FDL Hesebeck erwähnt die schriftlich eingegangene Antwort der Eigentümer des Hauses der Elbstraße 7 in Hitzacker, an deren Haus ein Halteverbotsschild angebracht werden sollte. Der Antrag der Stadt an die Eigentümer wurde von diesen abgewiesen mit Begründung, dass die Verwaltung sich erstmal um die vielen anderen vermeintlichen Missstände in der Stadt Hitzacker kümmern sollte.

 

Es wird nach einer anderen Möglichkeit gesucht in der Elbstraße Höhe der Hausnummer 7 ein Verkehrsschild zu platzieren, möglicherweise mit einem Sockelstein. Bgm Mertins merkt an, dass man dies erst nach der Glasfaserverlegung umsetzen sollte.