Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0378/2023
Sachverhalt:
Auf Grundlage der
aktuellen bundesweiten Anstrengungen zum Klimaschutz sowie im Hinblick auf die
Herstellung einer Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die
derzeitige politische Lage, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch
Erneuerbare Energien forciert.
Die Vorgabe der
Landesregierung bis 2033 0,47 Prozent der Landesfläche (rund 577 ha der
Landkreisfläche) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur
Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik in Bebauungsplänen der
Gemeinden auszuweisen, führt derzeit zu einem hohen Ansiedlungsdruck zur
Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.
Auch in der
Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und
Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von
Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Die Freiflächen in
der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG
sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn
dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur
Verfügung stehen.
Außerdem würde es
sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen handeln, für die
grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere
Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf
ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf
Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die
Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt
auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.
Vor diesem
Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den
Samtgemeindebürgermeistern die Übereinkunft zur Erstellung einer kreisweiten
Standortanalyse beschlossen, welche auf Basis eines abgestimmten
Kriterienkatalogs mögliche Flächen zur Entwicklung von PV-FFA darstellt und
eine Grundlage für die weitere Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren
bildet. Im Kriterienkatalog wurden die Themenfelder Naturschutz,
Siedlung/Infrastruktur, Wasser und das RROP berücksichtigt. Betrachtet wurden
Freiflächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 10 ha.
Die Durchführung
der Analyse, als Grundlage für die folgenden Bauleitplanungen, ist
abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor. Die Analyse stellt im Ergebnis
konfliktfreie bzw. konfliktarme Potenzialflächen für die mögliche Ansiedlung
von PV-FFA dar. Die ermittelten
Flächen liegen vor allem entlang der Jeetzelniederung im äußersten Südwesten
und im Südosten des Landkreises. Potenzialflächen
außerhalb der ermittelten Flächen werden durch die Ergebnisse nicht
ausgeschlossen.
Die
folgende Bauleitplanung stellt die Samtgemeinde vor weitere Herausforderungen.
Im
Rahmen der Diskussion der weiteren Vorgehensweise wurde der Ansatz von Herrn
Böhme vom Planungsbüro plan B betrachtet. Her Böhme ist mit der Erstellung
vergleichbarer PV-Konzepte in anderen Samtgemeinden Niedersachsens betraut.
Herr
Böhme wird den Sachstand der Diskussion sowie einen möglichen Ansatz zur
weiteren Vorgehensweise darstellen.
AV Herzog trägt kurz einleitend vor, dass es seitens des
Landkreises eine Potenzialuntersuchung gibt, er geht dabei kurz auf die
Untersuchungen des Landkreises ein. Danach trägt FBL Hesebeck vor, dass es eine
gemeinsame, zwischen den Samtgemeinden und dem Landkreis, abgestimmte
Potenzialuntersuchung gibt. Hierbei sind jedoch einige Parameter nicht
berücksichtigt worden, die nach Auffassung der SG Elbtalaue evtl. eine
Berücksichtigung finden müssten. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der
Samtgemeinde die Notwendigkeit, Bereiche zu beleuchten und ggfs. Flächen zu
betrachten, welche unter den Kriterien der LK Analyse keine Berücksichtigung
gefunden haben. Herr Böhme arbeitet seit längerer Zeit für einige Kommunen im
Landkreis Uelzen und hat sich bereit erklärt, die von ihm ausgearbeiteten
Kriterien und Beurteilungsansätze dem Ausschuss vorzutragen. Herr Hesebeck
übergibt das Wort an Herr Böhme von Planungsbüro plan B., Göttien. Herr Böhme
berichtet kurz über seine Herangehensweise an die Thematik, auf die für ihn
wesentlichen Fragestellungen der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, der
einhergehenden Veränderung des Landschaftsbildes, den Umfang des Flächenbedarfes
und logistischen Fragestellung in Bezug auf den Transport erzeugter Energie
ein. Zielsetzung nach den derzeitigen politischen Vorgaben ist es, bezogen auf
die Fläche des Landkreises, bis zum Jahr 2035 1,5 % ca. 635 ha der
zur Verfügung stehenden Flächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien
nutzbar zu machen. Er erläutert anhand umfangreicher Folien, welche der
Niederschrift als Anlage I beigefügt sind, seine Herangehensweise, die aus
seiner Sicht zu berücksichtigten Kriterien und geht dabei auf die Möglichkeiten
der Kommunen ein, Steuerungsprozesse zu aktivieren und entsprechend der
jeweiligen Gegebenheiten eigene Kriterienkonzepte zu entwickeln.
In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion
innerhalb der Ausschusses geht es im Wesentlichen um mögliche rechtliche
Fragestellungen, der Umsetzung sogenannter AGri-PV Anlagen, der Notwendigkeit
zur Schaffung ausreichender Personalkapazitäten und der Erstellung eines
Leitbildes zur Abgrenzung der unterschiedlichen Herangehensweise im Verhältnis
zum Landkreis.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Nach Beratung in der Sitzung.
Der Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue empfiehlt folgenden
Beschluss:
Herr
Böhme, Ing. Büro plan B., wird beauftragt einen Kriterienkatalog für die
Bewertung von möglichen potenziellen Standorten für Photovoltaikanlagen in der
Samtgemeinde Elbtalaue zu entwickeln. Die möglichen Standorte werden mit der
Mitgliedsgemeinden abgestimmt.