Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.

Seit dieser Zeit wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur Kulturförderung angewandt.

 

In den vergangenen Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt und erfuhr im Jahr 2021 eine erste Evaluierung (Vorlage 14/0036/2021).

 

  • Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen, wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar, dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der sich der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz und Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
  • Die Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge Spielraum.
  • Zunächst war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der politischen Mandatsträger.
  • Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.

 

In den nachfolgenden Jahren ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“ sichtbar werden zu lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte, Lesungen als gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser erstellt und finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.

Des Weiteren werden diese Veranstaltungen der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der Metropolregion mit allen Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten veröffentlicht. Hierdurch wird ein großer Einzugsbereich beworben.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 (StRD/X/29) beschlossen, dass die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ vom 18.09.2018 weiterhin in der bestehenden Form Anwendung findet.

 

In den vergangenen beiden Jahren sind verschiedene Förderanträge erst nach dem Stichtag 15. August eingegangen, was grundsätzlich eine Förderung nicht ausgeschlossen hat, sofern noch ein Restbudget zur Verfügung steht.

 

Die Verwaltungsvorschläge der beiden letzten Jahre haben somit immer eine Rückhaltung von Finanzmitteln vorgesehen, damit spätere Eingänge von Förderanträgen noch Berücksichtigung finden konnten.

 

Im Fachausschuss wurde dieser Verwaltungsempfehlung nicht gefolgt, es sollen alle für das folgende Haushaltsjahr eingeplanten Haushaltsmittel in einer Sitzung des Fachausschusses vergeben werden.

 

Alle Anträge auf Förderung für das kommende Haushaltsjahr müssen somit bis zum 15. August eingegangen sein. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich, da keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Dieser Wille der Politik wird in der ersten Änderung der Richtlinie nunmehr umgesetzt. Der Punkt 5 Verfahren erhält zudem die Ergänzung, dass eine Einrichtung per Mail möglich ist.

 

Erste Änderung der

Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe)

zur Förderung von Kunst und Kultur

vom 18.09.2018

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung

am ____________ nachfolgende Änderung der Richtlinie

beschlossen.

 

5. Verfahren

Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich.

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit folgenden Angaben an die Stadt Dannenberg (Elbe), Romarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) oder per Mail info@elbtalaue.de zu stellen:

 

-       Kurzvorstellung der Antragstellenden/ der Projekttragenden

-       Benennung eines/r Projektverantwortlichen

-       Ziel und Zweck des Projektes

-       Projektbeschreibung

-       Kosten- und Finanzierungsplan

 

Inkrafttreten

Diese Änderung der Richtlinie tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in Kraft.

 

Dannenberg (Elbe), den _________

 

Siegel

 

Bürgermeister                                     Stadtdirektor

Bgm Behning beantragt, den zweiten Absatz unter 1. „Grundsätzliches“ komplett zu streichen. Erhalten bleiben soll lediglich die Feststellung: Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).

Des Weiteren beantragt Bgm Behning, den Haushaltsansatz von 30.000,00 € im Jahre 2025 um 5.000,00 € auf 25.000,00 € zu kürzen.

 

Stellv. AV Krull erläutert, dass er diesem Antrag zustimmen kann. Er schlägt des Weiteren vor, eine Freikartenregelung für Bedürftige einzuführen und fordert den Landkreis auf, sich stärker für die Kultur zu engagieren.

 

Rh Dr. Praetsch schlägt vor, die in Dannenberg ansässige Tafel für die Ausgabe von Freikarten für Bedürftige zu gewinnen. Diese Regelung muss weiter durchdacht werden.

Ursula Fallapp schlägt vor, jedem Kulturträger im Bescheid aufzutragen, dass eine gewisse Anzahl von Freikarten bei einer Förderung an Bedürftige herausgegeben werden müssen.

Die Verwaltung erhält einen Arbeitsauftrag, eine entsprechende Vorgehensweise zu skizzieren und dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die 1. Änderung der „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

wird beschlossen.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die 1. Änderung der „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

wird unter Beachtung folgender Änderungen beschlossen:

 

a) 1. Grundsätzliches

     Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).

     Der Absatz zwei wird gestrichen.

 

b) 5. Verfahren

    Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im      

    September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen

    der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind

    nicht möglich.

 

c) Der Haushaltsetat in Höhe von 30.000,00 € wird ab dem Jahre 2025 um 5.000,00 € gekürzt.

 

d) Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die

    Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.