Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In der Sitzung des KMBD am 26.04.2023 wurde dieser TOP bereits vorberaten und im VA in der Sitzung am 19.06.2023 wurde der Auftrag an die Verwaltung formuliert, dass für die in der Anlage als A gekennzeichnete Strecke die Kosten für eine Ertüchtigung ermittelt werden sollen.

Ferner soll für die als B gekennzeichnete Strecke die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

 

Zwischenzeitlich wurden nach einem Ortstermin die Kosten für die als Strecke A (rot) gekennzeichnete Route überschlägig ermittelt. Überwiegend ist die Strecke gut mit dem Fahrrad befahrbar. In dem Teil- Streckenabschnitt zwischen der Brücke über den Dannenberger Hauptabzugsgraben und dem Penkefitzer See weist die asphaltierte Fahrbahn massive Schädigungen auf. Hier müsste auf einer Länge von ca. 500 m die Oberfläche abgefräst und das Material wieder eingearbeitet werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 50.000,- € geschätzt.

 

Eine Umsetzung der als Strecke B (grün) gekennzeichneten Route ist nur eingeschränkt möglich. Nach Durchquerung des ehemaligen Wanderweges bei Breese/Marsch müsste die Routenführung auf die D 5 geführt werden (gelb), da die angedachte Weiterführung in Richtung Dambeck über private Flächen führt und zudem das Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ im Biosphärengebietsteil C überplant werden müsste. Zudem wäre die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Überquerung des Dambecker Hauptgrabens notwendig. Diese Streckenführung wäre nicht genehmigungsfähig.

Auch bei einer Führung der Strecke an die D 5 wäre die Herrichtung der Route mit hohen Kosten verbunden. Zur Erreichung des „Wanderweges“ müsste zunächst eine Zuwegung von der D 18 kommend hergerichtet werden. Am Weg selbst müssten weiterhin erhebliche Holzentfernungen (auch Totholz) vorgenommen werden, die wiederum z.T. von anliegenden Flächen eines Privateigentümers hineinragen. Der Weg müsste in einen fahrradtauglichen Zustand hergestellt werden z.B. durch Aufbringen von Schotter oder Grand nach vorherigem Abschieben der vorhandenen Oberfläche. Am Ende des Wanderweges muss dann ebenfalls eine Zuwegung hergestellt werden, derzeit liegt hier eine Erdverwallung.

 

Die Kosten hierfür werden auf mind. 150.000,- € geschätzt.

Ein Förderprogramm, welches auf die vorstehenden Planungen anwendbar ist, wird derzeit nicht angeboten.

 

Fachdienstleiter Beckmann erläutert den Sachverhalt und veranschaulicht die geprüften Streckenverläufe anhand des vorliegenden Kartenausschnitts (Anlage zur Vorlage 3/0155/2023/1).

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die verwendeten Streckenbezeichnungen beziehen sich auf die o.g. Anlage zur Vorlage. Der letztlich empfohlene Streckenverlauf ist der Anlage zur Niederschrift zu entnehmen.

 

 

Rh Praetsch fragt nach der voraussichtlich abzusehenden Auslastung dieses Radweges und ob es bereits Interessensbekundungen hierzu aus der Bevölkerung gegeben hat.

 

AV Siemke teilt mit, dass es nach seiner Erfahrung bereits regen Rad- und Fußgängerverkehr auf dieser Strecke geben würde und ergänzt, dass nicht nur die voraussichtlichen 500 m der Strecke ertüchtigt werden müssten, sondern noch mindestens 200 m Streckenlänge hinter Breese und eines weiteren unbefestigten Streckenbereichs von ca. 800 m, der bei Regenfällen durch starke Pfützenbildung schlecht zu passieren ist.

 

SB Gilberg erklärt hierzu, dass die Kosten für die Profilierung in Schotterbauweise dieser genannten Streckenverläufe schon in der Kostenschätzung enthalten sind.

 

Rh Herzog erkundigt sich nach der Genehmigungsfähigkeit der Strecke B bis zur Abzweigung des gelb markierten Streckenabschnitts. Hierbei handele es sich um einen ehemaligen Wanderweg, der allerdings nicht gepflegt wird.

 

Fachdienstleiter Beckmann erklärt, dass der genannte Streckenabschnitt des ehemaligen Wanderweges im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen ist. Eine Versagung ist nicht ausgeschlossen. Definitiv nicht genehmigungsfähig ist die Weiterführung der Strecke B von der Abzweigung bis nach Dambeck, da dieser im Biosphärengebietsteil C liegt.

 

Rh Herzog hält die Kostenschätzung für die Herrichtung dieser Route für zu hoch und fragt nach dessen Ermittlungskriterien. Auch die beschriebene Verwallung, Verkrautung und Menge an zu entfernendem Holz sind nicht als so erheblich anzusehen wie dargestellt, da der Weg in vielen Teilen noch vorhanden ist. SB Gilberg erklärt die Höhe der geschätzten Kosten damit, dass die Herrichtung eines Radweges bestimmten Anforderungen entsprechen muss, u.a. sind dessen Befestigung und Randeinfassungen notwendig.

 

Rh Herzog hinterfragt die Notwendigkeit dieser Maßnahmen und verweist beispielhaft auf den Radweg am Deich Richtung Lenzen, der nicht über derartige Einfassungen verfügt, sondern lediglich aus festem Mineralgemisch besteht.

 

AV Siemke ergänzt, dass die o.g. Holzansammlung ursprünglich im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens entstanden ist und im Laufe der Zeit u.a. durch die Aktivitäten von Wildtieren in diesen verwilderten Zustand geraten sei. Weiterhin handele es sich hier um einen Wanderweg, der neben der Nutzung als Radweg, auch weiterhin als solcher nutzbar sein muss und dies entsprechend in Bezug auf die geplanten Einfassungen berücksichtigt werden sollte.

 

Rh Krull spricht sich für die Notwendigkeit einer Alternativroute zur Kreisstraße aus und befürwortet ebenfalls die zusätzliche Ertüchtigung des Wanderweges.

 

Rh Arfmann hält es für nicht zielführend, die Ertüchtigung der Strecke B aufgrund des dafür erforderlichen Eingriffs in die Natur in Erwägung zu ziehen. Es sollte eine bereits vorhandene Strecke als Kombination eines Rad- und Wirtschaftsweg hergestellt werden.

 

Nach weiterer Aussprache werden zwei Alternativen zur Abstimmung gestellt.

 

Alternative 1: Die gesamte Strecke A, in der Anlage zur Vorlage 3/0155/23023/1 rot dargestellt, wird für den Ausbau vorgeschlagen.

 

Diese Alternative wird mit 1 Ja Stimme und 7 Nein Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zur Abstimmung wird weiterhin Alternative 2 gestellt.

 

Alternative 2: Die Strecke, gemäß Anlage zur Niederschrift, wird für den Ausbau vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Kostenschätzung vorzulegen.

 

Nach erfolgter Abstimmung beider Alternativen empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die in der Anlage zur Niederschrift enthaltene Strecke wird für den Ausbau vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Kostenschätzung vorzulegen.