Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner konstituierenden Sitzung am 09.11.2021 beschlossen, drei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen / Bürgermeister zu wählen. Auf Basis dieses Beschlusses wurde unter anderem Ratsfrau Ulrike-Sabine Laudel-Voigt gewählt.

 

Nunmehr hat Ratsfrau Laudel-Voigt mit Datum vom 25.06.2023 (Eingang am 30.06.2023) schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.08.2023 niederlegt. Es ist daher eine neue Vertreterin / ein neuer Vertreter der Bürgermeisterin zu wählen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat grundsätzlich in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses (bei Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses aus der Mitte des Rates) bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zu wählen, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Wie oben bereits dargelegt, hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner konstituierenden Sitzung am 09.11.2021 drei gleichberechtigte Stellvertretungen gewählt.

 

Vorschlagsberechtigt für die Neuwahl ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Wie oben bereits dargelegt, ist die neue Vertreterin / der neue Vertreters des Bürgermeisters aus den Beigeordneten zu wählen.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sollte der Rat an der Gleichberechtigung bzw. an der Anzahl der Stellvertretungen Änderungen vornehmen wollen, so ist dies vor der Wahl einer neuen Vertreterin / eines neuen Vertreters der Bürgermeisterin auf entsprechende Anträge hin zu beschließen.

 

Die Wahl der neuen stellvertretenden Bürgermeisterin / des neuen stellvertretenden Bürgermeisters wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (8 Stimmen) erhalten hat.

 

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die gewählte Person hat die Wahl anzunehmen.

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den Sachverhalt und die Grundsätze der Wahl.

 

Rh Weiss schlägt für die Gruppe Hitzacker als stellv. Bürgermeister Rh Dirk Harney vor.

Weitere Wahlvorschläge werden nicht abgegeben.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt, somit wird die Wahl per Handzeichen durchgeführt.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 

Bgm Mertins gratuliert dem stellvertretenden Bürgermeister Harney.

Dieser nimmt die Wahl per Handschlag an.

 


Beschluss:

Zum weiteren stellvertretenden Bürgermeister wird Rh Dirk Harney gewählt.