Sitzung: 02.11.2023 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0414/2023
Sachverhalt:
Stellv.
Bgmin Klappstein teilt mit, dass sie diesen Antrag bereits in der letzten
Sitzung angesprochen hat, da sie in der Presse davon gelesen hat, dass im Jahre
2023 die Erstellung der Wärmeplanungen bis zu 100% gefördert werden.
Sie
hält die Erstellung der Wärmeplanung für das Gebiet der Gemeinde Göhrde für
eine gute Idee, derzeit stehen Gemeinden unter 10.000 Einwohner noch nicht in
der Pflicht diese zu erstellen, jedoch kann sich dies schnell ändern und dann
würde die Erstellung ggfs. hohe Kosten verursachen.
Aus
diesem Grund möchte sie diese jetzt auf den Weg bringen.
Die
Erstellung wird nur gefördert, wenn die Förderung bis 31.12.2023 beantragt
wird, deshalb ist hier schnelles Handeln geboten.
Es
wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt, damit Herr Schulz aus dem Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) über den Sachverhalt berichten kann:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein
technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem
Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie
nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlichen Gebäude, sämtlicher gewerblich
genutzter Gebäude, aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand in
der Stadt in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden zentralen
Fragen einer künftig klimaneutralen Wärmeversorgung zu beantworten:
Welche ist die kosteneffizienteste
Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft? Und mit welchen
konkreten Maßnahmen können wir dieses Ziel erreichen?
Nur wenn diese zentralen Fragen
frühzeitig beantwortet werden können, schafft man Investitionssicherheit für
die Hauseigentümer*innen, für Betriebe und für die Kommune selbst.
Gemäß § 20 Absatz 1 des
Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle
Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht.
Für alle Kommunen, die nicht nach dem
Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren
eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine kommunale Pflichtaufgabe,
gleichwohl sie auch hier sehr sinnvoll erscheint.
Die Kommunalrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung zu 90%, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023
gestellt wird-–finanzschwache Kommunen können sogar zu 100%gefördert werden.
Die Erstellung auf dem Gebiet der Stadt
Hitzacker (Elbe) wird rund 40.000,- Euro kosten. Deshalb möchte der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) die Förderbedingungen ausnutzen und hat einen entsprechenden
Förderantrag zügig auf den Weg gebracht, so Herr Schulz in der
Sitzungsunterbrechung.
Die Hauptdaten werden über die örtlichen
Schornsteinfeger bezogen, so Herr Schulz abschließend.
Stellv.
Bgm Goebel ist unsicher, ob der Antrag noch rechtzeitig gestellt werden kann,
der Antrag muss bis zum 31.12.2023 gestellt sein, d.h. der Auftrag der
Wärmeplanung an eine Fachfirma vergeben sein.
Stellv.
Bgm Timme ist skeptisch, wo die Daten der Haushalte mit dieser Erhebung landen.
Rh
Scherlies ist darüber verärgert, dass in der Vorlage keine Informationen zu
finden sind und nun kein Sachbearbeiter aus dem Bauamt anwesend ist, um den
Sachverhalt vorzustellen.
Frau
Martin entschuldigt sich dafür, nimmt ihre Kolleginnen und Kollegen hier jedoch
in Schutz, da das Bauamt durch diverse Krankheitsausfälle absolut unzureichend
besetzt ist.
Stellv.
Bgmin Klappstein bittet die Anwesenden dennoch positiv über die kommunale
Wärmeplanung abzustimmen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen
Fördermittelantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet
der Gemeinde Göhrde über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel eine
kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro bis zum 31.12.2023 in
Auftrag zu geben. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)