Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Bgm`in Frau Deegen-Miest vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nachfolgend sind die rechtlichen Voraussetzungen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone aufgeführt, nach Einschätzung der Verwaltung ist die beantragte Einrichtung genehmigungsfähig.

 

 

Errichtung einer Tempo 30-Zone

 

Rechtliche Grundlage §45 Abs (1c) 1. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. 2. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. 3. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. 4.An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. 5. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

 

Bgm’in Deegen-Miest informiert die Ratsmitglieder über den Sachverhalt und veranschaulicht diesen mit einem Kartenausschnitt der Straße „Am Sandberg“. Dieser Kartenausschnitt müsste jedoch noch in Richtung Biogasanlage, bis einschließlich der Einfahrt des Feuerwehrgerätehauses, erweitert werden, so die Bürgermeisterin.

 

Hintergrund des Antrages zur Einrichtung der Tempo-30-Zone ist die Entstehung eines Spielplatzes sowie ggf. eines Pumptracks in besagtem Areal. Die Tempo-30-Zone soll idealerweise vor Inbetriebnahme des Spielplatzes eingerichtet sein, da dies unteranderem auch für die Förderung des Spielplatzes wichtig ist.

 

Bgm’in Deegen-Miest führt an, dass der Einrichtung der 30-Zone von der Samtgemeinde zugestimmt wird und in Absprache mit Herrn Trapp von der Samtgemeindeverwaltung möglichst wenig Schilder aufgestellt werden sollen.

 

Rh Cieply bringt ein, dass die 30-Zone gerne bis nach Cacherien ausgeweitet werden darf. Kurz kommt außerdem die Idee zur Einrichtung einer Spielstraße im Rat auf, hier lenkt Bgm’in Deegen-Miest jedoch ein, da die Beantragung einer Spielstraße weitaus komplizierter ist, als die einer 30-Zone. Es geht darum sichtbar zu machen, dass in diesem Bereich Kinder spielen und auch die Straße queren, und das ist auch durch die Einrichtung der 30-Zone gegeben. Rf Brownlee meint dazu, dass nach der Einrichtung der 30-Zone noch immer versucht werden kann eine Spielstraße einzurichten.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat keine Einwände gegen den Antrag und fasst damit einstimmig folgenden

 

 

 


Beschluss: Im Bereich der Straße „Am Sandberg“ in der Ortslage Langendorf wird eine Tempo-30-Zone mit geänderter Vorfahrt eingerichtet.