Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) befasst. Das Anbringen und die Installation einer wirksamen Schutzvorrichtung am Thielenburger See, mit einem Zaun an der Jeetzel auf Höhe der Fischtreppe, gegenüber des neuen Spielplatzes am Thielenburger See, war Gegenstand dieses Antrages. Der Antrag basierte darauf, Unfälle mit Kleinkindern, die in die Jeetzel fallen könnten, zu vermeiden. Aus diesem Grunde wurde von der Verwaltung in Erwägung gezogen, einen Zaun entlang der Jeetzel zu errichten.

 

In der Ausschusssitzung wurde von dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden eine DIN-Vorschrift angeführt, nach der der Spielplatz eingezäunt werden muss. Eine Klärung wurde inzwischen herbeigeführt.

Nach der DIN 18034 ist ein Zaun erforderlich, wenn tiefe Wasserläufe oder Abgründe in der Nähe eines Spielplatzes sind.

 

Der Kommunale Schadenausgleich Hannover ist befragt worden. Unter Berücksichtigung der Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten im Bereich des Spielplatzes und der angrenzenden Wasserflächen regt der Kommunale Schadenausgleich an, eine Einfriedung des Spielplatzgeländes zu veranlassen. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass ein Grundstückseigentümer gehalten ist, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um insbesondere Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist oder sein muss, dass diese gegebenenfalls trotz Verbotes auf dem Grundstück spielen und aufgrund von dort befindlichen, gefährlichen Anlagen oder Gegenständen die Gefahr einer Schädigung besteht. Insbesondere Wasserflächen üben auf kleinere, spielende Kinder eine hohe Anziehungskraft sowie besondere Faszination aus und beinhalten folglich ein nicht unbeträchtliches Gefährdungspotenzial, dem von der Stadt Rechnung zu tragen ist.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt den Hinweis des Kommunalen Schadenausgleichs auf.

Ein Kostenangebot für die Errichtung des Zaunes schließt mit 15.662,77 € ab. Der Zaun ist als Doppelstabmattenzaun in der Höhe von 1,20 Meter in der Farbe anthrazit vorgesehen. Neben dem Zaun sind zwei Tore vorgesehen. Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur“. Von der Stadt Dannenberg sind 10 % der Kosten zu tragen.

 

 

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und berichtet über die umfangreiche Beratung im Fachausschuss.

 

 

Rh Brüggemann empfindet den neu gestalteten Spielplatz als sehr ansehnlich. Durch einen nun zu ziehenden Zaun bekomme dieser Platz seiner Ansicht nach einen Einsperrcharakter. Er wirft dem beauftragten Fachplaner nunmehr Schlechtleistung vor. Er hätte erwartet, dass dieser eine solche DIN-Vorschrift kennt und die Stadt darauf aufmerksam gemacht hätte. Wenn dieser Umstand bekannt gewesen wäre, hätte man den Spielplatz ggfls. um 50 m weiter verschieben und dadurch die zusätzlich angefallenen Kosten vermeiden können.

Rh Brüggemann stellt den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, inwieweit ein schadenersatzpflichtiges Versäumnis des Fachplaners vorliegt und dieser ggfls. dafür haftbar gemacht werden könne.

 

Frau Fallapp führt aus, dass auch bei einer anderen Lage des Spielplatzes etwas entfernt ein Zaun hätte gezogen werden müssen. Der Kommunale Schadensausgleich hat das in seiner Prüfung mit ausgeführt.

 

Rh Schwidder weist daraufhin, dass an dieser Stelle bereits über Jahre ein Spielplatz vorhanden war. Diese war nie umzäunt. Durch umhören in der Elternschaft hat er einige Besorgnisse wahrgenommen, wenn es um die Sicherheit der dort spielenden Kinder geht. So haben Eltern oft mehrere spielende Kinder dort, können aber kaum alle gleichzeitig gut überwachen. Aus diesem Grund empfindet er eine jetzige Umzäunung als sehr positiv.

Auch er merkt an, dass der Planer hätte berücksichtigen müssen, dass es eine derartige Vorschrift gibt. Auch wenn es zu früheren Zeiten nicht notwendig erschien, Spielplätze einzuzäunen, wird die Sicherheit heutzutage doch anders bewertet.

Den Fachplaner dahingehend zu überprüfen, hält er jedoch nicht für gegeben.

 

Rh Kelm deutet darauf hin, dass für die Errichtung des Spielplatzes eine Baugenehmigung vorliegt. Auch in dieser ist kein Hinweis auf eine Umzäunung. Scheinbar kennt auch der Landkreis diese DIN-Norm nicht. Das Planungsbüro sollte aufgefordert werden. Künftig genauer zu recherchieren.

 

StDir Meyer weist daraufhin, dass eine Schadensersatzpflicht von der Verwaltung nicht geprüft werden kann. Lediglich die beauftragten Planungsleistungen hinsichtlich eines zusätzlichen Aufwandes können überprüft werden.

 

Rh Fathmann hinterfragt die DIN-Vorschrift im Hinblick auf eine zwingende Umsetzung. Ist dieses eine gesetzliche Regelung? Im Zusammenhang mit dem dort befindlichen Wehr ist eine Absicherung sicherlich zweckmäßig, aber seiner Meinung nach besteht kein Interesse, den gesamten Spielplatz einzuzäunen. Wenn es um die Sicherheit aufgrund in der Nähe befindlicher Gewässer geht, müsse man seiner Ansicht nach den gesamten Thielenburger See einzäunen. Er fragt nochmal, ob es sich hierbei um eine „Soll“-Vorschrift handelt, die keinerlei Verpflichtung hat.

 

Frau Fallapp führt nochmals aus, dass die Baugenehmigung des Landkreises keine Umzäunung vorsieht. Daraufhin ist der Kommunale Schadensausgleich (KSA) hierzu befragt worden. Der KSA hat die DIN-Norm derart interpretiert, dass der Stadt Dannenberg (Elbe) angeraten wird, diesen Zaun zu errichten, da sie bei einer Gefährdung ansonsten in der Pflicht steht und ggfls. haftbar ist.

 

Rh Praetsch hinterfragt die Materialauswahl des Zaunes.

 

Frau Fallapp erwähnt, dass ein Doppelstabmattenzaun ausgewählt wurde, da diese Variante zum einen die günstigste und zum anderen die ästhetischste ist. Ein Staketenzaun hat eine zu wuchtige Erscheinung, ist in der Anschaffung sehr teuer und in der Unterhaltung sehr aufwendig.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)       Der Spielplatz am Thielenburger See erhält eine Umzäunung.

 

Einstimmig beschlossen

Ja   15                   Enthaltung   4

 

b)      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob seitens des Fachplaners Versäumnisse hinsichtlich der beauftragten Planungsleistungen vorliegen und ggfls. Planungsleistungen gekürzt werden können.

 

Einstimmig beschlossen

Ja   16                   Enthaltung   3