Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 3/0155/2023/1
Sachverhalt:
In der Sitzung des
KMBD am 26.04.2023 wurde dieser TOP bereits vorberaten und im VA in der Sitzung
am 19.06.2023 wurde der Auftrag an die Verwaltung formuliert, dass für die in
der Anlage als A gekennzeichnete Strecke die Kosten für eine Ertüchtigung
ermittelt werden sollen.
Ferner soll für die
als B gekennzeichnete Strecke die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.
Zwischenzeitlich
wurden nach einem Ortstermin die Kosten für die als Strecke A (rot)
gekennzeichnete Route überschlägig ermittelt. Überwiegend ist die Strecke gut
mit dem Fahrrad befahrbar. In dem Teil- Streckenabschnitt zwischen der Brücke
über den Dannenberger Hauptabzugsgraben und dem Penkefitzer See weist die
asphaltierte Fahrbahn massive Schädigungen auf. Hier müsste auf einer Länge von
ca. 500 m die Oberfläche abgefräst und das Material wieder eingearbeitet
werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 50.000,- € geschätzt.
Eine Umsetzung der
als Strecke B (grün) gekennzeichneten Route ist nur eingeschränkt möglich. Nach
Durchquerung des ehemaligen Wanderweges bei Breese/Marsch müsste die
Routenführung auf die D 5 geführt werden (gelb), da die angedachte
Weiterführung in Richtung Dambeck über private Flächen führt und zudem das
Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ im Biosphärengebietsteil C
überplant werden müsste. Zudem wäre die Errichtung eines Brückenbauwerks zur
Überquerung des Dambecker Hauptgrabens notwendig. Diese Streckenführung wäre
nicht genehmigungsfähig.
Auch bei einer
Führung der Strecke an die D 5 wäre die Herrichtung der Route mit hohen Kosten
verbunden. Zur Erreichung des „Wanderweges“ müsste zunächst eine Zuwegung von
der D 18 kommend hergerichtet werden. Am Weg selbst müssten weiterhin
erhebliche Holzentfernungen (auch Totholz) vorgenommen werden, die wiederum
z.T. von anliegenden Flächen eines Privateigentümers hineinragen. Der Weg
müsste in einen fahrradtauglichen Zustand hergestellt werden z.B. durch
Aufbringen von Schotter oder Grand nach vorherigem Abschieben der vorhandenen
Oberfläche. Am Ende des Wanderweges muss dann ebenfalls eine Zuwegung
hergestellt werden, derzeit liegt hier eine Erdverwallung.
Die Kosten hierfür
werden auf mind. 150.000,- € geschätzt.
Ein Förderprogramm,
welches auf die vorstehenden Planungen anwendbar ist, wird derzeit nicht
angeboten.
Fachdienstleiter
Beckmann erläutert den Sachverhalt und veranschaulicht die geprüften
Streckenverläufe anhand des vorliegenden Kartenausschnitts (Anlage zur Vorlage
3/0155/2023/1).
Anmerkung der Verwaltung:
Die verwendeten
Streckenbezeichnungen beziehen sich auf die o.g. Anlage zur Vorlage. Der
letztlich empfohlene Streckenverlauf ist der Anlage zur Niederschrift zu
entnehmen.
Rh Praetsch fragt
nach der voraussichtlich abzusehenden Auslastung dieses Radweges und ob es
bereits Interessensbekundungen hierzu aus der Bevölkerung gegeben hat.
AV Siemke teilt
mit, dass es nach seiner Erfahrung bereits regen Rad- und Fußgängerverkehr auf
dieser Strecke geben würde und ergänzt, dass nicht nur die voraussichtlichen
500 m der Strecke ertüchtigt werden müssten, sondern noch mindestens 200 m
Streckenlänge hinter Breese und eines weiteren unbefestigten Streckenbereichs
von ca. 800 m, der bei Regenfällen durch starke Pfützenbildung schlecht zu
passieren ist.
SB Gilberg erklärt
hierzu, dass die Kosten für die Profilierung in Schotterbauweise dieser
genannten Streckenverläufe schon in der Kostenschätzung enthalten sind.
Rh Herzog erkundigt
sich nach der Genehmigungsfähigkeit der Strecke B bis zur Abzweigung des gelb
markierten Streckenabschnitts. Hierbei handele es sich um einen ehemaligen
Wanderweg, der allerdings nicht gepflegt wird.
Fachdienstleiter
Beckmann erklärt, dass der genannte Streckenabschnitt des ehemaligen
Wanderweges im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen ist. Eine Versagung
ist nicht ausgeschlossen. Definitiv nicht genehmigungsfähig ist die
Weiterführung der Strecke B von der Abzweigung bis nach Dambeck, da dieser im
Biosphärengebietsteil C liegt.
Rh Herzog hält die
Kostenschätzung für die Herrichtung dieser Route für zu hoch und fragt nach
dessen Ermittlungskriterien. Auch die beschriebene Verwallung, Verkrautung und
Menge an zu entfernendem Holz sind nicht als so erheblich anzusehen wie
dargestellt, da der Weg in vielen Teilen noch vorhanden ist. SB Gilberg erklärt
die Höhe der geschätzten Kosten damit, dass die Herrichtung eines Radweges
bestimmten Anforderungen entsprechen muss, u.a. sind dessen Befestigung und
Randeinfassungen notwendig.
Rh Herzog
hinterfragt die Notwendigkeit dieser Maßnahmen und verweist beispielhaft auf
den Radweg am Deich Richtung Lenzen, der nicht über derartige Einfassungen
verfügt, sondern lediglich aus festem Mineralgemisch besteht.
AV Siemke ergänzt,
dass die o.g. Holzansammlung ursprünglich im Rahmen eines
Flurbereinigungsverfahrens entstanden ist und im Laufe der Zeit u.a. durch die
Aktivitäten von Wildtieren in diesen verwilderten Zustand geraten sei.
Weiterhin handele es sich hier um einen Wanderweg, der neben der Nutzung als
Radweg, auch weiterhin als solcher nutzbar sein muss und dies entsprechend in
Bezug auf die geplanten Einfassungen berücksichtigt werden sollte.
Rh Krull spricht
sich für die Notwendigkeit einer Alternativroute zur Kreisstraße aus und befürwortet
ebenfalls die zusätzliche Ertüchtigung des Wanderweges.
Rh Arfmann hält es
für nicht zielführend, die Ertüchtigung der Strecke B aufgrund des dafür
erforderlichen Eingriffs in die Natur in Erwägung zu ziehen. Es sollte eine
bereits vorhandene Strecke als Kombination eines Rad- und Wirtschaftsweg
hergestellt werden.
Nach weiterer
Aussprache werden zwei Alternativen zur Abstimmung gestellt.
Alternative 1: Die
gesamte Strecke A, in der Anlage zur Vorlage 3/0155/23023/1 rot
dargestellt, wird für den Ausbau vorgeschlagen.
Diese Alternative wird mit 1 Ja Stimme und 7 Nein Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zur Abstimmung wird weiterhin Alternative 2 gestellt.
Alternative 2: Die
Strecke, gemäß Anlage zur Niederschrift, wird für den Ausbau vorgeschlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des
Verwaltungsausschusses eine Kostenschätzung vorzulegen.
Nach erfolgter
Abstimmung beider Alternativen empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die in der Anlage
zur Niederschrift enthaltene Strecke wird für den Ausbau vorgeschlagen. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses
eine Kostenschätzung vorzulegen.