Sitzung: 28.09.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 00/0257/2023
Sachverhalt:
Die Region
Elbe-Wendland möchte sich gerne wieder auf der Grünen Woche 2024 als
Gemeinschaftsstand der beiden Leader-Regionen Elbtalaue und Achtern-Elbe-Diek
unter Federführung des Bauernverbandes Nordostniedersachsen präsentieren. Diese
Kooperation hat sich u.a. aus touristischer Sicht seit 2012 erfolgreich bewährt
und soll auch im nächsten Jahr weiter fortgesetzt werden. Die touristische
Bedeutung der Grüne Woche hat seit 2023 noch zugenommen, weil die ITB
(Internationale Tourismus-Börse Berlin) nur noch für das Fachpublikum geöffnet
ist. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Weserbergland ist weiterhin vorgesehen.
Das Gesamtbudget
für den nächsten Messeauftritt umfasst 44.000,00 Euro (siehe Anlage).
Diese beinhaltet
bereits einen Eigenanteil der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 1.000 Euro.
Zusätzlich sind Eigenmittel in Höhe von 2.500 Euro für den Tag der Samtgemeinde
Elbtalaue (Reisekosten, Akteure etc.) eingeplant.
Die finanzielle
Abwicklung hat, wie in den Vorjahren auch, über die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft
Elbtalaue/Wendland bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu erfolgen. Die Aufgaben der
Geschäftsstelle sind in der Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft
Elbtalaue/Wendland in der Neufassung vom 24.03.2021 vertraglich geregelt. Zu
den vertraglichen Verpflichtungen gehören u.a. die Vorbereitung, Durchführung
und Nacharbeitung von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren etc. (Grüne Woche
etc.). Die Abrechnung erfolgt jährlich über eine entsprechende
Finanzierungsvereinbarung mit den Vertragspartnern. Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland erstatten anteilig für die Arbeit der
Geschäftsstelle die Personalkosten (0,5 Stellenanteil).
SgBgm Meyer stellt
den Sachverhalt vor.
Rh Mertins
interessiert warum diese Summe nicht in den laufenden Haushalt und dann in den
des Folgejahres übertragen werden kann.
SgBgm Meyer
erläutert, dass die Grüne Woche erst in 2024 stattfindet, entsprechende
Aufträge aber schon weit im Vorfeld erteilt werden müssen. Dies ist nur im
Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe möglich.
Herr Kern,
Fachbereichsleiter, erläutert dazu, dass haushaltsrechtlich im laufenden Jahr
nur Erträge und Aufwendungen berücksichtig werden sollen, die auch im selbigen
Jahr Anwendung finden. Weiter stand die Teilnahme an der Grünen Woche bei
Haushaltsaufstellung noch gar nicht fest. Der Haushalt für 2024 wird zudem im
Dezember 2023 beschlossen, bis dieser genehmigt ist, ist die Grüne Woche
vorbei.
Rv Sperling lässt
nach diesem Austausch über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst nachfolgenden
Beschluss:
Zur Vorbereitung
und Durchführung des Messeauftritts der Region Elbe-Wendland auf der Grünen
Woche 2024 wird im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe ein Budget in Höhe von
46.500 Euro einschl. des Eigenanteils der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von
3.500 Euro zur Verfügung gestellt.