RH Schulz fragt an, wer die Eiche in der Harlinger Straße Höhe Hausnummer 79/81 gefällt hat. Er möchte erfahren, wer die Entfernung in Auftrag gegeben hat und was diese gekostet hat. Er gibt an das sein Vater die tote Eiche gern kostenfrei und eigenständig entfernt hätte.

FBL Hesebeck entgegnet, er wisse nicht was die Fällung gekostet hat. In Eigenwerbung durch einen Anlieger wäre ein sogenannter „Kettensägenschein“ notwendig gewesen. RH Schulz erwähnt, dass er die Fällung über einen Forstwirt abgewickelt worden ist, da die Fallrichtung der Eiche auf ein Privatgrundstück gewesen wäre.

FBL Hesebeck entgegnet, die Höhe der Kosten müssen nachgefragt werden.