Fachbereichsleiter Hesebeck berichtet, dass eine weitere Grundwassermessung in diesem Bereich durchgeführt worden ist, die keine bedenklich erhöhten Messwerte ergeben hat. Bei der gravierenden Überschreitung des Nickel-Grenzwertes der ersten Messung muss es sich um einen Analysefehler gehandelt haben. Der Grenzwert wird zwar nach wie vor nicht eingehalten, allerdings nicht in diesem Ausmaß überschritten. Die bisherigen drei Messungen ergaben Grenzwertüberschreitungen in einem erwartbaren Bereich. Die betroffenen Flächen sind entsprechend eingegrenzt worden und es wird weitere Grundwassermessungen geben. Als nächstes ist ein Gesprächstermin mit der Samtgemeinde, dem Gutachter und der unteren Wasserbehörde als zuständiger Behörde für anzuordnende Maßnahmen vorzusehen. Das weitere Verfahren sollte in Anwesenheit der o.g. Beteiligten auch im Fachausschuss thematisiert werden.