Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0271/2023
Sachverhalt:
Fachbereichsleiter
Hesebeck weist darauf hin, dass die unter TOP 16 beantragte
Sachstandsdarstellung aufgrund der gleichen Thematik unter diesem TOP mit
abgehandelt werden kann. Es werden keine Einwände hiergegen erhoben.
Fachbereichsleiter Hesebeck
erläutert den Sachverhalt ausführlich und veranschaulicht die vorgesehene
Planung anhand des vorliegenden Kartenausschnitts gemäß Anlage 1 zur Vorlage
30/0271/2023. Er teilt mit, dass es eine zweite Planung direkt im Bereich des
Besenbergs geben würde, diese aber nicht umsetzbar sei, da hierfür u.a.
Grunderwerb in signifikanter Größe getätigt werden müsste. Es wird deshalb die
vorliegende Planung favorisiert. Die hierin vorgesehene Querungshilfe ist kein
Gegenstand der gesamten Fördermaßnahme und muss, unabhängig von dessen
Platzierung, seitens der Stadt finanziert werden.
Die geplante
Querungshilfe mit entsprechender Einengung auf der Jeetzelallee auf eine
Durchfahrtsbreite von 3,75 m würde für den Verkehrsfluss eine Vorfahrtsregelung
wie im Bereich der Bahnhofstraße bedeuten. Die Maßnahme würde sich nur auf das
Grundstückseigentum der Stadt erstrecken und eine saubere Radverkehrsführung
vom Besenberg kommend bis in die Fahrradstraße der Marschtorstraße ermöglichen.
Die Fahrradstraße würde gemäß vorliegender Planung mit einer Aufpflasterung
beginnen und in einer Breite von 5 m die Straße entlang, auch über den Bereich
An den Ratswiesen inklusive einer geänderten Vorfahrtsregelung, geführt werden.
Die Weiterführung auf der Marschtorstraße von dem Bereich Staron bis zu Bader
erfolgt in einem anderen, denkmalgerechten Pflastermaterial auf einer Breite
von 2,50 m. Insbesondere für diesen Abschnitt sei eine Förderung aber nicht
abschließend zugesagt, da die Förderrichtlinien eine Breite von 4 m vorsehen, die
aber nicht erreicht werden kann. Die benötigte geänderte Zustimmungserklärung
hierzu steht noch aus. Eine abschließende Entscheidung soll in der im September
stattfindenden Sitzung der Förderstelle gefällt werden. Sollte diese negativ
ausfallen muss über eine andere Planung erneut diskutiert werden.
Fachbereichsleiter
Hesebeck bittet in diesem Zusammenhang um eine Meinungsbildung zu der
vorgestellten Planung.
Rh Dabrowski
befürwortet die Radverkehrsführung, hinterfragt aber die zukünftige Verkehrsregelung
in dem Bereich der Einengung der Jeetzellee in Bezug auf einen möglichen
Rückstau in beide Fahrtrichtungen, wenn von einem Verkehrsaufkommen von ca.
10.000 Fahrzeugen pro Tag auf dieser Strecke ausgegangen werden kann.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erklärt, dass die Planung so vorzusehen ist, dass der Verkehr aus
einer Richtung bevorrechtigt passieren kann. Die Ausrichtung dessen bedarf
einer gründlichen Prüfung.
Rh Arfmann spricht
sich ebenfalls für die Radverkehrsführung aus, gibt aber zu bedenken, dass der
Verkehr aus beiden Richtungen aufgrund der Unfallgefahr bereits vorher
entsprechend abgebremst werden sollte.
Rh Herzog schlägt
mit Vorgriff auf die unter TOP 13 zu behandelnde Geschwindigkeitsregulierung im
Bereich des Zebrastreifens auf Höhe der Esso-Tankstelle vor, diesen
Einengungsbereich bereits in eine Tempo 30-Beschränkung einzubeziehen. Hierauf
entgegnet AV Siemke, dass eine Tempo 30-Beschränkung in diesem Bereich,
beginnend ab Autohaus Hinze bis in die Gartower Straße, sowieso alternativlos
sei und äußert ebenfalls Bedenken bezüglich des hohen Verkehrsaufkommens und
eines möglichen Rückstaus. Er schlägt deshalb vor, eine Bedarfsampel für den
Radverkehr zu installieren.
Fachbereichsleiter
Hesebeck teilt mit, dass die Installation einer Bedarfsampel grundsätzlich
möglich sei, dessen Unterhaltung aber seitens der Stadt erfolgen müsse.
Rf Winkes hält
statt einer Bedarfsampel eine festgelegte Ampelsteuerung, beispielsweise in
dreiminütigen Zeitfenstern, für sinnvoller.
Rh Arfmann
befürwortet aufgrund der positiven Erfahrungswerte mit der Bedarfsampel auf der
B191 auch die Einrichtung einer solchen auf der Jeetzelallee. Dem schließt sich
auch Rh Krull an.
AV Siemke sagt aus,
dass die Installation einer Bedarfsampel zwar Mehr- und Betriebskosten
verursachen würde, dies aber die beste Lösung für die Herstellung der
Verkehrssicherheit sei und deshalb entgegen der geplanten Querungshilfe
durchgeführt werden sollte.
Rh Herzog fragt
nach der alternativen Planung der Radführung auf der Marschtorstraße zwischen
Staron und Bader in Bezug auf Geschwindigkeitsdämpfung und Sicherung des
Radverkehrs, falls die o.g. Zustimmungserklärung der Förderstelle negativ
ausfallen sollte. Thematisiert wurde in diesem Zusammenhang z.B. schon einmal
die Einrichtung einer blauen Zone und eine Tempo 10-Beschränkung.
Weiterhin fragt Rh
Herzog nach dem Sachstand bezüglich der im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans
vom Büro Schubert vorgeschlagenen zwei Varianten der Verkehrsführung für den
Einmündungsbereich Marschtorstraße/Werder Höhe Bader.
Fachbereichsleiter
Hesebeck verweist auf die aktuelle Beschlusslage des Rates, aus der hervorgeht,
dass der durch Fördermittel finanzierte Pflasteraustausch erfolgen soll und der
Einmündungsbereich Höhe Bader hiervon nicht eingeschlossen ist. Die
Verkehrsführung sollte dementsprechend innerhalb dieser Maßnahme nicht geändert
werden.
Rh Herzog betont
noch einmal, dass die sichere Gestaltung dieses Bereiches auch außerhalb des
Förderbereichs zu betrachten sei. Fachbereichsleiter Hesebeck antwortet
hierauf, dass die Planung weiterer Maßnahmen auch unabhängig von der
Förderzusage erfolgen kann, diese aber auch erfolgen muss, sofern keine Zusage
erteilt wird. So könnte dieser Bereich z.B. im Rahmen der kommenden
Stadtsanierung als öffentliche Maßnahme Berücksichtigung finden.
AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:04
Uhr um einen Bürger zu Wort kommen zu lassen. Nach dessen Wortmeldung eröffnet
AV Siemke die Sitzung wieder um 19:05 Uhr.
Es gibt keine
weiteren Wortmeldungen.
Daher empfiehlt der
Ausschuss folgenden
Beschluss:
Im
Einmündungsbereich Am Besenberg/Jeetzelallee wird eine Bedarfsampel geplant und
umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung dahingehend zu ändern.