Rh Petrow berichtet, dass aufgrund der drastischen Erhöhung der Grundsteuer Irritation in der Gemeinde aufgekommen ist. Er fragt daher, ob dieses Thema nochmal speziell behandelt werden sollte und was die Anpassung der Steuer für einen Einfluss hat. Er fügt hinzu, dass gerade große Grundstücke mit Nebengebäude deutlich teurer bewertet werden.

Bgm Schulz erläutert, dass auch er selbst schon auf die Steuererhöhung angesprochen wurde. An der Neubewertung der Grundstücke wird sich aber seiner Meinung nach, unabhängig vom Hebesatz, nichts ändern, da Grundstücksgröße und Wohnfläche nun auch als Kriterium hinzugezogen werden.

Auf der letzten Einwohnerversammlung hat er bereits versucht dieses Thema darzustellen und auch auf Samtgemeindeebene kam die Fragestellung bereits auf, wie damit umgegangen werden soll. Die Frage nach dem Hebesatz wird sich laut Bgm Schulz wohl auch bis Mitte/Ende 2024 nicht klären lassen.