Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 07.05.2023 folgenden Antrag gestellt:

Anträge für den kommenden FA Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung sowie den VA und den Rat  Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Meyer,

namens der Fraktion stelle ich hiermit für die nächste Sitzung des FA Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung (derzeit: 04.06.2023) sowie die danach folgenden Sitzungen des VA und des Rates folgenden Antrag:

Änderung der „S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen“ - hier: Mindestlohn

Begründung: In den Paragraphen 6 (1) sowie (3) sind Pauschalstundensätze von 10 € sowie in § 7 ein Höchstbetrag von 8 € genannt. Diese Beträge für Verdienstausfall (§6) und Kinderbetreuung ( § 7 ) liegen unter dem gesetzlichen Mindestlohn und sind deshalb nach unserer Auffassung nicht mehr rechtskonform. Um eine bei jeder Anhebung des Mindestlohnes erneut erforderliche Beschlussfassung des Rates sowie Kosten für die Veröffentlichung zu vermeiden, schlagen wir vor, die entsprechenden o. g. Beträge durch die Worte „gesetzlicher Mindestlohn“ zu ersetzen. Die Änderungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also möglichst auch rückwirkend, vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen - Norbert Schwidder

 

Sollte dem Antrag gefolgt werden, ist die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen zu erlassen.

 

Bemerkung zur Rückwirkung der Satzung: Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) sind bisher nur Aufwendungen für die Kinderbetreuung angefallen. Diese wurden jeweils auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Der Höchstbetrag kam in diesen Fällen nicht zum Tragen. Von daher würde eine Rückwirkung der Satzung zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern führen.

 

 

 

Rh Schwidder erläutert das Ansinnen des Antrages und merkt an, dass im Zuge der Beratungen noch ein weiterer Zusatzantrag eingereicht worden ist.

Dieser hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor, hiermit verändern wir unseren Antrag bzgl. des § 7 der S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen dahingehend, dass wir den Text des § 6 der entsprechenden Satzung der SG Elbtalaue zum Beschlussvorschlag erheben:

Die Aufwandsentschädigung nach § 2 und § 3 dieser Satzung umfasste nicht den Ersatz für einen Nachteilsausgleich für Kinderbetreuung und die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen.

Ratsmitglieder und nicht dem Rat angehörige Ausschussmitglieder, die Kinder unter 14 Jahren im eigenen Haushalt haben und / oder als Angehörige pflegebedürftigen Personen nach § 14 SGBXI betreuen, erhalten für jede Sitzung einen Nachteilsausgleich pro Stunde Sitzungszeit:

a. bei ein bis zwei Kindern / pflegebedürftigen Personen in der Höhe des jeweils aktuell geltenden Mindestlohnes

b. bei drei und mehr Kindern / pflegebedürftigen Personen das Doppelte des jeweils aktuell geltenden Mindestlohnes

Hinzu kommt, dass eine Pauschale von einer Stunde Fahrzeit in der Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns pro Sitzung den Ratsmitgliedern erstattet wird.

Der Nachweis erfolgt einmalig am Anfang der Legislaturperiode durch eine Geburtsurkunde oder dem Pflegenachweis und wird danach monatlich als Pauschale gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen - Norbert Schwidder SPD-Fraktion

 

 

Fachbereichsleiter Rhode ergänzt, dass auch auf Samtgemeindeebene eine entsprechende Satzungsänderung erfolgt ist. Eine Besonderheit ist nunmehr die pauschale Erstattung von Betreuungszeiten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 

 


Beschluss:

Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen wird erlassen.