Sitzung: 13.11.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Die Firma NOVEC GmbH hat
die Anfrage gestellt, am hinteren Ende der Biogasanlage Langendorf einen
Funkmast zu errichten. Die Biogasanlage wurde in den Bebauungsplan
mitaufgenommen, außerhalb des FFH-Gebietes. Der Bebauungsplan setzt für die
genannten Flurstücke ein Sondergebiet Bioenergie fest. Zulässig sind dort nur
Anlagen, die der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse
dienen. Darunter fallen Biogasanlagen mit Blockheizkraftwerk, Lagerflächen und
Gärrestaufbereitung. Daher ist die Aufstellung eines Mobilfunkmastes an dieser
Stelle nicht möglich.
Laut Bgm’in Deegen-Miest
hat die Samtgemeinde diese Antwort bereits an die Firma weitergegeben. Außerdem
hat sie den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Steffen, gebeten, nach anderen
Orten, innerhalb der Gemeinde, Ausschau zu halten, an denen ein Funkmast
errichtet werden kann. Vorzugsweise soll dies in Laase, Pretzetze oder Grippel
sein.
Hier erinnert die
Bürgermeisterin daran, dass die Aufstellung eines Funkmastes in der
Vergangenheit schon in Kaltenhof und an der Eisenbahnbrücke abgelehnt wurde.
Stellv. Bgm Kohls wirft
ein, dass seines Kenntnisstandes nach, ein Funkmast in Kaltenhof errichtet
wird. Bgm’in Deegen-Miest entgegnet der Aussage mit Skepsis, da sie sich mit
diesem Verfahren ebenfalls auseinandergesetzt hatte und es hier zu
Unstimmigkeiten kam, wodurch es ihres Wissens nach, erst einmal nicht zu einer
Errichtung eines Funkmastes kommen sollte.