Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

Folgender Antrag der Gruppe Hitzacker liegt vor:

 

Antrag der Gruppe Hitzackerim Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)

Kommunale Wärmeplanung jetzt angehen –Fördermittel des Bundes gezielt nutzen

Deutschland hat sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 3 Abs. 2) bis zum Jahr 2045 zur Klimaneutralität verpflichtet. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei dem dafür erforderlichen Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen ein zentraler Akteur. Als Gruppe Hitzacker wollen wir Verantwortung übernehmen.

Der Rat der Stadt Hitzacker(Elbe)wolle daher beschließen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) und seiner Ortsteile über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro in Auftrag zu geben.

 

Begründung:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlichen Gebäude, sämtlicher gewerblich genutzter Gebäude und aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand in unserer Stadt in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden zentralen Fragen einer künftig klimaneutralen Wärmeversorgung zu beantworten: Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft? Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir dieses Ziel erreichen? Nur wenn wir diese zentralen Fragen frühzeitig beantworten, schaffen wir Investitionssicherheit für die Hauseigentümer*innen, für unsere Betriebe und für uns als Kommune selbst.

Gemäß § 20 Absatz 1 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle Ober-und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht. Für alle Kommunen, die nicht nach dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Ober-oder Mittelzentren eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine kommunale Pflichtaufgabe, gleichwohl ist sie auch hier sehr sinnvoll.

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu 90%, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023 gestellt wird-–finanzschwache Kommunen können sogar zu 100%gefördert werden. Diese hervorragenden Förderbedingungen sollten wir nutzen und einen entsprechenden Förderantrag zügig auf den Weg bringen.

 

Rh Weiss erläutert den Antrag ausführlich und betont, dass die Herausforderung angenommen werden sollte, auch wenn es sich hierbei bisher für die Stadt Hitzacker (Elbe) um keine Pflichtaufgabe handelt, um so für die Hauseigentümer/innen, die Betriebe und Kommune die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung durch ein Fachbüro herauszufinden.

 

Rh Schneeberg merkt an, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) weder Mittel- noch Oberzentrum ist und somit ausdrücklich von der Verpflichtung zur Durchführung einer Wärmeplanung ausgenommen ist. Daher findet er ein Vordringen der Stadt nicht notwendig, da bei einer nicht zu 100% bewilligten Förderung durchaus hohe Kosten anfallen können.

Er sieht andere Aufgaben, die die Stadt Hitzacker angehen sollte.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler befürwortet diese Analyse und merkt an, dass es bei Verpflichtung zur Wärmeplanung keine Förderung mehr geben wird. Daher sollte man diese Mittel nutzen.

Sie sieht die kommunale Wärmeplanung als Dienst für die Bevölkerung, um herauszufinden, an welcher Stelle welche Wärmeversorgung am günstigsten ist.

 

Rh Weiss bietet der Verwaltung bei der Erstellung des Antrages Unterstützung an und bittet, über den Fortgang des Antragsverfahrens in den nächsten Fach- und Verwaltungsausschusssitzungen informiert zu werden.

 

Der Fachausschuss BPUKH sowie der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 31.08.2023 sowie am 11.09.2023 eine mehrheitliche Beschlussempfehlung abgegeben, erklärt Bgm Mertins abschließend und bittet um Beschlussfassung.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) und seiner Ortsteile über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro bis zum 31.12.2023 in Auftrag zu geben.