Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Die Jahresarbeitsstunden 2024 und die Unterlagen für die Berechnung des Personalstundensatzes waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

BL Klafak erläutert die vorliegenden Unterlagen. Aus der Berechnung ergibt sich, dass sich der Personalstundensatz für den Eigenbetrieb ab dem 01.01.2024 auf 48,44 € erhöhen wird. Der wesentliche Grund ist die tarifliche Erhöhung der Lohnkosten. Der Aufwand für den geplanten Neubau wird erst in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sein.

In der anschließenden Diskussion geht es um die Frage, wie einer ständigen Steigerung der Personalkosten, entgegengewirkt werden kann.

BL Klafak weist darauf hin, dass der Personalstamm schon bis auf die absolut notwendige Anzahl verringert wurde. Dieser ist erforderlich, um die Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel den Winterdienst, zu erledigen. Bei einem weiteren Abbau kann diese Aufgabe nicht mehr im erforderlichen Umfang erfüllt werden.

Die Anwesenden sind sich darin einig, dass dies nicht in Frage gestellt werden darf. Auch die ständige und schnelle Einsatzbereitschaft sind Vorteile bei der Aufgabenerledigung.

Zur Frage der Umsatzsteuer, die zum 01.01.2025 auf die Eigenbetriebe zukommt, und die damit verbundene Erhöhung der Stundensätze wird über verschiedene Möglichkeiten diskutiert .

FBL Kern erläutert hierzu, dass auf allen kommunalen Ebenen Gespräche geführt werden, ob es Möglichkeiten gibt, eine Besteuerung zu vermeiden. Auch die Samtgemeinde Elbtalaue hat u.a. die Idee einer „Überleitung“ der Saisonkräfte auf die Stadt Dannenberg (Elbe) geprüft. Das Ergebnis war jedoch nur eine geringe Einsparung. Es bleibt abzuwarten, ob sich bis zur Umsetzung doch noch Möglichkeiten ergeben, eine Besteuerung zu vermeiden.


Beschluss:

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.