Sitzung: 27.09.2023 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 1/0211/2023
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 07.05.2023
folgenden Antrag gestellt:
Anträge für den kommenden FA Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung
sowie den VA und den Rat Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Meyer,
namens der Fraktion stelle ich hiermit für die nächste Sitzung des FA
Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung (derzeit: 04.06.2023) sowie die
danach folgenden Sitzungen des VA und des Rates folgenden Antrag:
Änderung der „S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz
und Aufwandsentschädigungen“ - hier: Mindestlohn
Begründung: In den Paragraphen 6 (1) sowie (3) sind
Pauschalstundensätze von 10 € sowie in § 7 ein Höchstbetrag von 8 € genannt. Diese
Beträge für Verdienstausfall (§6) und Kinderbetreuung ( § 7 ) liegen unter dem
gesetzlichen Mindestlohn und sind deshalb nach unserer Auffassung nicht mehr
rechtskonform. Um eine bei jeder Anhebung des Mindestlohnes erneut
erforderliche Beschlussfassung des Rates sowie Kosten für die Veröffentlichung
zu vermeiden, schlagen wir vor, die entsprechenden o. g. Beträge durch die
Worte „gesetzlicher Mindestlohn“ zu ersetzen. Die Änderungen sollten zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, also möglichst auch rückwirkend, vorgenommen
werden.
Mit freundlichen Grüßen - Norbert Schwidder
Sollte
dem Antrag gefolgt werden, ist die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung
der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen zu
erlassen.
Bemerkung
zur Rückwirkung der Satzung: Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) sind bisher
nur Aufwendungen für die Kinderbetreuung angefallen. Diese wurden jeweils auf
Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Der
Höchstbetrag kam in diesen Fällen nicht zum Tragen. Von daher würde eine
Rückwirkung der Satzung zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und
Mandatsträgern führen.
Rh
Schwidder erläutert das Ansinnen des Antrages und merkt an, dass im Zuge der
Beratungen noch ein weiterer Zusatzantrag eingereicht worden ist.
Dieser
hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor, hiermit verändern
wir unseren Antrag bzgl. des § 7 der S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe)
über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen dahingehend, dass wir den Text
des § 6 der entsprechenden Satzung der SG Elbtalaue zum Beschlussvorschlag
erheben:
Die Aufwandsentschädigung nach § 2 und § 3 dieser
Satzung umfasste nicht den Ersatz für einen Nachteilsausgleich für
Kinderbetreuung und die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen.
Ratsmitglieder und nicht dem Rat angehörige
Ausschussmitglieder, die Kinder unter 14 Jahren im eigenen Haushalt haben und /
oder als Angehörige pflegebedürftigen Personen nach § 14 SGBXI betreuen,
erhalten für jede Sitzung einen Nachteilsausgleich pro Stunde Sitzungszeit:
a. bei ein bis zwei Kindern / pflegebedürftigen
Personen in der Höhe des jeweils aktuell geltenden Mindestlohnes
b. bei drei und mehr Kindern / pflegebedürftigen
Personen das Doppelte des jeweils aktuell geltenden Mindestlohnes
Hinzu kommt, dass eine Pauschale von einer Stunde
Fahrzeit in der Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns pro Sitzung den
Ratsmitgliedern erstattet wird.
Der Nachweis erfolgt einmalig am Anfang der
Legislaturperiode durch eine Geburtsurkunde oder dem Pflegenachweis und wird
danach monatlich als Pauschale gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen - Norbert Schwidder
SPD-Fraktion
Fachbereichsleiter
Rhode ergänzt, dass auch auf Samtgemeindeebene eine entsprechende
Satzungsänderung erfolgt ist. Eine Besonderheit ist nunmehr die pauschale
Erstattung von Betreuungszeiten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz
und Aufwandsentschädigungen wird erlassen.