Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Auf Grundlage der aktuellen bundesweiten Anstrengungen zum Klimaschutz sowie im Hinblick auf die Herstellung einer Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische Lage, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien forciert.

Die Vorgabe der Landesregierung bis 2033 0,47 Prozent der Landesfläche (rund 577 ha der Landkreisfläche) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik in Bebauungsplänen der Gemeinden auszuweisen, führt derzeit zu einem hohen Ansiedlungsdruck zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.

Auch in der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Freiflächenanlagen (PV-FFA).

Die Freiflächen in der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur Verfügung stehen.

Außerdem würde es sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen handeln, für die grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeindebürgermeistern die Übereinkunft zur Erstellung einer kreisweiten Standortanalyse beschlossen, welche auf Basis eines abgestimmten Kriterienkatalogs mögliche Flächen zur Entwicklung von PV-FFA darstellt und eine Grundlage für die weitere Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren bildet. Im Kriterienkatalog wurden die Themenfelder Naturschutz, Siedlung/Infrastruktur, Wasser und das RROP berücksichtigt. Betrachtet wurden Freiflächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 10 ha.

Die Durchführung der Analyse, als Grundlage für die folgenden Bauleitplanungen, ist abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor. Die Analyse stellt im Ergebnis konfliktfreie bzw. konfliktarme Potenzialflächen für die mögliche Ansiedlung von PV-FFA dar. Die ermittelten Flächen liegen vor allem entlang der Jeetzelniederung im äußersten Südwesten und im Südosten des Landkreises. Potenzialflächen außerhalb der ermittelten Flächen werden durch die Ergebnisse nicht ausgeschlossen.

Die folgende Bauleitplanung stellt die Samtgemeinde vor weitere Herausforderungen.

Im Rahmen der Diskussion der weiteren Vorgehensweise wurde der Ansatz von Herrn Böhme vom Planungsbüro plan B betrachtet. Her Böhme ist mit der Erstellung vergleichbarer PV-Konzepte in anderen Samtgemeinden Niedersachsens betraut.

Herr Böhme wird den Sachstand der Diskussion sowie einen möglichen Ansatz zur weiteren Vorgehensweise darstellen.

AV Herzog trägt kurz einleitend vor, dass es seitens des Landkreises eine Potenzialuntersuchung gibt, er geht dabei kurz auf die Untersuchungen des Landkreises ein. Danach trägt FBL Hesebeck vor, dass es eine gemeinsame, zwischen den Samtgemeinden und dem Landkreis, abgestimmte Potenzialuntersuchung gibt. Hierbei sind jedoch einige Parameter nicht berücksichtigt worden, die nach Auffassung der SG Elbtalaue evtl. eine Berücksichtigung finden müssten. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Samtgemeinde die Notwendigkeit, Bereiche zu beleuchten und ggfs. Flächen zu betrachten, welche unter den Kriterien der LK Analyse keine Berücksichtigung gefunden haben. Herr Böhme arbeitet seit längerer Zeit für einige Kommunen im Landkreis Uelzen und hat sich bereit erklärt, die von ihm ausgearbeiteten Kriterien und Beurteilungsansätze dem Ausschuss vorzutragen. Herr Hesebeck übergibt das Wort an Herr Böhme von Planungsbüro plan B., Göttien. Herr Böhme berichtet kurz über seine Herangehensweise an die Thematik, auf die für ihn wesentlichen Fragestellungen der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, der einhergehenden Veränderung des Landschaftsbildes, den Umfang des Flächenbedarfes und logistischen Fragestellung in Bezug auf den Transport erzeugter Energie ein. Zielsetzung nach den derzeitigen politischen Vorgaben ist es, bezogen auf die Fläche des Landkreises, bis zum Jahr 2035 1,5 % ca. 635 ha der zur Verfügung stehenden Flächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien nutzbar zu machen. Er erläutert anhand umfangreicher Folien, welche der Niederschrift als Anlage I beigefügt sind, seine Herangehensweise, die aus seiner Sicht zu berücksichtigten Kriterien und geht dabei auf die Möglichkeiten der Kommunen ein, Steuerungsprozesse zu aktivieren und entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten eigene Kriterienkonzepte zu entwickeln.

In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion innerhalb der Ausschusses  geht es im Wesentlichen um mögliche rechtliche Fragestellungen, der Umsetzung sogenannter AGri-PV Anlagen, der Notwendigkeit zur Schaffung ausreichender Personalkapazitäten und der Erstellung eines Leitbildes zur Abgrenzung der unterschiedlichen Herangehensweise im Verhältnis zum Landkreis.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung.

Der Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue empfiehlt folgenden


Beschluss:

Herr Böhme, Ing. Büro plan B., wird beauftragt einen Kriterienkatalog für die Bewertung von möglichen potenziellen Standorten für Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue zu entwickeln. Die möglichen Standorte werden mit der Mitgliedsgemeinden abgestimmt.