Rh Beckmann hinterfragt den gepflasterten Seitenraum des Eckhauses in der Straße „in den Tannen“ in Gusborn.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass der Eigentümer dieses mit der Verwaltung geklärt hat.

Rh Beckmann wirft ein, dass dieses in den Rat zur Abstimmung gehört hätte, schließlich handelt es sich hier um Gemeindegrund. Weiter ist die Fläche durch diese Maßnahme, trotz der Rasengittersteine, schlicht weg versiegelt worden. Weiter befürchtet er hier Nachahmer.

 

Bgm Ringel erläutert, dass die Entscheidung über die Versiegelung und die Machart bei der Samtgemeinde liegt.

Dem wiederspricht Rh Beckmann, er erklärt, dass vorab die Gemeinde zustimmen muss.

 

Bgm Ringel wird dieses mit der Verwaltung besprechen.