Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Fachbereichsleiter Hesebeck weist darauf hin, dass die unter TOP 16 beantragte Sachstandsdarstellung aufgrund der gleichen Thematik unter diesem TOP mit abgehandelt werden kann. Es werden keine Einwände hiergegen erhoben.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt ausführlich und veranschaulicht die vorgesehene Planung anhand des vorliegenden Kartenausschnitts gemäß Anlage 1 zur Vorlage 30/0271/2023. Er teilt mit, dass es eine zweite Planung direkt im Bereich des Besenbergs geben würde, diese aber nicht umsetzbar sei, da hierfür u.a. Grunderwerb in signifikanter Größe getätigt werden müsste. Es wird deshalb die vorliegende Planung favorisiert. Die hierin vorgesehene Querungshilfe ist kein Gegenstand der gesamten Fördermaßnahme und muss, unabhängig von dessen Platzierung, seitens der Stadt finanziert werden.

 

Die geplante Querungshilfe mit entsprechender Einengung auf der Jeetzelallee auf eine Durchfahrtsbreite von 3,75 m würde für den Verkehrsfluss eine Vorfahrtsregelung wie im Bereich der Bahnhofstraße bedeuten. Die Maßnahme würde sich nur auf das Grundstückseigentum der Stadt erstrecken und eine saubere Radverkehrsführung vom Besenberg kommend bis in die Fahrradstraße der Marschtorstraße ermöglichen. Die Fahrradstraße würde gemäß vorliegender Planung mit einer Aufpflasterung beginnen und in einer Breite von 5 m die Straße entlang, auch über den Bereich An den Ratswiesen inklusive einer geänderten Vorfahrtsregelung, geführt werden. Die Weiterführung auf der Marschtorstraße von dem Bereich Staron bis zu Bader erfolgt in einem anderen, denkmalgerechten Pflastermaterial auf einer Breite von 2,50 m. Insbesondere für diesen Abschnitt sei eine Förderung aber nicht abschließend zugesagt, da die Förderrichtlinien eine Breite von 4 m vorsehen, die aber nicht erreicht werden kann. Die benötigte geänderte Zustimmungserklärung hierzu steht noch aus. Eine abschließende Entscheidung soll in der im September stattfindenden Sitzung der Förderstelle gefällt werden. Sollte diese negativ ausfallen muss über eine andere Planung erneut diskutiert werden.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck bittet in diesem Zusammenhang um eine Meinungsbildung zu der vorgestellten Planung.

 

Rh Dabrowski befürwortet die Radverkehrsführung, hinterfragt aber die zukünftige Verkehrsregelung in dem Bereich der Einengung der Jeetzellee in Bezug auf einen möglichen Rückstau in beide Fahrtrichtungen, wenn von einem Verkehrsaufkommen von ca. 10.000 Fahrzeugen pro Tag auf dieser Strecke ausgegangen werden kann.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt, dass die Planung so vorzusehen ist, dass der Verkehr aus einer Richtung bevorrechtigt passieren kann. Die Ausrichtung dessen bedarf einer gründlichen Prüfung.

Rh Arfmann spricht sich ebenfalls für die Radverkehrsführung aus, gibt aber zu bedenken, dass der Verkehr aus beiden Richtungen aufgrund der Unfallgefahr bereits vorher entsprechend abgebremst werden sollte.

 

Rh Herzog schlägt mit Vorgriff auf die unter TOP 13 zu behandelnde Geschwindigkeitsregulierung im Bereich des Zebrastreifens auf Höhe der Esso-Tankstelle vor, diesen Einengungsbereich bereits in eine Tempo 30-Beschränkung einzubeziehen. Hierauf entgegnet AV Siemke, dass eine Tempo 30-Beschränkung in diesem Bereich, beginnend ab Autohaus Hinze bis in die Gartower Straße, sowieso alternativlos sei und äußert ebenfalls Bedenken bezüglich des hohen Verkehrsaufkommens und eines möglichen Rückstaus. Er schlägt deshalb vor, eine Bedarfsampel für den Radverkehr zu installieren.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck teilt mit, dass die Installation einer Bedarfsampel grundsätzlich möglich sei, dessen Unterhaltung aber seitens der Stadt erfolgen müsse.

 

Rf Winkes hält statt einer Bedarfsampel eine festgelegte Ampelsteuerung, beispielsweise in dreiminütigen Zeitfenstern, für sinnvoller.

 

Rh Arfmann befürwortet aufgrund der positiven Erfahrungswerte mit der Bedarfsampel auf der B191 auch die Einrichtung einer solchen auf der Jeetzelallee. Dem schließt sich auch Rh Krull an.

 

AV Siemke sagt aus, dass die Installation einer Bedarfsampel zwar Mehr- und Betriebskosten verursachen würde, dies aber die beste Lösung für die Herstellung der Verkehrssicherheit sei und deshalb entgegen der geplanten Querungshilfe durchgeführt werden sollte.

 

Rh Herzog fragt nach der alternativen Planung der Radführung auf der Marschtorstraße zwischen Staron und Bader in Bezug auf Geschwindigkeitsdämpfung und Sicherung des Radverkehrs, falls die o.g. Zustimmungserklärung der Förderstelle negativ ausfallen sollte. Thematisiert wurde in diesem Zusammenhang z.B. schon einmal die Einrichtung einer blauen Zone und eine Tempo 10-Beschränkung.

 

Weiterhin fragt Rh Herzog nach dem Sachstand bezüglich der im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans vom Büro Schubert vorgeschlagenen zwei Varianten der Verkehrsführung für den Einmündungsbereich Marschtorstraße/Werder Höhe Bader.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck verweist auf die aktuelle Beschlusslage des Rates, aus der hervorgeht, dass der durch Fördermittel finanzierte Pflasteraustausch erfolgen soll und der Einmündungsbereich Höhe Bader hiervon nicht eingeschlossen ist. Die Verkehrsführung sollte dementsprechend innerhalb dieser Maßnahme nicht geändert werden.

 

Rh Herzog betont noch einmal, dass die sichere Gestaltung dieses Bereiches auch außerhalb des Förderbereichs zu betrachten sei. Fachbereichsleiter Hesebeck antwortet hierauf, dass die Planung weiterer Maßnahmen auch unabhängig von der Förderzusage erfolgen kann, diese aber auch erfolgen muss, sofern keine Zusage erteilt wird. So könnte dieser Bereich z.B. im Rahmen der kommenden Stadtsanierung als öffentliche Maßnahme Berücksichtigung finden.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:04 Uhr um einen Bürger zu Wort kommen zu lassen. Nach dessen Wortmeldung eröffnet AV Siemke die Sitzung wieder um 19:05 Uhr.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Daher empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Im Einmündungsbereich Am Besenberg/Jeetzelallee wird eine Bedarfsampel geplant und umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung dahingehend zu ändern.