Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Die Region Elbe-Wendland möchte sich gerne wieder auf der Grünen Woche 2024 als Gemeinschaftsstand der beiden Leader-Regionen Elbtalaue und Achtern-Elbe-Diek unter Federführung des Bauernverbandes Nordostniedersachsen präsentieren. Diese Kooperation hat sich u.a. aus touristischer Sicht seit 2012 erfolgreich bewährt und soll auch im nächsten Jahr weiter fortgesetzt werden. Die touristische Bedeutung der Grüne Woche hat seit 2023 noch zugenommen, weil die ITB (Internationale Tourismus-Börse Berlin) nur noch für das Fachpublikum geöffnet ist. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Weserbergland ist weiterhin vorgesehen.

 

Das Gesamtbudget für den nächsten Messeauftritt umfasst 44.000,00 Euro (siehe Anlage).

Diese beinhaltet bereits einen Eigenanteil der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 1.000 Euro. Zusätzlich sind Eigenmittel in Höhe von 2.500 Euro für den Tag der Samtgemeinde Elbtalaue (Reisekosten, Akteure etc.) eingeplant.

 

Die finanzielle Abwicklung hat, wie in den Vorjahren auch, über die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu erfolgen. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind in der Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland in der Neufassung vom 24.03.2021 vertraglich geregelt. Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehören u.a. die Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeitung von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren etc. (Grüne Woche etc.). Die Abrechnung erfolgt jährlich über eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit den Vertragspartnern. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland erstatten anteilig für die Arbeit der Geschäftsstelle die Personalkosten (0,5 Stellenanteil).

 

SgBgm Meyer stellt den Sachverhalt vor.

 

Rh Mertins interessiert warum diese Summe nicht in den laufenden Haushalt und dann in den des Folgejahres übertragen werden kann.

SgBgm Meyer erläutert, dass die Grüne Woche erst in 2024 stattfindet, entsprechende Aufträge aber schon weit im Vorfeld erteilt werden müssen. Dies ist nur im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe möglich.

Herr Kern, Fachbereichsleiter, erläutert dazu, dass haushaltsrechtlich im laufenden Jahr nur Erträge und Aufwendungen berücksichtig werden sollen, die auch im selbigen Jahr Anwendung finden. Weiter stand die Teilnahme an der Grünen Woche bei Haushaltsaufstellung noch gar nicht fest. Der Haushalt für 2024 wird zudem im Dezember 2023 beschlossen, bis dieser genehmigt ist, ist die Grüne Woche vorbei.

 

Rv Sperling lässt nach diesem Austausch über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst nachfolgenden

 


Beschluss:

Zur Vorbereitung und Durchführung des Messeauftritts der Region Elbe-Wendland auf der Grünen Woche 2024 wird im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe ein Budget in Höhe von 46.500 Euro einschl. des Eigenanteils der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 3.500 Euro zur Verfügung gestellt.