Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

FDL Schwarzer trägt folgenden Sachverhalt laut Vorlage vor:

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 wurden die einzelnen Ansätze der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.

 

Ergebnishaushalt 2024 (Anlage 1):

Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende Veränderungen:

 

  • 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und 332105 (Benutzungsgebühren Freiwillig):

Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es erforderlich zwischen gebührenpflichtigen Pflichteinsätzen und gebührenpflichtigen freiwilligen Einsätzen zu unterscheiden.

 

  • 421220 (Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen):

Für die Unterhaltung/Reparatur von Feuerlöschbrunnen sollte ein Ansatz von 2.500 € vorgesehen werden.

 

  • Sachkonto 422115 (Unterhaltung des beweglichen Sachanlagevermögens):
    Insbesondere aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen erhöhten Prüfungsvorgaben an feuerwehrtechnischem Gerät ist der Ansatz von 60.000,00 auf 75.000,00 € zu erhöhen

 

  • 426130 (Betriebsärztlicher Dienst):

Aufgrund erhöhter Kosten für die Durchführung der Untersuchung gem. G 26-3 (Tauglichkeitsuntersuchung Atemschutzgeräteträger/-innen) ist der Ansatz vom 12.000 € auf 18.000 € zu erhöhen.

 

  • 426140 (Dienst- und Schutzkleidung):

Jüngste Erkenntnisse aus dem Einsatz- und Übungsdienst haben ein mögliches Defizit in der persönlichen Schutzausrüstung der Atemschutzgeräteträger/-innen aufgezeigt. Hier ist entsprechend durch die Beschaffung anderer Flammschutzhauben nachzuwirken. Zudem ist geplant bei Neueintritt in die Einsatzabteilung künftig einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von Hose/Rock, Hemd/Polobluse und Krawatte gem. Anlage 4 zur Feuerwehrverordnung (FwVO) auszuzahlen. Dienstlich zur Verfügung gestellt werden derzeit ausschließlich Jacke und Schirmmütze.

 

  • 442122 (Lohnkostenentschädigungen an die Arbeitgeber der Feuerwehrmitglieder)

Aufgrund der Lohn- und Gehaltserhöhungen bei diversen Berufsgruppen und -Zweigen sollte der Ansatz von 35.000 auf 40.000 € erhöht werden.

 

  • 443112 (Fernmeldegebühren) und 443113 (Aufwand für Leitungsnetze):

Aufgrund der verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der bisherige Ansatz des Sachkontos 443112 auf die Sachkonten 443112 (10.000 €) und 443113 (5.000 €) aufzuteilen.

 

  • 443117 (Beratungs- und Betreuungshonorare):

Aufgrund der Erforderlichkeit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes sollte für das Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz von 8.000 € vorgesehen werden.

 

  • 443118 (Sonstige Geschäftsaufwendungen)

Aufgrund des bisherigen Ergebnisses im Haushaltsjahr 2023 sollte der Ansatz von 5.500 € auf 7.500 € erhöht werden.

 

Mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 (Anlage 2):

Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“, „Löschwasserversorgung“ und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die Finanzplanung an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. In die mittelfristige Finanzplanung wurde zudem das Haushaltsjahr 2027 aufgenommen.

 

Zudem trägt FDL Schwarzer folgende Änderungen der Beschlussvorlage vor:

Im Ergebnishaushalt: Aufgrund einer erhöhten „Pro-Kopf-Umlage“ der FUK wurde empfohlen für das Sachkonto 444160 einen Ansatz von 34.000 € (anstelle von 32.000 €) vorzusehen.

Im Finanzhaushalt: Im Bereich „Ausstattung Feuerwehrhäuser“ wurde empfohlen im HHJ 2024 zusätzlich 20.000 € für die Beschaffung der Ausstattung des FwH Damnatz und im HHJ 2025 ebenfalls 20.000 € für die Ausstattung des FwH Quickborn vorzusehen.

 

RH Schulz stellt die Frage, wie realistisch es ist, dass bis Ende 2023 die Erträge i.H.v. 46.300,00 € auf dem Sachkonto 332100 erreicht werden, da der Stand aktuell bei 15.310,00 € ist.

 

FDL Schwarzer hält dies für realistisch, da die Abrechnung der Einsätze nicht immer direkt erfolgen kann. Zum einen dauert es immer etwas bis die Einsatzberichte bei der SG-Verwaltung ankommen und zum anderen ist immer eine gewisse Vorarbeit zu leisten. Weiterhin dauert es oftmals einige Zeit, bis die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Erst dann kann die Abrechnung erfolgen.

 

RH Schulz fragt ob sich die 30 prozentige Steigerung des Ansatzes der Kostenstelle 426130 (Betriebsärztlicher Dienst) nur auf den Mediziner aus dem Raum Hitzacker bezieht oder ob dies für alle Ärztinnen und Ärzte gilt.

 

FDL Schwarzer erläutert, dass diese Preissteigerung von allen Ärztinnen und Ärzten, die diese Untersuchung anbieten, vorgenommen wurde.

 

RH Schulz weiterhin: Wie kommt es zustande, dass die Kostenstelle Versicherungen zwei Mal in der Anlage 1 aufgeführt ist. Zum einen die Kostenstelle 424116, hier fällt auf, dass 2023 mit 33.000,00 € geplant wird und in den nächsten Jahren nur mit 3.500,00 €. Zum anderen die Kostenstelle 444160, hier sind die 32.000,00 € ab 2024 auffällig.

 

FDL Schwarzer erklärt, dass dies mit den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan zusammenhängt. Der Kontenrahmenplan sieht vor, dass Unfallversicherungen und Sachversicherungen an unterschiedlichen Stellen zu berücksichtigen sind. In diesem Jahr wurde der Versicherungsbeitrag auf einem falschen Konto verbucht.

 

RH Hildebrandt fragt ob es für Ansätze wie zum Beispiel für das Sachkonto 442100 (Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige) eine Satzung gibt.

 

FDL Schwarzer: Es gibt eine Entschädigungssatzung für Angehörige der Feuerwehr, welche auch als Grundlage der jetzigen Ansätze dient. Nach aktueller Satzung sind die geplanten Ansätze angemessen. Allerdings kann es bei Anpassung dieser Satzung zu Änderungen kommen.

 

RH Hildebrandt fragt, welches Gremium über diese Satzungen abstimmt und für welchen Zeitraum diese dann greift.

 

FDL Schwarzer antwortet daraufhin, dass es laut NKomVG vorgeschrieben ist, dass Satzungen durch den Rat zu verabschieden sind. Die politische Beratungsfolge in der SG Elbtalaue wäre in diesem Fall der Brandschutzausschuss, Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeinderat. Diese Satzung hat keine Befristung. Sie tritt erst außer Kraft, wenn sie durch eine neue Satzung ersetzt wird.

 

GemBM Meyer merkt dazu an, dass die letzte Satzung vor vier Jahren überarbeitet wurde.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze inklusive die in der Sitzung vorgetragene Änderung der Kostenstelle 12600400100 für das Jahr 2024 (Ergebnishaushalt) (Anlage 1) sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.