Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm’in Deegen-Miest führt an, dass sollte die Förderung des Pumptracks genehmigt werden, mit der Zusage im Frühjahr 2024 zu rechnen ist. Da eine Bauantragsstellung länger dauern kann, sollte dies schon im Vorfelde geschehen, andernfalls könnte die Förderung gefährdet sein. Hierzu merkt die Bürgermeisterin an, dass Bauanträge zwei Jahre gültig sind und bei Bedarf auch verlängert werden können.

 

Weiter informiert Bgm’in Deegen-Miest darüber, dass ein Bauantrag natürlich auch Geld kostet. Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, richtet sich nach dem Umfang des Bauantrages. So wird bspw. ein archäologisches Gutachten benötigt, welches sie bereits in die Wege geleitet hat, damit am Ende alles schneller vonstattengeht.

 

Auch weist Bgm’in Deegen-Miest nochmals darauf hin, dass ohne eine Förderung auch nicht gebaut wird. So könnte es also passieren, dass bei Ablehnung der Förderung Geld für den Bauantrag ausgegeben wurde, aber nicht gebaut wird. Dies ist die einzige Hürde, die auftreten könnte, so die Bürgermeisterin.

 

Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt. Diese ist positiv ausgefallen und hat 165,00 € gekostet.

In diesem Zuge fragt Rh Hintzmann, wie hoch die Kosten für den Bauantrag in etwa ausfallen werden. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, Herr Beckmann von der Samtgemeindeverwaltung schätzt jedoch, dass das Ganze ein paar Hundert Euro kosten wird.

Bgm’in Deegen-Miest bringt zudem ein, dass keine Umnutzung erforderlich ist, wodurch ebenfalls Geld bzw. Zeit gespart wird.

 

Letztlich fragt Bgm’in Deegen-Miest die Ratsmitglieder, ob der Bauantrag nun schon vor Zusage der Förderung gestellt oder noch bis zur Zusage gewartet werden soll. Sie betont noch einmal, dass Zeitdruck entstehen kann, wenn gewartet wird. Auch Herr Beckmann befürwortet eine Antragstellung im Vorwege, da der finanzielle Aufwand übersichtlich sein wird und somit kein hohes Risiko besteht.

Er merkt zudem an, dass eine Antragstellung nicht von Seiten der Samtgemeinde erfolgen kann, da es für die Angelegenheiten bzgl. des Pumptracks keine qualifizierten Mitarbeiter gibt. Dies muss dann durch ein Planungsbüro geschehen.

 

Bgm’in Deegen-Miest beantragt, einen Bauantrag für die Errichtung des Pumptracks durch die Firma Radquartier oder durch die Samtgemeinde erstellen zu lassen und die Kosten zu übernehmen.

 

Die Ratsmitglieder fassen einstimmig folgenden

 

 


Beschluss:

Der zur Errichtung eines Pumptracks notwendige Bauantrag wird, vor Zusicherung der Förderung durch Dritte, durch die Firma Radquartier bzw. die Samtgemeinde Elbtalaue erstellt. Die anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Langendorf.