Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Ursula Fallapp erläutert:

 

Für das Jahr 2022 wurden folgende Anträge auf Kulturförderung gestellt:

 

 

Kulturring Dannenberg e.V. - Programmheft 2022

Beantragt 10.150 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 10.150 €

 

Kulturring Dannenberg e.V. - Jahresprogramm 2022

Beantragt 9.200 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 7.360 €

 

Musikwoche Hitzacker - Jahresprogramm 2022

Beantragt 2.000 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 1.000 €

 

Kulturverein Raum2 e.V. - Jahresprogramm 2022

Beantragt 4.100 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 3.280 €

 

Kulturtenne Damnatz e.V. - Jahresprogramm 2022

Beantragt 2.000 €

Beschlossene Förderung 1.600 €. Keine Förderung durch die Standortkommune, daher keine Auszahlung

 

Freie Bühne Wendland - Weihnachtsmärchen 2022

Beantragt 2.500 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 2.000 €

 

Marionettentheater Dannenberg e.V. - Projekt „Der kleine Wassermann“

Beantragt 4.000 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 3.200 €

 

Kulturkirche Dannenberg - Jahresprogramm 2021/2022

Beantragt 2.000 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 1.000 €

 

Jugendzentrum Dannenberg - Interkulturelles Festival 2022

Beantragt 1.500 € (Förderung Jugendveranstaltungen)

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 1.500 €

 

Kulturverein Platenlaase e.V. - Projekt „Green Kultur Wendland“

Beantragt 1.000 €

Beschlossene und ausgezahlte Förderung 500 €

Das Projekt ist noch nicht in Gänze abgeschlossen, die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises wurde auf Antrag verlängert.

 

Für alle anderen Förderungen liegen die Verwendungsnachweise vor. Die Überprüfung hat keine Beanstandungen ergeben, die Mittel wurden entsprechend der Zuwendungsbescheide verwendet.

Aufgrund der Vielzahl der Nachweise wurde auf eine Übersendung verzichtet. Bei Bedarf können sie

in der Verwaltung eingesehen werden (FD 14, Heike Mosel, h.mosel@elbtalaue.de, Tel. 05861 808141)

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.