Sitzung: 11.09.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0360/2023
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf vor. Dieser
ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund der Kürze
der Zeit (Antrag vom 31.08.2023, hier eingegangen am 31.08.2023) war keine
umfassende Prüfung des Sachverhaltes möglich. Nach kurzfristiger Einsichtnahme
stellt sich die Rechtslage so dar, dass eine Rückwidmung von Grundstücken in
festgesetzten Bebauungsplänen nicht möglich ist, da dies kein mögliches
Verfahren im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) darstellt.
Weitere
Möglichkeiten, wie die im Baugesetzbuch geregelte Teilaufhebung des
Bebauungsplans bedürfen einer weiteren Prüfung.
Bgm’in Deegen-Miest
fasst den Sachverhalt nochmal kurz für die Anwesenden zusammen und erläutert
entsprechende Kartenausschnitte.
Bgm’in Deegen-Miest beantragt die
Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf.
Der Rat lehnt den
Antrag einstimmig ab und fasst somit folgenden
Beschluss:
Es findet keine
Rückwidmung des Flurstückes 156/1, Flur 6, Gemarkung Langendorf statt.