Sitzung: 12.10.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 30/0327/2023
Sachverhalt:
Folgender Antrag
der Gruppe Hitzacker liegt vor:
Antrag der Gruppe
Hitzackerim Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Kommunale Wärmeplanung
jetzt angehen –Fördermittel des Bundes gezielt nutzen
Deutschland hat sich mit dem
Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 3 Abs. 2) bis zum Jahr 2045 zur Klimaneutralität
verpflichtet. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung
unserer Gebäude auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe
auskommt. Bei dem dafür erforderlichen Umbau der Wärmeversorgung sind die
Kommunen ein zentraler Akteur. Als Gruppe Hitzacker wollen wir Verantwortung
übernehmen.
Der Rat der Stadt Hitzacker(Elbe)wolle
daher beschließen
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Fördermittelantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet
der Stadt Hitzacker (Elbe) und seiner Ortsteile über die Kommunalrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach
Bewilligung der Mittel eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro
in Auftrag zu geben.
Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein
technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem
Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie
nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlichen Gebäude, sämtlicher gewerblich
genutzter Gebäude und aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand
in unserer Stadt in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden
zentralen Fragen einer künftig klimaneutralen Wärmeversorgung zu beantworten:
Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale
Wärmeversorgung der Zukunft? Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir
dieses Ziel erreichen? Nur wenn wir diese zentralen Fragen frühzeitig
beantworten, schaffen wir Investitionssicherheit für die Hauseigentümer*innen,
für unsere Betriebe und für uns als Kommune selbst.
Gemäß § 20 Absatz 1 des
Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle
Ober-und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht. Für alle
Kommunen, die nicht nach dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als
Ober-oder Mittelzentren eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine
kommunale Pflichtaufgabe, gleichwohl ist sie auch hier sehr sinnvoll.
Die Kommunalrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung zu 90%, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023
gestellt wird-–finanzschwache Kommunen können sogar zu 100%gefördert werden.
Diese hervorragenden Förderbedingungen sollten wir nutzen und einen
entsprechenden Förderantrag zügig auf den Weg bringen.
Rh Weiss erläutert
den Antrag ausführlich und betont, dass die Herausforderung angenommen werden
sollte, auch wenn es sich hierbei bisher für die Stadt Hitzacker (Elbe) um
keine Pflichtaufgabe handelt, um so für die Hauseigentümer/innen, die Betriebe
und Kommune die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale
Wärmeversorgung durch ein Fachbüro herauszufinden.
Rh Schneeberg merkt
an, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) weder Mittel- noch Oberzentrum ist und
somit ausdrücklich von der Verpflichtung zur Durchführung einer Wärmeplanung
ausgenommen ist. Daher findet er ein Vordringen der Stadt nicht notwendig, da
bei einer nicht zu 100% bewilligten Förderung durchaus hohe Kosten anfallen
können.
Er sieht andere
Aufgaben, die die Stadt Hitzacker angehen sollte.
Stellv. Bgm’in
Wiehler befürwortet diese Analyse und merkt an, dass es bei Verpflichtung zur
Wärmeplanung keine Förderung mehr geben wird. Daher sollte man diese Mittel
nutzen.
Sie sieht die
kommunale Wärmeplanung als Dienst für die Bevölkerung, um herauszufinden, an
welcher Stelle welche Wärmeversorgung am günstigsten ist.
Rh Weiss bietet der
Verwaltung bei der Erstellung des Antrages Unterstützung an und bittet, über
den Fortgang des Antragsverfahrens in den nächsten Fach- und
Verwaltungsausschusssitzungen informiert zu werden.
Der Fachausschuss
BPUKH sowie der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 31.08.2023
sowie am 11.09.2023 eine mehrheitliche Beschlussempfehlung abgegeben, erklärt
Bgm Mertins abschließend und bittet um Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag zur
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Stadt Hitzacker
(Elbe) und seiner Ortsteile über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel
eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro bis zum 31.12.2023
in Auftrag zu geben.