Sitzung: 06.07.2023 Rat der Gemeinde Gusborn
Bgm Ringel berichtet, dass
die, von Rh Struck eingereichte, Tabelle seitens der Verwaltung leider noch
nicht ausgefüllt werden konnte.
Weiter erläutert er, dass
der Beschluss der Samtgemeinde auf jedes Feuerwehrgerätehaus eine PV-Anlage zu
bauen aus Kostengründen vorerst auf Eis gelegt wurde.
Bezüglich seiner Tabelle
hinterfragt Rh Struck, wer aus der Verwaltung genau was getan, bzw. wo gefragt
hat.
Bgm Ringel verweist Rh
Struck zur Klärung dessen an die Verwaltung.
Rh Beckmann informiert,
dass der Jagdpächter sein Dach zum Aufbau einer PV-Anlage zur Verfügung stellen
würde. Weiter berichtet er, dass Anlagen unter 30 KW zurzeit Mehrwertsteuerfrei
sind. Die Kosten für eine 30 KW Anlage ohne Speicher belaufen sich in etwa auf
50.000 Euro. Bei einem eventuellen Betrieb der Straßenbeleuchtung müsste vorab
von einem Fachmann geprüft werden, ob der Einsatz eines Speichers hier sinnvoll
ist.
Allein aus Umweltschutz-
und Klimaschutzgründen sollte an dem Plan der PV-Anlagen festgehalten werden.
Seiner Meinung nach dürfte bei einer Volleinspeisung weder Gewinn noch Verlust
entstehen. Ohnehin sollte bei hier nicht der Gewinn im Vordergrund stehen.
Zudem sollte jedes Ratsmitglied tätigt werden und in den Dörfern rumfragen, ob
es Dächer gibt, die zur Verfügung gestellt werden würden.
Bgm Ringel erachtet es am
sinnvollsten, wenn der erzeugte Strom für die Straßenbeleuchtung eingespeist
und später wieder abgerufen werden könnte. Die Einspeisung in dien Cloud
allerdings noch nicht möglich. Andernfalls müsste an jeder Schaltstelle ein
Speicher eingebaut werden.
Rh Beckmann verweist noch einmal darauf, dass die
Gemeinde bei einer 30 KW Anlage kein Minus machen würde. Im Falle des, vom
Jagdpächter, zur Verfügung gestellten Daches sollte dieser Schritt einfach
gewagt werden. Das optimale Ziel dabei wäre dann, in jedem Ort der Gemeinde
Gusborn eine solche Anlage zu bauen. Auch meint er, dass man vorrangig Dächer
mit PV belegen sollte, als Freiflächen.
Ein diesbezüglicher Antrag soll möglichst zur nächsten
Sitzung formuliert werden.
Rf Heinz fragt wieviel m² Dachfläche für eine 30 KW
Anlage benötigt werden.
Etwa 150m² beantwortet Rh Beckmann.
Bgm Ringel weist auf die nötigen Formalien seitens der
Verwaltung hin. Sowohl die Suche nach einem Ingenieurbüro, als auch die Prüfung
der Statik und letztlich die Ausschreibung sind vorab von der Verwaltung zu
erledigen.
Dies sieht Rh Beckmann anders, die vor dem Aufbau zu
erledigenden Schritte sind Aufgabe des beauftragten Elektrikers.
Rh Struck schlägt vor diesbezüglich den
niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zu befragen.