Sitzung: 26.09.2023 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 40/0364/2023
Sachverhalt:
FDL Schwarzer
berichtet laut Vorlage:
In 05/2023 wurde das neue TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Jameln in
Dienst gestellt. Planungsgemäß war zunächst beabsichtigt, dass
Vorgängerfahrzeug zu veräußern.
Aufgrund der mit den heißen und trockenen Sommermonaten einhergehenden
erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr wurde aus einsatztaktischen Gründen
zunächst entschieden besagtes Fahrzeug im Dienst zu belassen, auf dem
Betriebsgelände des EBKDE zu stationieren und im Einsatzfalle als zusätzliches
TLF für den Transport von Löschwasser an die Einsatzstelle einzusetzen.
Mit den heißen und trockenen Sommermonaten geht jedoch neben der
erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr zusätzlich die Problematik des
Niedrigwasserstandes in der Elbe einher. Dies stellt die Ortsfeuerwehr Damnatz
als Einheit der Wasserrettung zunehmend vor größere Probleme. Das bei der
Ortsfeuerwehr Damnatz stationierte Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W)
dient als Zugfahrzeug für das Rettungsboot (RTB). Aufgrund des Straßenfahrgestells
gestaltet sich der Transport des Rettungsbootes bei Niedrigwasserstand zum
Slippen an das Ufer als immer schwieriger. Ein geländegängiges oder -fähiges
Fahrgestell, über welches das ehemalige TLF 16/24 der Ortsfeuerwehr Jameln
verfügt, würde diesbezüglich für Vereinfachung sorgen.
In Anbetracht der Tatsache, dass nicht zuletzt aufgrund der
Großbrandereignisse aus jüngerer Vergangenheit im gesamten Bundesgebiet ein
nicht unerhebliches Augenmerk auf die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung zu
legen ist und im Rahmen der Wasserrettung ein im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben zügiges Slippen sicherzustellen ist, wurde seitens Herrn SgBgm Meyer
in Abstimmung mit Herrn GemBM Meyer im Rahmen der „Geschäfte der laufenden
Verwaltung“ entschieden, dass ehemalige TLF 16/24 der Ortsfeuerwehr Jameln
zunächst im Dienst zu behalten und bei der Ortsfeuerwehr Damnatz zu
stationieren.
Für die Ortsfeuerwehr Damnatz geht mit der Stationierung im
Aussonderungsfall kein Anspruch auf Ersatzbeschaffung einher. Im Rahmen der
Durchführung einer Ersatzbeschaffung für das TSF-W der Ortsfeuerwehr Damnatz
muss sodann ein Augenmerk auf ein geländegängiges oder -fähiges Fahrgestell
gelegt werden.
Mit der Weiternutzung des in Rede stehenden Fahrzeugs gehen
schätzungsweise folgende jährlichen Fixkosten einher:
- KFZ-Versicherung: 144,84
€
- KFZ-Steuer: 00,00 € (Steuerbefreiung)
- Kraftstoff: 500,00
€
Hinzukommen ggf. Kosten für die Durchführung der Hauptuntersuchung/
Abgasuntersuchung sowie ggf. für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen.
Eine Bezifferung kann hier jedoch nicht vorgenommen werden. Nach Auffassung der
Verwaltung kann sich die Weiternutzung möglicherweise aber auch kostenneutral
oder ggf. sogar kostenpositiv darstellen. So werden bei Weiternutzung des Fahrzeugs
an anderer Stelle beispielsweise Kraftstoffkosten eingespart. Weiterhin werden
möglicherweise kostenintensive Reparaturen am TSF-W der Ortsfeuerwehr Damnatz
(z. B. Kupplungsschaden auf der erhöhten Beanspruchung beim Slippen) vermieden.
RF Brownlee und RH Krull fragen ob die Kapazitäten in Damnatz für ein
weiteres Fahrzeug ausreichen.
GemBM Meyer bejaht dies.
RH Gleitze merkt an, dass dieses Fahrzeug auch mit einer
Grundausstattung ausgestattet werden sollte.