Sitzung: 06.11.2023 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 22/0430/2023
Sachverhalt:
Die INI-Fraktion
hat die folgende Anfrage gestellt:
Wie weit ist die Verwaltung bezüglich der Umsetzung der neuen
Grundsteuer und wie sieht der Zeitplan dazu aus? Gibt es bereits Überlegungen
bezüglich der Hebesätze, auch unter Berücksichtigung einer bereits besprochenen
Grundsteuer C?
RH Harney betont, dass dieser Punkt kein Antrag, sondern nur eine
Anfrage ist. Er möchte wissen ob die abgegebenen Daten ans Finanzamt schon bei
der Verwaltung eingegangen sind und wie mit diesen verfahren wird (neue
Grundsteuermessbeträge).
Herr Köpke gibt an, dass die Finanzämter die Daten auswerten, die
Steuererklärung bearbeiten und die Grundsteuermessbeträge an die Eigentümer
weitergeben. Zeitgleich werden die Daten an die Verwaltung übermittelt. In den
nächsten Wochen/Monaten soll es Updates unserer
Programme, geben, damit die Daten besser ausgewertet und verknüpft
werden können. Es ist für Mitte des nächsten Jahres geplant einen
aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz präsentieren zu können. Im dritten Quartal 2024 müssen dann die Räte
die neuen Hebesätze beschließen, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben
Bescheide zu erstellen (für alle Mitgliedsgemeinden).
FBL Kern gibt an, dass die Aufkommensneutralität sich auf das Jahr 2024
bezieht. Der Hebesatz wird immer in der Haushaltssatzung festgesetzt, diese
steht allerdings schon im ersten Quartal fest, demnach ist dies zu spät. Somit
muss in jeder Gemeinde eine Hebesatzsatzung von den Räten beschlossen werden.
Weiterhin fragt RH Harney nach der Grundsteuer C, die vor einiger Zeit
schonmal besprochen worden ist. Aktuell gibt es 110 unbebaute Grundstücke, von
denen 64 baureif sind und leer stehen. Für diese Grundstücke überlegt man einen
anderen Hebesatz zu verwenden, den es aber derzeit noch nicht gibt. In diesem
Fall könnte man die Grundsteuer A und B etwas verringern und dafür die
Grundsteuer C einführen. Dies ist ein Punkt der mitdiskutiert werden sollte. Je
eher man die Hebesatzpläne kennt, desto einfacher wird möglicherweise die Umsetzung.
FBL Kern erwähnt dazu, dass ihm aktuell keine andere Kommune, außer
unserer, in Niedersachsen bekannt ist, die die Grundsteuer C einführen wollen
würde. Wenn der Rat die Grundsteuer C einführen möchte, erwarte er zum ersten
Quartal des nächsten Jahres einen offiziellen Ratsbeschluss dazu. Darin muss
festgehalten werden für welches Gebiet und mit welcher Begründung der Beschluss
greift, da die Grundsteuer C nur für städtebauliche Hintergründe nutzbar ist.