Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die INI-Fraktion hat die folgende Anfrage gestellt:

 

Wie weit ist die Verwaltung bezüglich der Umsetzung der neuen Grundsteuer und wie sieht der Zeitplan dazu aus? Gibt es bereits Überlegungen bezüglich der Hebesätze, auch unter Berücksichtigung einer bereits besprochenen Grundsteuer C?

 

RH Harney betont, dass dieser Punkt kein Antrag, sondern nur eine Anfrage ist. Er möchte wissen ob die abgegebenen Daten ans Finanzamt schon bei der Verwaltung eingegangen sind und wie mit diesen verfahren wird (neue Grundsteuermessbeträge).

Herr Köpke gibt an, dass die Finanzämter die Daten auswerten, die Steuererklärung bearbeiten und die Grundsteuermessbeträge an die Eigentümer weitergeben. Zeitgleich werden die Daten an die Verwaltung übermittelt. In den nächsten Wochen/Monaten soll es Updates unserer  Programme, geben, damit die Daten besser ausgewertet und verknüpft werden können. Es ist für Mitte des nächsten Jahres geplant einen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz präsentieren zu können.  Im dritten Quartal 2024 müssen dann die Räte die neuen Hebesätze beschließen, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben Bescheide zu erstellen (für alle Mitgliedsgemeinden).

FBL Kern gibt an, dass die Aufkommensneutralität sich auf das Jahr 2024 bezieht. Der Hebesatz wird immer in der Haushaltssatzung festgesetzt, diese steht allerdings schon im ersten Quartal fest, demnach ist dies zu spät. Somit muss in jeder Gemeinde eine Hebesatzsatzung von den Räten beschlossen werden.

 

Weiterhin fragt RH Harney nach der Grundsteuer C, die vor einiger Zeit schonmal besprochen worden ist. Aktuell gibt es 110 unbebaute Grundstücke, von denen 64 baureif sind und leer stehen. Für diese Grundstücke überlegt man einen anderen Hebesatz zu verwenden, den es aber derzeit noch nicht gibt. In diesem Fall könnte man die Grundsteuer A und B etwas verringern und dafür die Grundsteuer C einführen. Dies ist ein Punkt der mitdiskutiert werden sollte. Je eher man die Hebesatzpläne kennt, desto einfacher wird möglicherweise die Umsetzung.

FBL Kern erwähnt dazu, dass ihm aktuell keine andere Kommune, außer unserer, in Niedersachsen bekannt ist, die die Grundsteuer C einführen wollen würde. Wenn der Rat die Grundsteuer C einführen möchte, erwarte er zum ersten Quartal des nächsten Jahres einen offiziellen Ratsbeschluss dazu. Darin muss festgehalten werden für welches Gebiet und mit welcher Begründung der Beschluss greift, da die Grundsteuer C nur für städtebauliche Hintergründe nutzbar ist.