Sitzung: 28.08.2023 Ausschuss für Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1/0211/2023
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 07.05.2023 den als Anlage
beigefügten Antrag gestellt. Sollte dem Antrag gefolgt werden, ist die
beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen zu erlassen.
Bemerkung zur
Rückwirkung der Satzung: Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) sind bisher nur
Aufwendungen für die Kinderbetreuung angefallen. Diese wurden jeweils auf Basis
der tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Der Höchstbetrag kam
in diesen Fällen nicht zum Tragen. Von daher würde eine Rückwirkung der Satzung
zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern führen.
RH Schwidder weist
darauf hin, dass darüber gesprochen werden müsse, ob die Sätze für die
Aufwandsentschädigungen noch zeitgemäß seien. Die Vertretung der
Mehrheitsgruppe ist der Meinung, dass ihnen dieses Thema momentan als Ganzes
nicht Recht ist, dagegen vor zu gehen, jedoch sollten die Passagen, die nicht
mehr zeitgemäß sind, angepasst werden, wie es auch der Landkreis und die
Samtgemeinde getan haben. Der Mindestlohn sollte für Ausschusssitzende genauso
gelten wie für die Kinderbetreuung.
Ausschussvorsitzender
Lefler merkt an, dass es von der Verwaltung eine Anmerkung gibt, die besagt,
dass es bisher nur Aufwandsentschädigungen für die Kinderbetreuung gab und
diese nach den tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet wurden. Daraus
resultiert, dass der Höchstbetrag in diesen Fällen nicht zum Tragen kam und
eine Rückwirkung der Satzung zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen
und Mandatsträgern führen würde. Dementsprechend würde es zum nächsten Stadtrat
Ende September beschlossen werden.
Wie aus der Vorlage
ersichtlich, handelt es sich bei der Änderung um drei Passagen, in 3
verschiedenen Paragraphen der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung:
- In Höhe des momentan geltenden Mindestlohns
(an 2 Stellen)
- Höchstens jedoch der Betrag in Höhe des
momentan geltenden Mindestlohnes pro Stunde
Der FCWD empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz
und Aufwandsentschädigungen wird erlassen.