Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 07.05.2023 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Sollte dem Antrag gefolgt werden, ist die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen zu erlassen.

 

Bemerkung zur Rückwirkung der Satzung: Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) sind bisher nur Aufwendungen für die Kinderbetreuung angefallen. Diese wurden jeweils auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Der Höchstbetrag kam in diesen Fällen nicht zum Tragen. Von daher würde eine Rückwirkung der Satzung zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern führen.

 

 

RH Schwidder weist darauf hin, dass darüber gesprochen werden müsse, ob die Sätze für die Aufwandsentschädigungen noch zeitgemäß seien. Die Vertretung der Mehrheitsgruppe ist der Meinung, dass ihnen dieses Thema momentan als Ganzes nicht Recht ist, dagegen vor zu gehen, jedoch sollten die Passagen, die nicht mehr zeitgemäß sind, angepasst werden, wie es auch der Landkreis und die Samtgemeinde getan haben. Der Mindestlohn sollte für Ausschusssitzende genauso gelten wie für die Kinderbetreuung.

 

Ausschussvorsitzender Lefler merkt an, dass es von der Verwaltung eine Anmerkung gibt, die besagt, dass es bisher nur Aufwandsentschädigungen für die Kinderbetreuung gab und diese nach den tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet wurden. Daraus resultiert, dass der Höchstbetrag in diesen Fällen nicht zum Tragen kam und eine Rückwirkung der Satzung zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern führen würde. Dementsprechend würde es zum nächsten Stadtrat Ende September beschlossen werden.

 

Wie aus der Vorlage ersichtlich, handelt es sich bei der Änderung um drei Passagen, in 3 verschiedenen Paragraphen der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung:

-       In Höhe des momentan geltenden Mindestlohns (an 2 Stellen)

-       Höchstens jedoch der Betrag in Höhe des momentan geltenden Mindestlohnes pro Stunde

 

Der FCWD empfiehlt folgenden

 

 


Beschluss:

Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen wird erlassen.