Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde mit Bescheid vom 08.10.2010 das Prädikat „Staatlich anerkannter Kneippkurort“ verliehen. Im Rahmen der Qualitätssicherung musste dieses Prädikat nach zehn Jahren überprüft werden. Durch die Corona-Pandemie zog sich das Überprüfungsverfahren, dass das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung durchführt, in die Länge. Umfangreiche Unterlagen wurden von der Stadt Hitzacker (Elbe) angefordert und eingereicht. Eine Überprüfung unter Mitwirkung des Beirates für Kurorte fand Ende 2021 statt. Dabei wurde festgestellt, dass Hitzacker (Elbe) grundsätzlich die Voraussetzung für das Prädikat Kneippkurort erfüllt. Verfügt wurde, dass die Stadt den nachfolgenden Auflagen nachkommen muss:

 

  • Errichtung eines Kneipp-Armbeckens im Bereich des Rathauses

Das Kneipp-Armbecken im Bereich des Rathauses ist gesetzt.

Diese Maßnahme wurde im Rahmen einer Förderung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwirklicht.

 

  • Beschilderung der Stadt Hitzacker durch ein Verkehrsleitsystem

Für Maßnahmen, die den Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten entgegentreten, bestand die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen. Ein Antrag aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ war erfolgreich. Aus diesem Programm erfolgte die Durchführung des Projektes „Verkehrsleitsystem und touristische Beschilderung in der Stadt Hitzacker (Elbe)“.

 

Die Stadt war aufgefordert, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Auflagen aus dem Prädikatisierungsbescheid erfüllt wurden. Dieses ist mit Bericht vom 25.07.2023 umfassend geschehen. Inzwischen liegt der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vor. Das Ministerium sieht die geforderten Auflagen als erfüllt an und weist darauf hin, dass die Stadt Hitzacker in der Pflicht ist, im Rahmen der Qualitätssicherung weiterhin darauf zu achten, dass die Anerkennungs-voraussetzungen eingehalten werden. Sollten sich wesentliche Änderungen abzeichnen, die den Status des Kneippkurortes betreffen, ist das Ministerium umgehend zu informieren.

 

Der Erlass des Ministeriums trägt folgenden Wortlaut:

Vielen Dank für Ihren hier eingereichten Bericht zu den geforderten Auflagen im Rahmen der Überprüfung von Hitzacker als Kneippkurort.

 

Die mit Bescheid vom 22.11.2021 geforderten Auflagen sehe ich hiermit als erfüllt an.

 

In diesem Zusammenhang mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) die Überprüfung im Abstand von zehn Jahren wiederholt wird. Maßgeblich ist hierfür das Datum des Bescheides vom 22.11.2021. Eine Überprüfung zu einem früheren Zeitpunkt ist gemäß § 4 Abs. 2 KurortVO möglich, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr erfüllt ist. Veränderungen, die den Kurortstatus betreffen, haben Sie deshalb unverzüglich hier anzuzeigen.

 

Wir freuen uns über die umgesetzten Maßnahmen und das damit verbundene Interesse an Ihrem Kurort.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder bedanken sich für diesen Bericht.