Sitzung: 05.10.2023 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0391/2023
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche
Straßenreinigung für die Jahre 2024 und 2025 hat ergeben, dass sich die Gebühr
für die Leistung erhöht.
Die Berechnung der
Gebühr ist aus den Unterlagen der Gebührenkalkulation ersichtlich.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird
beschlossen.