Sitzung: 11.09.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/0334/2023
Sachverhalt:
Der
Fischereipachtvertrag im Bereich der Elbe Stromkilometer 494,0 - 497,9
(Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) ist am 30.04.2022 ausgelaufen. Eine
Neuverpachtung soll durch Ratsbeschluss vom 23.01.2023 für 2024 angestrebt
werden. Die Gemeinde Langendorf hat seither den Verkauf der
Fischereierlaubnisscheine selbst übernommen.
Es soll darüber
entschieden werden, ob die Verpachtung der Fischereirechte ab dem 01.01.2024
für 12 Jahre neu erfolgen soll. Für den weiteren Umgang mit den
Fischereirechten stehen seitens Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest 2 Optionen
zur Entscheidung:
a) Die Verpachtung der Fischereirechte im
Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und
Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Höchstgebot ab dem
01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen
bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten. Eine Verpflichtung
zur Verpachtung bzw. zur Verpachtung an den Höchstbietenden besteht nicht.
b) Die Verpachtung der Fischereirechte an der
Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen
Höchstgebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem
Pachtenden als auch der Gemeinde Langendorf gestattet. Es besteht keine
Verpflichtung an den Meistbietenden zu verpachten bzw. grundsätzlich zu
verpachten.
Bgm’in
Deegen-Miest fasst zusammen, dass in einer damaligen Sitzung des Gemeinderates
Langendorf beschlossen wurde, erst einmal abzuwarten, wie sich der Verkauf der
Angelscheine entwickelt, bevor für die Pacht eine neue Ausschreibung
stattfindet. Bis Ende August wurden für diesen Elbeabschnitt durch den Verkauf
660,00 € eingenommen. Der Verkauf wird durch das Ehepaar Zipoll betrieben,
diese wären auch weiterhin dazu bereit.
Die
Bürgermeisterin erläutert die o.g. Möglichkeiten a) und b) für die
Ratsmitglieder.
Hinsichtlich des
Umstandes, dass vor Kurzem neue Karten in Form von Quittungsblöcken gedruckt
wurden und diese entsorgt werden müssten, sollte die Gemeinde den Verkauf nicht
mehr betreiben, schlägt Bgm’in Deegen-Miest vor, die Karten weiterhin durch die
Gemeinde zu verkaufen. Diesbezüglich wird auch ein Onlineverkauf angestrebt.
Die Gebotshöhen für die Pacht sollen abgewartet werden und schließlich
entscheidet der Rat, an wen die Fischereistrecke verpachtet wird.
Rh Hintzmann
befürwortet ebenfalls Variante a). Sollte es einmal zu Differenzen zwischen dem
Pächter und der Gemeinde kommen, würde sich die Gemeinde nach wie vor um den
Verkauf kümmern.
Auf Nachfrage von
Rh Reckewell weist Bgm’in Deegen-Miest auf, dass die Pacht bisher 1.400 € hoch
war.
Nach kurzer
Diskussion stimmt der Rat zunächst über Variante a) ab. Dieser Variante wird
einstimmig zugestimmt.
Daraus ergibt
sich folgender
Beschluss:
Die Verpachtung der
Fischereirechte im Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9
einschließlich der Haken und Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung
soll gegen Gebot ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen
bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten.