Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 19

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion hat den folgenden Antrag gestellt:

 

Die vom Finanzamt zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für viele Grundstückseigentümer eine böse Überraschung.

Sie liegen teilweise bis zu 350 % über den alten.

Im Vorfeld der Erfassung der Daten wurde seitens staatlicher Stellen immer wieder betont, dass die neue Grundsteuererhebung im Wesentlichen aufkommensneutral geschehen solle. Davon kann aber offenbar überhaupt keine Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze beibehalten werden sollen.

Die Gremien sollen sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden, eine unangemessene zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu verhindern.

 

 

Rh Brüggemann erläutert kurz das Ansinnen des Antrages. Hintergrund ist die zunehmende Verunsicherung der Grundstückseigentümer:innen im Hinblick auf die kommenden Grundsteuerbeträge.

 

Kämmerer Kern berichtet, dass zwischenzeitlich ca. 80 % der Grundstücke im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) seitens des Finanzamtes neu veranlagt worden sind. In den kommenden Monaten soll laut Aussage des Finanzamtes die Neubewertung aller Grundstücke abgeschlossen sein. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wie sich die künftige Berechnung der Grundsteuer gestaltet.

Erst wenn im Jahr 2024 für alle Grundstücke die neuen Messbeträge feststehen und vorliegen, kann eine Vergleichsrechnung erstellt werden. Dann erst kann ermittelt werden, wie der neue Hebesatz zum 01.01.2025 ausfallen wird. Vorgeschrieben ist, dass mit der neuen Grundsteuerreform sich die Einnahmen für die Kommunen aufkommensneutral verhalten sollen.

Dieses wird Unterschiede bei den einzelnen Grundstückseigentümer:innen hervorrufen. Sofern neue Erkenntnisse zur Neufestsetzung des Hebesatzes vorliegen, wird es hierzu öffentliche Informationen und Bekanntmachungen geben.

 

 

Rh Fathmann stellt nochmal heraus, dass die Kommunen keinerlei Einfluss auf die Messbeträge der einzelnen Grundstücke haben. Lediglich über die Festsetzung des Hebesatzes beeinflusst die Kommune die Beitragshöhe eines jeden einzelnen.

 

Rh Schwidder deutet ebenfalls nochmal daraufhin, dass eine Gesetzesänderung die Grundlage der jetzt vorgenommenen Neubewertungen ist. Über die Hebesätze kann zwar eine aufkommensneutrale Einnahme gesteuert werden, jedoch bedeutet dies für einzelne Eigentümer eine enorm höhere, für andere wiederum eine deutlich niedrigere Beitragszahlung. Das wird sicher zu Unmut bei einigen Grundstückseigentümern führen, ist jedoch leider nicht änderbar.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.