Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:                                                                                                                                                          

FDL Schwarzer trägt folgenden Sachverhalt laut Vorlage vor:     

 

Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz in die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue in Ihrem Gebiet für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen.

Ein Großteil der Grundversorgung mit Löschwasser kann über das Trinkwassernetz des Wasserverbandes Dannenberg- Hitzacker kAöR sichergestellt werden. Eine gänzliche Sicherstellung über das zentrale Trinkwassernetz ist jedoch nicht möglich. Dies liegt zum einen daran, dass nicht alle baulichen Anlagen über die dafür eingerichteten Wasserentnahmestellen (Unterflurhydranten und Oberflurhydranten) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung mit Löschwasser versorgt werden können. Darüber hinaus ist oftmals auch eine weitere (von dem Trinkwassernetz) unabhängige Löschwasserversorgung erforderlich.

 

Die Gemeindefeuerwehr- und Ortsfeuerwehrführung überprüft den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend der Vorgaben der Dienstanweisungen für Gemeinde-, Bereichs- und Ortsbrandmeister fortlaufend im Hinblick auf die Grundversorgung mit Löschwasser. Entsprechende Bedarfe aufgrund einer Unterversorgung oder eines abgängigen Feuerlöschbrunnens o. ä. werden der Samtgemeindeverwaltung gemeldet.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, aufgrund der Meldungen weitere neun Feuerlöschbrunnen Mittel gem. DIN 14220 (DN 125) zu errichten, um damit eine Sicherstellung der Grundversorgung mit Löschwasser sicherzustellen bzw. zu fördern.

 

Entsprechend der einschlägigen Regelungen der VOB/A wurde ein Beschränktes Ausschreibungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Insgesamt wurden fünf Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Drei Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Die Auswertungen der eingegangenen Angebote ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist über Ansätze des laufenden Haushalts und gebildeter Haushaltsreste gesichert.

 

 

FDL Schwarzer berichtet, dass die Ortsfeuerwehren die bestehenden Brunnen regelmäßig überprüfen, nach Auswertung der letzten Überprüfung, sollen die 9 Feuerlöschbrunnen wie folgend errichtet werden:

 

1 Feuerlöschbrunnen wird in Penkefitz Strachauer Rad errichtet.

1 Feuerlöschbrunnen wird in Breese i.d. Marsch errichtet.

1 Feuerlöschbrunnen wird in Gümse errichtet, da der noch vorhandene Brunnen nur noch 400 l/m fördert.

1 Feuerlöschbrunnen wird in Sippnitz errichtet, da hier aus Einsatztaktischer Sicht einer vorhanden sein müsste.

3 Feuerlöschbrunnen werden in Quickborn errichtet, 1 Feuerlöschbrunnen als Ersatz & 2 neue Feuerlöschbrunnen

1 Feuerlöschbrunnen wird in Siemen errichtet.

 

FDL Schwarzer weist daraufhin, dass die Norm sich im Inhalt für Feuerlöschbrunnen geändert hat, dies hat zur Folge, dass die Samtgemeinde Elbtalaue nun mittlere Feuerlöschbrunnen in DN 125 (vormals DN 100) errichten muss.

 

Rh Krull fragt ob die ausgeschriebene Bohrtiefe von 20 Metern ausreichend ist, da die geografischen Gegebenheiten nicht überall gleich sind. FDL Schwarzer erklärt, dass bei der Bohrung einiger Feuerlöschbrunnen die Bohrtiefe von 20 Metern unterschritten werden würde und bei einigen Feuerlöschbrunnen die Bohrtiefe von 20 Metern überschritten werden würde, die Unterschreitungen & Überschreitungen gleichen sich meistens aus. Es handelt sich somit um einen Mittelwert.

 

Rh Schulz berichtet gehört zu haben, dass bei einem Großbrand in Grippel nicht ausreichend Löschwasser zu Verfügung stand. FDL Schwarzer erörtert, dass diese „Problematik“ bereits an die Verwaltung herangetragen wurde. In Zusammenarbeit mit dem GemBM wurde die Löschwassersituation in Grippel überprüft. Es wurde festgestellt, dass die Grundversorgung Sichergestellt ist; also die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Löschwasserversorgung eingehalten werden. Lediglich der Feuerlöschbrunnen in Grippel muss erneut überprüft und ggfs. erneuert oder ertüchtigt werden (ggfs. kommt es daher zu einer Verschiebung).

 

Rh Wudke fragt wie alt die Feuerlöschbrunnen im Schnitt sind. FDL Schwarzer erklärt, dass ein durchschnittliches Alter nicht zu ermitteln ist.

 

Rh Krull fragt ob die alten Brunnen behalten bzw. abgebaut werden. FDL Schwarzer erklärt, dass die vorhandenen Feuerlöschbrunnen solange bleiben, wie dort Löschwasser gewonnen werden kann. Die nicht funktionstüchtigen Feuerlöschbrunnen werden, bei entsprechendem Budget, gezogen/ zurückgebaut.

 

Rh Krull fragt, was mit dem alten Feuerlöschbrunnen am Strachauer Rad passiert. FDL Schwarzer erklärt, dass erst die neuen Feuerlöschbrunnen errichtet werden und wenn ausreichend Budget vorhanden ist, wird der alte Feuerlöschbrunnen gezogen bzw. abgebaut.

 

Rh Jatzkowski fragt, wie die Feuerlöschbrunnen errichtet werden. FDL Schwarzer erklärt, dass die Feuerlöschbrunnen durch Spülen errichtet werden.

 

 Der Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Der Auftrag für die Errichtung von neun Feuerlöschbrunnen Mittel gem. DIN 14220 in Gesamtausführung wird, an die Fa. Hansen Brunnenbau, Rosenthaler Weg 20, 21398 Neetze mit Ihrem Angebot i. H. v. 69.454,05 € vergeben.