Rh Pröhl beklagt den fehlenden Bebauungsplan und damit fehlende Rechtssicherheit für seine Biogasanlage. Die Gemeinde muss hier deutliches Interesse bekunden, zum einen hängt das Wärmenetz an der Anlage, zum anderen profitiert die Gemeinde von der Gewerbesteuer.

Rh Pröhl erklärt, dass für jede Firma ein Bebauungsplan aufgestellt wird, dieses sorgt bezüglich der gebauten Gebäude für Rechtssicherheit. Dieser Plan wurde damals aufgrund eines Formfehlers der Samtgemeinde gekippt.

Mittlerweile darf, nach den aktuellen Richtlinien, in einem Wasserschutzgebiet keine Biogasanlage mehr geplant werden. Die betreffende Anlage selber befindet sich nicht im Wasserschutzgebiet, sehr wohl aber die Siloplatte. N

Laut Aussage von Herrn Hesebeck, Fachbereichsleiter, ist daher keine Planung mehr möglich sein.

 

Nach Ablauf von weiteren 8 Jahren wird die Anlage auch nicht von einem Unternehmen aufgekauft werden, diese Anlage gilt als privilegiert und darf nur von Landwirten betrieben werden.

 

Sollte die Gemeinde hier kein Interesse bekunden, kündigt Rh Pröhl an, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Gemeinde einzuleiten.

 

Bgm Schulz erklärt ausdrücklich das Interesse der Gemeinde, erinnert aber auch an Vortrag von Herrn Hesebeck dazu. Hier muss eine Prüfung durch das Bauamt abgewartet werden. Er begrüßt die Idee Rechtmittel einzulegen und hofft, dass damit Bewegung in die Angelegenheit kommt.

 

Stellv. Bgm Beutler meint die Samtgemeinde für den Formfehler haftbar machen zu können, zumal niemand, aufgrund des kommunalen Schadensausgleiches, persönlich haften müsste.

 

Rh Ahrens schlägt vor eine offizielle Anfrage an die Verwaltung zu stellen und diese in Form eines Tagesordnungspunktes auf der nächsten Sitzung zu beraten.