Die Firma NOVEC GmbH hat die Anfrage gestellt, am hinteren Ende der Biogasanlage Langendorf einen Funkmast zu errichten. Die Biogasanlage wurde in den Bebauungsplan mitaufgenommen, außerhalb des FFH-Gebietes. Der Bebauungsplan setzt für die genannten Flurstücke ein Sondergebiet Bioenergie fest. Zulässig sind dort nur Anlagen, die der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse dienen. Darunter fallen Biogasanlagen mit Blockheizkraftwerk, Lagerflächen und Gärrestaufbereitung. Daher ist die Aufstellung eines Mobilfunkmastes an dieser Stelle nicht möglich.

Laut Bgm’in Deegen-Miest hat die Samtgemeinde diese Antwort bereits an die Firma weitergegeben. Außerdem hat sie den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Steffen, gebeten, nach anderen Orten, innerhalb der Gemeinde, Ausschau zu halten, an denen ein Funkmast errichtet werden kann. Vorzugsweise soll dies in Laase, Pretzetze oder Grippel sein.

 

Hier erinnert die Bürgermeisterin daran, dass die Aufstellung eines Funkmastes in der Vergangenheit schon in Kaltenhof und an der Eisenbahnbrücke abgelehnt wurde.

Stellv. Bgm Kohls wirft ein, dass seines Kenntnisstandes nach, ein Funkmast in Kaltenhof errichtet wird. Bgm’in Deegen-Miest entgegnet der Aussage mit Skepsis, da sie sich mit diesem Verfahren ebenfalls auseinandergesetzt hatte und es hier zu Unstimmigkeiten kam, wodurch es ihres Wissens nach, erst einmal nicht zu einer Errichtung eines Funkmastes kommen sollte.