Sitzung: 13.11.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Bgm’in Deegen-Miest führt
an, dass sollte die Förderung des Pumptracks genehmigt werden, mit der Zusage
im Frühjahr 2024 zu rechnen ist. Da eine Bauantragsstellung länger dauern kann,
sollte dies schon im Vorfelde geschehen, andernfalls könnte die Förderung
gefährdet sein. Hierzu merkt die Bürgermeisterin an, dass Bauanträge zwei Jahre
gültig sind und bei Bedarf auch verlängert werden können.
Weiter informiert Bgm’in
Deegen-Miest darüber, dass ein Bauantrag natürlich auch Geld kostet. Wie hoch
die Kosten letztlich ausfallen, richtet sich nach dem Umfang des Bauantrages.
So wird bspw. ein archäologisches Gutachten benötigt, welches sie bereits in
die Wege geleitet hat, damit am Ende alles schneller vonstattengeht.
Auch weist Bgm’in
Deegen-Miest nochmals darauf hin, dass ohne eine Förderung auch nicht gebaut
wird. So könnte es also passieren, dass bei Ablehnung der Förderung Geld für
den Bauantrag ausgegeben wurde, aber nicht gebaut wird. Dies ist die einzige
Hürde, die auftreten könnte, so die Bürgermeisterin.
Eine Bauvoranfrage wurde
bereits gestellt. Diese ist positiv ausgefallen und hat 165,00 € gekostet.
In diesem Zuge fragt Rh
Hintzmann, wie hoch die Kosten für den Bauantrag in etwa ausfallen werden. Dies
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, Herr Beckmann von der
Samtgemeindeverwaltung schätzt jedoch, dass das Ganze ein paar Hundert Euro
kosten wird.
Bgm’in Deegen-Miest bringt
zudem ein, dass keine Umnutzung erforderlich ist, wodurch ebenfalls Geld bzw.
Zeit gespart wird.
Letztlich fragt Bgm’in
Deegen-Miest die Ratsmitglieder, ob der Bauantrag nun schon vor Zusage der
Förderung gestellt oder noch bis zur Zusage gewartet werden soll. Sie betont
noch einmal, dass Zeitdruck entstehen kann, wenn gewartet wird. Auch Herr
Beckmann befürwortet eine Antragstellung im Vorwege, da der finanzielle Aufwand
übersichtlich sein wird und somit kein hohes Risiko besteht.
Er merkt zudem an, dass
eine Antragstellung nicht von Seiten der Samtgemeinde erfolgen kann, da es für
die Angelegenheiten bzgl. des Pumptracks keine qualifizierten Mitarbeiter gibt.
Dies muss dann durch ein Planungsbüro geschehen.
Bgm’in Deegen-Miest beantragt, einen Bauantrag für die
Errichtung des Pumptracks durch die Firma Radquartier oder durch die
Samtgemeinde erstellen zu lassen und die Kosten zu übernehmen.
Die Ratsmitglieder fassen
einstimmig folgenden
Beschluss:
Der zur Errichtung eines Pumptracks notwendige
Bauantrag wird, vor Zusicherung der Förderung durch Dritte, durch die Firma
Radquartier bzw. die Samtgemeinde Elbtalaue erstellt. Die anfallenden Kosten
übernimmt die Gemeinde Langendorf.