Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Stellv. Bgmin Klappstein teilt mit, dass sie diesen Antrag bereits in der letzten Sitzung angesprochen hat, da sie in der Presse davon gelesen hat, dass im Jahre 2023 die Erstellung der Wärmeplanungen bis zu 100% gefördert werden.

Sie hält die Erstellung der Wärmeplanung für das Gebiet der Gemeinde Göhrde für eine gute Idee, derzeit stehen Gemeinden unter 10.000 Einwohner noch nicht in der Pflicht diese zu erstellen, jedoch kann sich dies schnell ändern und dann würde die Erstellung ggfs. hohe Kosten verursachen.

Aus diesem Grund möchte sie diese jetzt auf den Weg bringen.

Die Erstellung wird nur gefördert, wenn die Förderung bis 31.12.2023 beantragt wird, deshalb ist hier schnelles Handeln geboten.

Es wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt, damit Herr Schulz aus dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) über den Sachverhalt berichten kann:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlichen Gebäude, sämtlicher gewerblich genutzter Gebäude, aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand in der Stadt in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden zentralen Fragen einer künftig klimaneutralen Wärmeversorgung zu beantworten:

Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft? Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir dieses Ziel erreichen?

Nur wenn diese zentralen Fragen frühzeitig beantwortet werden können, schafft man Investitionssicherheit für die Hauseigentümer*innen, für Betriebe und für die Kommune selbst.

Gemäß § 20 Absatz 1 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht. 

Für alle Kommunen, die nicht nach dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine kommunale Pflichtaufgabe, gleichwohl sie auch hier sehr sinnvoll erscheint.

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu 90%, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023 gestellt wird-–finanzschwache Kommunen können sogar zu 100%gefördert werden.

Die Erstellung auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) wird rund 40.000,- Euro kosten. Deshalb möchte der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Förderbedingungen ausnutzen und hat einen entsprechenden Förderantrag zügig auf den Weg gebracht, so Herr Schulz in der Sitzungsunterbrechung.

Die Hauptdaten werden über die örtlichen Schornsteinfeger bezogen, so Herr Schulz abschließend.

 

Stellv. Bgm Goebel ist unsicher, ob der Antrag noch rechtzeitig gestellt werden kann, der Antrag muss bis zum 31.12.2023 gestellt sein, d.h. der Auftrag der Wärmeplanung an eine Fachfirma vergeben sein.

 

Stellv. Bgm Timme ist skeptisch, wo die Daten der Haushalte mit dieser Erhebung landen.

 

Rh Scherlies ist darüber verärgert, dass in der Vorlage keine Informationen zu finden sind und nun kein Sachbearbeiter aus dem Bauamt anwesend ist, um den Sachverhalt vorzustellen.

 

Frau Martin entschuldigt sich dafür, nimmt ihre Kolleginnen und Kollegen hier jedoch in Schutz, da das Bauamt durch diverse Krankheitsausfälle absolut unzureichend besetzt ist.

 

Stellv. Bgmin Klappstein bittet die Anwesenden dennoch positiv über die kommunale Wärmeplanung abzustimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Gemeinde Göhrde über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro bis zum 31.12.2023 in Auftrag zu geben. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)