Sitzung: 06.09.2023 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 30/0344/2023
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der SDP/SoLi Gruppe vor.
Rh Christ stellt
den vorliegenden Antrag vor:
Antrag von
Entlassung von Teilgrundstücken aus dem Landschaftsschutz in der Ortslage
Glieneitz
Bei der Beantragung
der Entlassung von Grundstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet Glieneitz im
Jahre 2020 durch den damaligen Gemeinderat, wurde ein bebautes Grundstück mit
Teilflächen offenbar vergessen.
Es handelt sich um
die Flurstücke: Flur 5 Flurstück 13/1 und Flurstück 13/2 sowie
Flur 6 Flurstück
12/1 und Flurstück 12/2
Wir beantragen die
Nachentlassung der genannten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet und die
damit verbundene Aufhebung.
Dem Antrag lag eine
Karte bei, in dieser war der Bereich rot gekennzeichnet, so Rh Christ
abschließend.
Stellv. Bgm Krüger
teilt mit, dass auf diesen Grundstücken ein Trafohäuschen sowie ein
Maschinenschuppen stehen und diese Grundstücke dementsprechend aus dem
Landschaftsschutz entlassen werden sollten.
Rh Gleitze teilt
mit, dass diese bebauten Grundstücke im Jahr 2020 gar nicht zur Diskussion
standen.
Herr Hesebeck teilt
mit, dass die entsprechende Entscheidung der Gemeinde obliegt, ob sie diese
Grundstücke nachmelden und die Entlassung aus dem Landschaftsschutz in die Wege
leiten möchte.
Der Landkreis hatte
seinerzeit die Städte und Gemeinden aufgefordert Vorschläge für Grundstücke und
Flächen zu erbringen, die aus dem Landschaftsschutz entlassen werden sollten.
Teilweise herrschte
in den Gemeinden Einigkeit bei den Vorschlägen und bei einigen Vorschlägen auch
nicht, da es auch Meinungen gibt, die möglichst viele Flächen im
Landschaftsschutzgebiet für notwendig halten.
Zur Information
teilt Herr Hesebeck mit, dass Trafo-/Pumpenhäuschen sowie Maschinenschuppen im
Außengebiet stehen dürfen.
Wenn die Gemeinde
es wünscht, wird das Verfahren hier heute Abend angestoßen.
Das Verfahren würde
derzeit sicherlich 3-4 Jahre in Anspruch nehmen, da die Bearbeitungsdauer beim
Landkreis aus vielerlei Gründen enorm hoch ist.
Auf den ersten
Blick sieht es tatsächlich so aus, als ob die Entlassung in diesem Einzelfall
fast Sinn macht, jedoch sind der Sinn und Zweck der Entlassung, die seinerzeit
vom Landkreis gefordert wurden, bei den hier genannten Grundstücke nicht
unbedingt erfüllt.
Stellv. Bgm Krüger
führt aus, dass die Flurstücke zwei Hofgrundstücke verbinden, die übrigen
Flurstücke sind bereits rausgenommen, deshalb bittet er um Zustimmung zum
vorgelegten Antrag.
Bgm Schulz teilt
mit, dass der Gemeinderat sich hier nicht übernimmt, wenn dem Antrag in dieser
Form stattgegeben wird, genau wie im Jahr 2020 handelt es nur um Vorschläge.
Die letzte
Entscheidung liegt hier beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Für die folgenden
Teilgrundstücke Flur 5 Flurstück 13/1 und Flurstück 13/2 sowie
Flur 6 Flurstück
12/1 und Flurstück 12/2 wird eine Nachentlassung aus dem
Landschaftsschutzgebiet und die damit verbundene Aufhebung beantragt.