Beschluss: Ohne Empfehlung

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion hat den folgenden Antrag gestellt:

 

Die vom Finanzamt zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für viele Grundstückseigentümer eine böse Überraschung.

Sie liegen teilweise bis zu 350 % über den alten.

Im Vorfeld der Erfassung der Daten wurde seitens staatlicher Stellen immer wieder betont, dass die neue Grundsteuererhebung im Wesentlichen aufkommensneutral geschehen solle. Davon kann aber offenbar überhaupt keine Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze beibehalten werden sollen.

Die Gremien sollen sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden, eine unangemessene zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu verhindern.

 

FDL Köpke erläutert, dass es generell darum geht das Verfahren noch einmal zu skizzieren und den aktuellen Stand darzulegen.

 

FDL Köpke weist darauf hin, dass die aktuelle Einreichungsquote in Niedersachsen derzeit bei rund 95 % liegt, wobei noch viele Unsicherheiten durch Einsprüche oder doppelte Erklärungen bestehen. Von den 95 % seien allerdings derzeit nur um die 70 % von den Finanzämtern veranlagt.

 

Lt. FDL Köpke sieht es für die Stadt Dannenberg (Elbe) momentan so aus, dass über 80 % Erklärungseingänge vorliegen. Diese Quote liegt über dem Landesschnitt, dennoch ist momentan keine Schlussfolgerung möglich, in welche Richtung sich die Hebesätze bewegen werden.

 

Zu dem Thema Aufkommensneutralität merkt FBL Köpke an, es sei der politische Wille, dass das Aufkommen durch die Reform 2025 für die Stadt Dannenberg (Elbe) gleichbleiben solle. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen 2024 betrachtet und mit den neuen Grundsteuermessbeträgen des Finanzamtes ins Verhältnis gesetzt werden müsse. Es soll ein aufwandsneutraler Hebesatz ermittelt werden. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) sei zudem dazu verpflichtet, diesen Hebesatz zu veröffentlichen und politischer Wille sei es, diesen dann auch anzuwenden. Allerdings ist die Stadt Dannenberg (Elbe) nicht dazu verpflichtet, diesen aufwandsneutralen Hebesatz auch zu verwenden, da theoretisch die Möglichkeit bestehe den Hebesatz anzupassen.

 

Geplant sei es, zum Ende des nächsten Jahres verbindliche und belastbare Daten vorzustellen, sodass rechtzeitig vor dem 01.01.2025 der aufkommensneutrale Hebesatz beschlossen werden kann.

 

Aufkommensneutral bedeutet für die Stadt Dannenberg (Elbe), dass für jeden Einzelnen Verschiebungen eintreten werden. Genau dies sei auch der Punkt für Unruhen in der Bevölkerung. Es sei jedoch eindeutig, dass Einige mehr und dafür Andere weniger zahlen werden.

 

Anhand der aktuellen Zahlen habe sich bestätigt, dass die Hebesätze nach unten gehen können. Der Grundsteuermessbetrag, der einigen Bürgern bereits mitgeteilt wurde, wird nicht mit dem aktuellen Hebesatz von 510 % genommen. Tendenz ist, dass der Hebesatz von 510 % entsprechend nach unten gehen könnte.

 

RH Brüggemann fragt an, ob es überhaupt sinnvoll wäre, jetzt schon über eine Erhöhung für 2024 nachzudenken, wenn 2025 generell nochmal neu betrachtet werden müsse?

 

FBL Köpke antwortet, es sei klarer politischer Wille, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral von statten gehen soll. Würde der Hebesatz erst zum 01.01.2025 und nicht im Jahr 2024 erhöht werden, würde damit das Aufkommen erhöht und somit gegen den politischen Willen gehandelt werden.

 

RH Hanke ist der Meinung, dass es ein Problem bei der Vermittlung innerhalb der Bevölkerung geben wird, da viele Bürger ihren Bescheid bereits erhalten haben und teilweise das doppelt, wenn nicht sogar noch mehr zahlen sollen. RH Hanke spricht sich dafür aus, andere Wege zu suchen, um Einnahmen zu generieren und die Ausgaben im Auge zu behalten.

 

RH Schwidder erwidert, dass es sinnvoll sei, bei Zeiten über das Thema Einnahmesituation nachzudenken, um dann nochmal deutlich zu machen, wie hoch der Abstand zu der Umstellung ist, welche im Jahr 2025 erfolgen wird. Es müsse beobachtet werden, wie sich die Dinge entwickeln und bei welchen Hebesätzen wir landen, damit ungefähr Einkommensneutralität vorliegt. Es braucht eine umfassende Berichtserstattung, um die Bürger ausreichend zu informieren.

 

RH Krull glaubt nicht an eine gute Vermittlung, da auch die Senkung der Hebesätze zu einer enormen Belastung führen wird. RH Krull befürchtet säumige Zahlungen, da sich die Bürger es sich nicht mehr leisten können Ihr Eigentum zu finanzieren. Es wirkt nicht transparent und man könne es den Bürgern nicht für schön verkaufen, so Krull.

 

RH Schwidder merkt an, dass es mathematisch widersinnig sei, wenn in 2025 genauso viel eingenommen werden soll wie in 2024, aber durch die Umstellung alle mehr bezahlen sollen. Daraus resultiert, dass einige Bürger weniger und dafür andere Bürger mehr bezahlen müssen - ansonsten gehe die Rechnung nicht auf. Damit die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B genauso hoch sind wie im Jahr 2024, müssen die Hebesätze deutlich gesenkt werden. Dies sei ein eindeutiges Signal, das gesendet werden müsse. RH Schwidder gibt die Hoffnung nicht auf, dass mit anderen Informationskanälen oder auch mit direkten Ansprachen etwas in der Bevölkerung bewegt werden könne.

 

FDL Köpke rät davon ab, im Jahr 2025 etwas am Aufkommen zu ändern. Das würde in der Bevölkerung ganz sicher schlecht ankommen. Wenn man erhöhen muss, dann im Jahr 2024 oder aber erst in 2026.

 

Der FCWD nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.