Sitzung: 27.09.2023 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 22/0349/2023
Sachverhalt:
Die SOLI-Fraktion
hat den folgenden Antrag gestellt:
Die vom Finanzamt zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für
viele Grundstückseigentümer eine böse Überraschung.
Sie liegen teilweise bis zu 350 % über den alten.
Im Vorfeld der Erfassung der Daten wurde seitens staatlicher Stellen
immer wieder betont, dass die neue Grundsteuererhebung im Wesentlichen
aufkommensneutral geschehen solle. Davon kann aber offenbar überhaupt keine
Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze beibehalten werden sollen.
Die Gremien sollen sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden,
eine unangemessene zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu
verhindern.
Rh Brüggemann erläutert kurz das Ansinnen des Antrages. Hintergrund ist
die zunehmende Verunsicherung der Grundstückseigentümer:innen im Hinblick auf
die kommenden Grundsteuerbeträge.
Kämmerer Kern berichtet, dass zwischenzeitlich ca. 80 % der Grundstücke
im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) seitens des Finanzamtes neu veranlagt
worden sind. In den kommenden Monaten soll laut Aussage des Finanzamtes die
Neubewertung aller Grundstücke abgeschlossen sein. Zum heutigen Zeitpunkt ist
noch nicht absehbar, wie sich die künftige Berechnung der Grundsteuer
gestaltet.
Erst wenn im Jahr 2024 für alle Grundstücke die neuen Messbeträge
feststehen und vorliegen, kann eine Vergleichsrechnung erstellt werden. Dann
erst kann ermittelt werden, wie der neue Hebesatz zum 01.01.2025 ausfallen
wird. Vorgeschrieben ist, dass mit der neuen Grundsteuerreform sich die
Einnahmen für die Kommunen aufkommensneutral verhalten sollen.
Dieses wird Unterschiede bei den einzelnen Grundstückseigentümer:innen
hervorrufen. Sofern neue Erkenntnisse zur Neufestsetzung des Hebesatzes
vorliegen, wird es hierzu öffentliche Informationen und Bekanntmachungen geben.
Rh Fathmann stellt nochmal heraus, dass die Kommunen keinerlei Einfluss
auf die Messbeträge der einzelnen Grundstücke haben. Lediglich über die
Festsetzung des Hebesatzes beeinflusst die Kommune die Beitragshöhe eines jeden
einzelnen.
Rh Schwidder deutet ebenfalls nochmal daraufhin, dass eine
Gesetzesänderung die Grundlage der jetzt vorgenommenen Neubewertungen ist. Über
die Hebesätze kann zwar eine aufkommensneutrale Einnahme gesteuert werden,
jedoch bedeutet dies für einzelne Eigentümer eine enorm höhere, für andere
wiederum eine deutlich niedrigere Beitragszahlung. Das wird sicher zu Unmut bei
einigen Grundstückseigentümern führen, ist jedoch leider nicht änderbar.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.