Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der SDP/SoLi Gruppe vor.

Rh Christ stellt den vorliegenden Antrag vor:

Antrag von Entlassung von Teilgrundstücken aus dem Landschaftsschutz in der Ortslage Glieneitz

Bei der Beantragung der Entlassung von Grundstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet Glieneitz im Jahre 2020 durch den damaligen Gemeinderat, wurde ein bebautes Grundstück mit Teilflächen offenbar vergessen.

Es handelt sich um die Flurstücke: Flur 5 Flurstück 13/1 und Flurstück 13/2 sowie

Flur 6 Flurstück 12/1 und Flurstück 12/2

Wir beantragen die Nachentlassung der genannten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet und die damit verbundene Aufhebung.

 

Dem Antrag lag eine Karte bei, in dieser war der Bereich rot gekennzeichnet, so Rh Christ abschließend.

 

Stellv. Bgm Krüger teilt mit, dass auf diesen Grundstücken ein Trafohäuschen sowie ein Maschinenschuppen stehen und diese Grundstücke dementsprechend aus dem Landschaftsschutz entlassen werden sollten.

 

Rh Gleitze teilt mit, dass diese bebauten Grundstücke im Jahr 2020 gar nicht zur Diskussion standen.

 

Herr Hesebeck teilt mit, dass die entsprechende Entscheidung der Gemeinde obliegt, ob sie diese Grundstücke nachmelden und die Entlassung aus dem Landschaftsschutz in die Wege leiten möchte.

Der Landkreis hatte seinerzeit die Städte und Gemeinden aufgefordert Vorschläge für Grundstücke und Flächen zu erbringen, die aus dem Landschaftsschutz entlassen werden sollten.

Teilweise herrschte in den Gemeinden Einigkeit bei den Vorschlägen und bei einigen Vorschlägen auch nicht, da es auch Meinungen gibt, die möglichst viele Flächen im Landschaftsschutzgebiet für notwendig halten.

Zur Information teilt Herr Hesebeck mit, dass Trafo-/Pumpenhäuschen sowie Maschinenschuppen im Außengebiet stehen dürfen.

Wenn die Gemeinde es wünscht, wird das Verfahren hier heute Abend angestoßen.

Das Verfahren würde derzeit sicherlich 3-4 Jahre in Anspruch nehmen, da die Bearbeitungsdauer beim Landkreis aus vielerlei Gründen enorm hoch ist.

Auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus, als ob die Entlassung in diesem Einzelfall fast Sinn macht, jedoch sind der Sinn und Zweck der Entlassung, die seinerzeit vom Landkreis gefordert wurden, bei den hier genannten Grundstücke nicht unbedingt erfüllt.

 

Stellv. Bgm Krüger führt aus, dass die Flurstücke zwei Hofgrundstücke verbinden, die übrigen Flurstücke sind bereits rausgenommen, deshalb bittet er um Zustimmung zum vorgelegten Antrag.

 

Bgm Schulz teilt mit, dass der Gemeinderat sich hier nicht übernimmt, wenn dem Antrag in dieser Form stattgegeben wird, genau wie im Jahr 2020 handelt es nur um Vorschläge.

Die letzte Entscheidung liegt hier beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

Für die folgenden Teilgrundstücke Flur 5 Flurstück 13/1 und Flurstück 13/2 sowie

Flur 6 Flurstück 12/1 und Flurstück 12/2 wird eine Nachentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet und die damit verbundene Aufhebung beantragt.