Sitzung: 06.11.2023 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 22/0429/2023
Sachverhalt:
Die INI-Fraktion
hat folgenden Antrag gestellt:
Viele Straßen im Bereich der Stadt Hitzacker sind sanierungsbedürftig,
doch meist fehlt es an Geldern oder der Bereitschaft der Anwohner, eine
Sanierung zu finanzieren. Der Bauausschuss sollte das weitere Vorgehen in
dieser Sache planen. Eine mögliche Lösung wäre eine allgemeine
Straßeninstandsetzungsabgabe für alle Grundstückseigentümer in Hitzacker.
RH Harney stellt diesen Tagesordnungspunkt zur Beratung auf. Man müsse
nochmals darüber diskutieren wie die dringend notwendigen
Straßensanierungsarbeiten finanziell umgesetzt werden sollen. AV Walter hatte
schon bei einer der letzten BPUKH Sitzungen den Vorschlag einer generellen
Straßeninstandsetzungsabgabe geäußert, dieser ist bislang nicht umgesetzt oder
weiter diskutiert worden.
AV Walter erwähnt, dass dieses Thema vor einigen Jahren schonmal im
Ausschuss und auch im Rat diskutiert worden ist. Man ist damals so verblieben,
dass Förderprogramme in Anspruch genommen werden um Straßen zu sanieren oder
diese in Ihrer Funktion umzuwandeln. Die Straßenbaubeiträge die aktuell erhoben
werden, können auf 20 Jahre gestundet werden
FBL Kern greift das Thema auf, es wird von der Instandhaltung der
Straßen gesprochen, es geht hier allerdings nicht um Sanierung oder Reparatur,
sondern um Neubau der Straßen (Straßenausbaubeiträge). Man sollte dieses Thema
auf die Prioritätenliste setzen.
In 2020 hat man sich gegen diesen Vorschlag entschieden, da es nicht
möglich ist zu sagen man nimmt ganz Hitzacker als Stadtgebiet und fordert von
jedem Eigentümer eine Gebühr ein. Man müsse Hitzacker in verschiedene Bereiche
aufteilen (Gebietsabgrenzungen) und diese sind dann rechtlich angreifbar. Bei
Straßenausbaubeiträgen ist zu beachten, dass diese nicht zu 100% von den Anwohnern
getragen werden, sondern es kommt darauf an um was für eine Straße es sich
handelt. Für Straßen die überwiegend im Anliegerverkehr liegen hat die Stadt
einen Anteil von 25%, für Durchgangsverkehrsstraßen ist die Stadt mit 70%
beteiligt, gibt RH Weiss an.
RH Harney betont nochmal das trotz dieser Ergebnisse bisher keine
Baumaßnahmen umgesetzt worden sind. Förderprogramme gäbe es aktuell für solche
Straßen nicht, dies müsste man nochmals prüfen. Möglicherweise könne eine
Straße umfunktioniert werden z.B. in ein „Shared Space“ oder ähnliches.
RH Schulz gibt zu bedenken, dass man komplette Straßen baulich verändern
müsste, nur um ein Förderprogramm zu erhalten. Solch ein Vorhaben ist
schätzungsweise vier Mal so teuer und bringt niemanden etwas. Jedem Anwohner,
der Eigentum dort besitzt, sollte klar sein, dass Eigentum verpflichtet und man
mit Gebühren für Straßensanierung rechnen muss.
RH Harney fasst zusammen, dass es keine jährliche Gebühr für die
Anwohner geben wird und die Verwaltung prüfen wird, ob es aktuell
Förderprogramme für Straßensanierung gibt. Zudem soll von der Verwaltung eine
Liste angefertigt werden welche Straßen in Hitzacker sanierungsbedürftig sind.
RF Zühlke fragt an wie Straßen deklariert werden, was also eine
Durchgangsstraße oder eine Anliegerstraße ist.
FDL Beckmann klärt auf, dass es nicht nur diese beiden Arten von Straßen
gibt, sondern weitaus mehr. In der Liste der zu sanierenden Straßen wird
notiert um was für eine Art von Straße es sich genau handelt.