Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aufgrund der Kürze der Zeit (Antrag vom 31.08.2023, hier eingegangen am 31.08.2023) war keine umfassende Prüfung des Sachverhaltes möglich. Nach kurzfristiger Einsichtnahme stellt sich die Rechtslage so dar, dass eine Rückwidmung von Grundstücken in festgesetzten Bebauungsplänen nicht möglich ist, da dies kein mögliches Verfahren im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) darstellt.

 

Weitere Möglichkeiten, wie die im Baugesetzbuch geregelte Teilaufhebung des Bebauungsplans bedürfen einer weiteren Prüfung.

 

Bgm’in Deegen-Miest fasst den Sachverhalt nochmal kurz für die Anwesenden zusammen und erläutert entsprechende Kartenausschnitte.

 

Bgm’in Deegen-Miest beantragt die Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf.

 

Der Rat lehnt den Antrag einstimmig ab und fasst somit folgenden

 


Beschluss:

Es findet keine Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf statt.