Rh Heins fragt nach der Zuständigkeit für die Pflege der Radwege. Gerade in den Ortschaften Schaafhausen, Nebenstedt und Splietau sei der Bewuchs auf den Radwegen besonders hoch.

 

Fachdienstleiter Beckmann teilt mit, dass die Grundstückseigentümer für die Pflege der Geh- und Radwege bis einschließlich der Bordsteinkante zuständig sind. Für die Bereiche außerhalb der Bordsteinkante ist der Straßenbaulastträger zuständig.

 

In diesem Zusammenhang ergänzt Fachbereichsleiter Hesebeck, dass es nach der Aufforderung an die Fraktionen, die Bereiche innerhalb des Verantwortungsbereichs zu benennen in denen Besichtigungs- bzw. Handlungsbedarf bezüglich der Geh- und Radwege insbesondere für Schäden besteht, bisher lediglich eine Rückmeldung gegeben hat.

 

Darüber hinaus teilt Fachdienstleiter Beckmann mit, dass es bereits vermehrt Kontrollen und entsprechende Beseitigungsaufforderungen bezüglich des Bewuchses der Geh- und Radwege an Eigentümer*innen gegeben hat und auch weiterhin geben wird.

 

AV Siemke schlägt vor, den Fraktionen letztmalig eine Frist bis zum 30.09.2023 für eventuelle Rückmeldungen zum Handlungsbedarf insbesondere für Schäden innerhalb des Verantwortungsbereichs zu setzen. Die übrigen Ausschussmitglieder erheben hierzu keine Einwände.