Sitzung: 27.09.2023 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 4
Vorlage: 04/0295/2023
Sachverhalt:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) hat
sich in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 mit dem Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) befasst. Das Anbringen und die
Installation einer wirksamen Schutzvorrichtung am Thielenburger See, mit einem
Zaun an der Jeetzel auf Höhe der Fischtreppe, gegenüber des neuen Spielplatzes
am Thielenburger See, war Gegenstand dieses Antrages. Der Antrag basierte darauf,
Unfälle mit Kleinkindern, die in die Jeetzel fallen könnten, zu vermeiden. Aus
diesem Grunde wurde von der Verwaltung in Erwägung gezogen, einen Zaun entlang
der Jeetzel zu errichten.
In der
Ausschusssitzung wurde von dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden eine
DIN-Vorschrift angeführt, nach der der Spielplatz eingezäunt werden muss. Eine
Klärung wurde inzwischen herbeigeführt.
Nach der DIN 18034
ist ein Zaun erforderlich, wenn tiefe Wasserläufe oder Abgründe in der Nähe
eines Spielplatzes sind.
Der Kommunale
Schadenausgleich Hannover ist befragt worden. Unter Berücksichtigung der
Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten im Bereich des Spielplatzes und der
angrenzenden Wasserflächen regt der Kommunale Schadenausgleich an, eine
Einfriedung des Spielplatzgeländes zu veranlassen. Aus der Rechtsprechung
ergibt sich, dass ein Grundstückseigentümer gehalten ist, wirksame und auf
Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um insbesondere Kinder vor den
Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn dem
Grundstückseigentümer bekannt ist oder sein muss, dass diese gegebenenfalls
trotz Verbotes auf dem Grundstück spielen und aufgrund von dort befindlichen,
gefährlichen Anlagen oder Gegenständen die Gefahr einer Schädigung besteht.
Insbesondere Wasserflächen üben auf kleinere, spielende Kinder eine hohe
Anziehungskraft sowie besondere Faszination aus und beinhalten folglich ein
nicht unbeträchtliches Gefährdungspotenzial, dem von der Stadt Rechnung zu
tragen ist.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) nimmt den Hinweis des Kommunalen Schadenausgleichs auf.
Ein Kostenangebot
für die Errichtung des Zaunes schließt mit 15.662,77 € ab. Der Zaun ist als
Doppelstabmattenzaun in der Höhe von 1,20 Meter in der Farbe anthrazit
vorgesehen. Neben dem Zaun sind zwei Tore vorgesehen. Die Maßnahme ist
förderfähig im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung - Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur“. Von der Stadt
Dannenberg sind 10 % der Kosten zu tragen.
Frau Fallapp erläutert
den Sachverhalt und berichtet über die umfangreiche Beratung im Fachausschuss.
Rh Brüggemann
empfindet den neu gestalteten Spielplatz als sehr ansehnlich. Durch einen nun
zu ziehenden Zaun bekomme dieser Platz seiner Ansicht nach einen Einsperrcharakter.
Er wirft dem beauftragten Fachplaner nunmehr Schlechtleistung vor. Er hätte
erwartet, dass dieser eine solche DIN-Vorschrift kennt und die Stadt darauf
aufmerksam gemacht hätte. Wenn dieser Umstand bekannt gewesen wäre, hätte man
den Spielplatz ggfls. um 50 m weiter verschieben und dadurch die zusätzlich
angefallenen Kosten vermeiden können.
Rh Brüggemann
stellt den Antrag, die
Verwaltung möge prüfen, inwieweit ein schadenersatzpflichtiges Versäumnis des
Fachplaners vorliegt und dieser ggfls. dafür haftbar gemacht werden könne.
Frau Fallapp führt
aus, dass auch bei einer anderen Lage des Spielplatzes etwas entfernt ein Zaun
hätte gezogen werden müssen. Der Kommunale Schadensausgleich hat das in seiner
Prüfung mit ausgeführt.
Rh Schwidder weist
daraufhin, dass an dieser Stelle bereits über Jahre ein Spielplatz vorhanden
war. Diese war nie umzäunt. Durch umhören in der Elternschaft hat er einige
Besorgnisse wahrgenommen, wenn es um die Sicherheit der dort spielenden Kinder
geht. So haben Eltern oft mehrere spielende Kinder dort, können aber kaum alle
gleichzeitig gut überwachen. Aus diesem Grund empfindet er eine jetzige
Umzäunung als sehr positiv.
Auch er merkt an,
dass der Planer hätte berücksichtigen müssen, dass es eine derartige Vorschrift
gibt. Auch wenn es zu früheren Zeiten nicht notwendig erschien, Spielplätze
einzuzäunen, wird die Sicherheit heutzutage doch anders bewertet.
Den Fachplaner
dahingehend zu überprüfen, hält er jedoch nicht für gegeben.
Rh Kelm deutet
darauf hin, dass für die Errichtung des Spielplatzes eine Baugenehmigung
vorliegt. Auch in dieser ist kein Hinweis auf eine Umzäunung. Scheinbar kennt
auch der Landkreis diese DIN-Norm nicht. Das Planungsbüro sollte aufgefordert
werden. Künftig genauer zu recherchieren.
StDir Meyer weist
daraufhin, dass eine Schadensersatzpflicht von der Verwaltung nicht geprüft
werden kann. Lediglich die beauftragten Planungsleistungen hinsichtlich eines
zusätzlichen Aufwandes können überprüft werden.
Rh Fathmann
hinterfragt die DIN-Vorschrift im Hinblick auf eine zwingende Umsetzung. Ist
dieses eine gesetzliche Regelung? Im Zusammenhang mit dem dort befindlichen
Wehr ist eine Absicherung sicherlich zweckmäßig, aber seiner Meinung nach
besteht kein Interesse, den gesamten Spielplatz einzuzäunen. Wenn es um die
Sicherheit aufgrund in der Nähe befindlicher Gewässer geht, müsse man seiner
Ansicht nach den gesamten Thielenburger See einzäunen. Er fragt nochmal, ob es
sich hierbei um eine „Soll“-Vorschrift handelt, die keinerlei Verpflichtung
hat.
Frau Fallapp führt
nochmals aus, dass die Baugenehmigung des Landkreises keine Umzäunung vorsieht.
Daraufhin ist der Kommunale Schadensausgleich (KSA) hierzu befragt worden. Der
KSA hat die DIN-Norm derart interpretiert, dass der Stadt Dannenberg (Elbe) angeraten
wird, diesen Zaun zu errichten, da sie bei einer Gefährdung ansonsten in der
Pflicht steht und ggfls. haftbar ist.
Rh Praetsch
hinterfragt die Materialauswahl des Zaunes.
Frau Fallapp
erwähnt, dass ein Doppelstabmattenzaun ausgewählt wurde, da diese Variante zum
einen die günstigste und zum anderen die ästhetischste ist. Ein Staketenzaun
hat eine zu wuchtige Erscheinung, ist in der Anschaffung sehr teuer und in der
Unterhaltung sehr aufwendig.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Spielplatz am Thielenburger See erhält
eine Umzäunung.
Einstimmig
beschlossen
Ja 15 Enthaltung 4
b) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob
seitens des Fachplaners Versäumnisse hinsichtlich der beauftragten
Planungsleistungen vorliegen und ggfls. Planungsleistungen gekürzt werden
können.
Einstimmig
beschlossen
Ja 16 Enthaltung 3