Sitzung: 28.08.2023 Ausschuss für Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 22/0349/2023
Sachverhalt:
Die SOLI-Fraktion
hat den folgenden Antrag gestellt:
Die vom Finanzamt zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für
viele Grundstückseigentümer eine böse Überraschung.
Sie liegen teilweise bis zu 350 % über den alten.
Im Vorfeld der Erfassung der Daten wurde seitens staatlicher Stellen
immer wieder betont, dass die neue Grundsteuererhebung im Wesentlichen
aufkommensneutral geschehen solle. Davon kann aber offenbar überhaupt keine
Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze beibehalten werden sollen.
Die Gremien sollen sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden,
eine unangemessene zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu
verhindern.
FDL Köpke erläutert, dass es generell darum geht das Verfahren noch
einmal zu skizzieren und den aktuellen Stand darzulegen.
FDL Köpke weist darauf hin, dass die aktuelle Einreichungsquote in
Niedersachsen derzeit bei rund 95 % liegt, wobei noch viele Unsicherheiten
durch Einsprüche oder doppelte Erklärungen bestehen. Von den 95 % seien
allerdings derzeit nur um die 70 % von den Finanzämtern veranlagt.
Lt. FDL Köpke sieht es für die Stadt Dannenberg (Elbe) momentan so aus,
dass über 80 % Erklärungseingänge vorliegen. Diese Quote liegt über dem
Landesschnitt, dennoch ist momentan keine Schlussfolgerung möglich, in welche
Richtung sich die Hebesätze bewegen werden.
Zu dem Thema Aufkommensneutralität merkt FBL Köpke an, es sei der
politische Wille, dass das Aufkommen durch die Reform 2025 für die Stadt
Dannenberg (Elbe) gleichbleiben solle. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen
2024 betrachtet und mit den neuen Grundsteuermessbeträgen des Finanzamtes ins
Verhältnis gesetzt werden müsse. Es soll ein aufwandsneutraler Hebesatz
ermittelt werden. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) sei zudem dazu
verpflichtet, diesen Hebesatz zu veröffentlichen und politischer Wille sei es,
diesen dann auch anzuwenden. Allerdings ist die Stadt Dannenberg (Elbe) nicht
dazu verpflichtet, diesen aufwandsneutralen Hebesatz auch zu verwenden, da
theoretisch die Möglichkeit bestehe den Hebesatz anzupassen.
Geplant sei es, zum Ende des nächsten Jahres verbindliche und belastbare
Daten vorzustellen, sodass rechtzeitig vor dem 01.01.2025 der
aufkommensneutrale Hebesatz beschlossen werden kann.
Aufkommensneutral bedeutet für die Stadt Dannenberg (Elbe), dass für
jeden Einzelnen Verschiebungen eintreten werden. Genau dies sei auch der Punkt
für Unruhen in der Bevölkerung. Es sei jedoch eindeutig, dass Einige mehr und
dafür Andere weniger zahlen werden.
Anhand der aktuellen Zahlen habe sich bestätigt, dass die Hebesätze nach
unten gehen können. Der Grundsteuermessbetrag, der einigen Bürgern bereits
mitgeteilt wurde, wird nicht mit dem aktuellen Hebesatz von 510 % genommen.
Tendenz ist, dass der Hebesatz von 510 % entsprechend nach unten gehen könnte.
RH Brüggemann fragt an, ob es überhaupt sinnvoll wäre, jetzt schon über
eine Erhöhung für 2024 nachzudenken, wenn 2025 generell nochmal neu betrachtet
werden müsse?
FBL Köpke antwortet, es sei klarer politischer Wille, dass die
Grundsteuerreform aufkommensneutral von statten gehen soll. Würde der Hebesatz
erst zum 01.01.2025 und nicht im Jahr 2024 erhöht werden, würde damit das
Aufkommen erhöht und somit gegen den politischen Willen gehandelt werden.
RH Hanke ist der Meinung, dass es ein Problem bei der Vermittlung
innerhalb der Bevölkerung geben wird, da viele Bürger ihren Bescheid bereits
erhalten haben und teilweise das doppelt, wenn nicht sogar noch mehr zahlen
sollen. RH Hanke spricht sich dafür aus, andere Wege zu suchen, um Einnahmen zu
generieren und die Ausgaben im Auge zu behalten.
RH Schwidder erwidert, dass es sinnvoll sei, bei Zeiten über das Thema
Einnahmesituation nachzudenken, um dann nochmal deutlich zu machen, wie hoch
der Abstand zu der Umstellung ist, welche im Jahr 2025 erfolgen wird. Es müsse
beobachtet werden, wie sich die Dinge entwickeln und bei welchen Hebesätzen wir
landen, damit ungefähr Einkommensneutralität vorliegt. Es braucht eine
umfassende Berichtserstattung, um die Bürger ausreichend zu informieren.
RH Krull glaubt nicht an eine gute Vermittlung, da auch die Senkung der
Hebesätze zu einer enormen Belastung führen wird. RH Krull befürchtet säumige
Zahlungen, da sich die Bürger es sich nicht mehr leisten können Ihr Eigentum zu
finanzieren. Es wirkt nicht transparent und man könne es den Bürgern nicht für
schön verkaufen, so Krull.
RH Schwidder merkt an, dass es mathematisch widersinnig sei, wenn in
2025 genauso viel eingenommen werden soll wie in 2024, aber durch die
Umstellung alle mehr bezahlen sollen. Daraus resultiert, dass einige Bürger
weniger und dafür andere Bürger mehr bezahlen müssen - ansonsten gehe die
Rechnung nicht auf. Damit die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B genauso
hoch sind wie im Jahr 2024, müssen die Hebesätze deutlich gesenkt werden. Dies
sei ein eindeutiges Signal, das gesendet werden müsse. RH Schwidder gibt die
Hoffnung nicht auf, dass mit anderen Informationskanälen oder auch mit direkten
Ansprachen etwas in der Bevölkerung bewegt werden könne.
FDL Köpke rät davon ab, im Jahr 2025 etwas am Aufkommen zu ändern. Das
würde in der Bevölkerung ganz sicher schlecht ankommen. Wenn man erhöhen muss,
dann im Jahr 2024 oder aber erst in 2026.
Der FCWD nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.