Sitzung: 04.10.2023 Rat der Gemeinde Zernien
Rh Pröhl beklagt den
fehlenden Bebauungsplan und damit fehlende Rechtssicherheit für seine
Biogasanlage. Die Gemeinde muss hier deutliches Interesse bekunden, zum einen
hängt das Wärmenetz an der Anlage, zum anderen profitiert die Gemeinde von der
Gewerbesteuer.
Rh Pröhl erklärt, dass für
jede Firma ein Bebauungsplan aufgestellt wird, dieses sorgt bezüglich der
gebauten Gebäude für Rechtssicherheit. Dieser Plan wurde damals aufgrund eines
Formfehlers der Samtgemeinde gekippt.
Mittlerweile darf, nach den
aktuellen Richtlinien, in einem Wasserschutzgebiet keine Biogasanlage mehr
geplant werden. Die betreffende Anlage selber befindet sich nicht im
Wasserschutzgebiet, sehr wohl aber die Siloplatte. N
Laut Aussage von Herrn
Hesebeck, Fachbereichsleiter, ist daher keine Planung mehr möglich sein.
Nach Ablauf von weiteren 8
Jahren wird die Anlage auch nicht von einem Unternehmen aufgekauft werden,
diese Anlage gilt als privilegiert und darf nur von Landwirten betrieben
werden.
Sollte die Gemeinde hier kein Interesse bekunden,
kündigt Rh Pröhl an, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls
rechtliche Schritte gegen die Gemeinde einzuleiten.
Bgm Schulz erklärt ausdrücklich das Interesse der
Gemeinde, erinnert aber auch an Vortrag von Herrn Hesebeck dazu. Hier muss eine
Prüfung durch das Bauamt abgewartet werden. Er begrüßt die Idee Rechtmittel
einzulegen und hofft, dass damit Bewegung in die Angelegenheit kommt.
Stellv. Bgm Beutler meint die Samtgemeinde für den
Formfehler haftbar machen zu können, zumal niemand, aufgrund des kommunalen
Schadensausgleiches, persönlich haften müsste.
Rh Ahrens schlägt vor eine offizielle Anfrage an die
Verwaltung zu stellen und diese in Form eines Tagesordnungspunktes auf der
nächsten Sitzung zu beraten.