Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Fischereipachtvertrag im Bereich der Elbe Stromkilometer 494,0 - 497,9 (Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) ist am 30.04.2022 ausgelaufen. Eine Neuverpachtung soll durch Ratsbeschluss vom 23.01.2023 für 2024 angestrebt werden. Die Gemeinde Langendorf hat seither den Verkauf der Fischereierlaubnisscheine selbst übernommen.

 

Es soll darüber entschieden werden, ob die Verpachtung der Fischereirechte ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre neu erfolgen soll. Für den weiteren Umgang mit den Fischereirechten stehen seitens Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest 2 Optionen zur Entscheidung:

 

a)       Die Verpachtung der Fischereirechte im Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Höchstgebot ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Verpachtung bzw. zur Verpachtung an den Höchstbietenden besteht nicht.

 

b)      Die Verpachtung der Fischereirechte an der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen Höchstgebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem Pachtenden als auch der Gemeinde Langendorf gestattet. Es besteht keine Verpflichtung an den Meistbietenden zu verpachten bzw. grundsätzlich zu verpachten.

 

Bgm’in Deegen-Miest fasst zusammen, dass in einer damaligen Sitzung des Gemeinderates Langendorf beschlossen wurde, erst einmal abzuwarten, wie sich der Verkauf der Angelscheine entwickelt, bevor für die Pacht eine neue Ausschreibung stattfindet. Bis Ende August wurden für diesen Elbeabschnitt durch den Verkauf 660,00 € eingenommen. Der Verkauf wird durch das Ehepaar Zipoll betrieben, diese wären auch weiterhin dazu bereit.

 

Die Bürgermeisterin erläutert die o.g. Möglichkeiten a) und b) für die Ratsmitglieder.

Hinsichtlich des Umstandes, dass vor Kurzem neue Karten in Form von Quittungsblöcken gedruckt wurden und diese entsorgt werden müssten, sollte die Gemeinde den Verkauf nicht mehr betreiben, schlägt Bgm’in Deegen-Miest vor, die Karten weiterhin durch die Gemeinde zu verkaufen. Diesbezüglich wird auch ein Onlineverkauf angestrebt. Die Gebotshöhen für die Pacht sollen abgewartet werden und schließlich entscheidet der Rat, an wen die Fischereistrecke verpachtet wird.

 

Rh Hintzmann befürwortet ebenfalls Variante a). Sollte es einmal zu Differenzen zwischen dem Pächter und der Gemeinde kommen, würde sich die Gemeinde nach wie vor um den Verkauf kümmern.

 

Auf Nachfrage von Rh Reckewell weist Bgm’in Deegen-Miest auf, dass die Pacht bisher 1.400 € hoch war.

 

Nach kurzer Diskussion stimmt der Rat zunächst über Variante a) ab. Dieser Variante wird einstimmig zugestimmt.

 

Daraus ergibt sich folgender

 

 


Beschluss:

Die Verpachtung der Fischereirechte im Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Gebot ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten.