Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

FDL Demmer trägt den Sachverhalt laut Vorlage vor.

 

FW Dannenberg:

Für das Haushaltsjahr 2024 ist vorgesehen, die Planung für den Anbau an dem Feuerwehrhaus in Dannenberg (Elbe) durchzuführen. Die bauliche Maßnahme soll dann im Jahr 2025 durchgeführt werden.

 

FW Neu Darchau:

Für die Feuerwehr in Neu Darchau sind die Planungen für das neue Feuerwehrhaus angelaufen. Durch die fehlenden Bauleitplanung kann die konkrete Planung und die Bauantragsstellung noch nicht erfolgen. Sobald diese jedoch abgeschlossen ist, soll das Vorhaben verwirklicht werden.

 

FW Quickborn:

Das Land Niedersachsen hat im Zuge der Unterstützung der gemeindlichen Feuerwehr im Kampf gegen Wald- und Flächenbrände die gesetzlichen Grundlagen für die Integration von diesbezüglichen Spezialeinheiten geschaffen.
Eine dieser Spezialeinheiten soll im Landkreis Lüchow-Dannenberg entstehen. In diesem Zusammenhang wird der Samtgemeinde Elbtalaue ein Speziallöschfahrzeug vom Typ "CCFM 3000 Niedersachsen“ zugewiesen. Dieses soll aus einsatztaktischen Gründen bei der Ortsfeuerwehr Quickborn stationiert werden und von mehreren Grundausstattungsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue bedient, betreut und eingesetzt werden. Mit einer Auslieferung dieses Fahrzeugs ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Seitens der Samtgemeinde Elbtalaue ist ein Stellplatz für besagtes Fahrzeug vorzusehen. Aus einsatztaktischen Gründen wurde sich für eine Bedienung, Betreuung und Einsatz des Fahrzeugs durch Grundausstattungsfeuerwehren (ohne Sonderaufgaben) -wie u. a. die Ortsfeuerwehr Quickborn- entschieden. Insbesondere die Schwer- und Stützpunktfeuerwehren sind bereits mit diversen Sonderaufgaben u. ä. beauftragt.

 

GemBM Meyer erläutert hierzu, dass das Land Niedersachsen vier Module aufstellt, die in Hochrisikogebieten (erhöhte Waldbrandgefahr) stationiert werden. Ein Modul besteht dabei auf vier Spezial Tanklöschfahrzeugen für Waldbrände, einem Logistik Fahrzeug und einem Einsatzleitwagen. Diese Module können auch von anderen Bundesländern angefordert werden. Diese Einheiten bekommen eine Spezialausbildung für Waldbrände. Es ist auch geplant, das einzelne Module bei Anforderung auch Europa weit eingesetzt werden, daas das ganze auch durch die EU gefördert wird. Ein Modul war im letzten Jahr bereits in Frankreich im Einsatz. Der Landkreis Lüneburg und der Landkreis Lüchow Dannen berg bilden dabei ein Modul. Zwei der Tanklöschfahrzeuge werden im Landkreis LÜnburg eingesetzt (Bleckede und Ostheide), eins geht nach Gorleben und eins geht nach Quickborn. Wir können mit diesen Modulen bei größeren Schadenslagen auch kurzfristig und unbürokratisch auf alle vier Fahrzeuge zurückgreifen und diese einsetzen.

 

RH Hildebrandt fragt wie sich diese Spezialeinheit Personell zusammensetzen wird.

 

GemBM Meyer erklärt dazu, dass man hier unterscheiden muss zwischen der Spezialeinheit welche vom Land Niedersachsen aufgebaut wird für die Einsätze über die Kreisgrenzen hinaus. Diese Mannschaft besteht aus Kameradinnen und Kameraden aus der gesamten Samtgemeinde zusammen mit Gartow und besteht aus insgesamt 48 Personen.  Zum anderen gibt es die Gruppe für den Kommunalen Einsatz, welche dann von den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Quickborn übernommen wird.

 

RH Weiss fragt warum es die Feuerwehr Quickborn sein soll.

 

GemBM Meyer gibt an, dass zum einen Quickborn die einzige Wehr war die sich beworben hat und zum anderen sollte es eine Wehr mit Grundausstattung sein. Zudem hat die Feuerwehr Quickborn viele junge Mitgliederinnen und Mitglieder die sich für diese Aufgabe interessieren.

 

RH Schulz merkt an, dass es bei zukünftigen Planungen der neuen Feuerwehrgerätehäuser sinnvoll wäre das Gebäudemanagement Uelzen-Lüchow-Dannenberg miteinzubeziehen um eventuell von den bereits abgeschlossenen Planungen zu solchen Gebäuden zu profitieren um dann auch Mittel einzusparen.

 

Diesem stimmt FDL Demmer zu.

 

RH Hildebrandt erkundigt sich nach dem aktuellen Stand beim Neubau in Neu Darchau-Schutschur, da dem Investitionsplan zu entnehmen ist, dass bereits in 2024 mit dem Bau begonnen werden soll.

 

FDL Demmer gibt an, dass die fehlende Bauleitplanung aktuell das Problem ist. Erst wenn diese steht kann mit dem Bau begonnen werden.

 

FDL Schwarzer merkt dazu an, dass es einen Fahrplan gibt. Es gab schon erste treffen der Projetgruppe zu diesem Neubau bei denen ein erster Grundriss entstanden ist. Dieser steht aber noch nicht fest, da eben erst einmal die Bauleitplanung vorliegen muss. Für Mitte Oktober ist mit dem beauftragen Unternehmen ein Termin angesetzt worden, an dem dann die Arbeiten in diesem Bereich aufgenommen werden sollen. Die Idee ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Planungen feststehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze für die Jahre 2024 ff. (Investitionen) werden empfohlen.