Bgm Ringel berichtet, dass die, von Rh Struck eingereichte, Tabelle seitens der Verwaltung leider noch nicht ausgefüllt werden konnte.

Weiter erläutert er, dass der Beschluss der Samtgemeinde auf jedes Feuerwehrgerätehaus eine PV-Anlage zu bauen aus Kostengründen vorerst auf Eis gelegt wurde.

 

Bezüglich seiner Tabelle hinterfragt Rh Struck, wer aus der Verwaltung genau was getan, bzw. wo gefragt hat.

Bgm Ringel verweist Rh Struck zur Klärung dessen an die Verwaltung.

 

Rh Beckmann informiert, dass der Jagdpächter sein Dach zum Aufbau einer PV-Anlage zur Verfügung stellen würde. Weiter berichtet er, dass Anlagen unter 30 KW zurzeit Mehrwertsteuerfrei sind. Die Kosten für eine 30 KW Anlage ohne Speicher belaufen sich in etwa auf 50.000 Euro. Bei einem eventuellen Betrieb der Straßenbeleuchtung müsste vorab von einem Fachmann geprüft werden, ob der Einsatz eines Speichers hier sinnvoll ist.

Allein aus Umweltschutz- und Klimaschutzgründen sollte an dem Plan der PV-Anlagen festgehalten werden. Seiner Meinung nach dürfte bei einer Volleinspeisung weder Gewinn noch Verlust entstehen. Ohnehin sollte bei hier nicht der Gewinn im Vordergrund stehen. Zudem sollte jedes Ratsmitglied tätigt werden und in den Dörfern rumfragen, ob es Dächer gibt, die zur Verfügung gestellt werden würden.

 

Bgm Ringel erachtet es am sinnvollsten, wenn der erzeugte Strom für die Straßenbeleuchtung eingespeist und später wieder abgerufen werden könnte. Die Einspeisung in dien Cloud allerdings noch nicht möglich. Andernfalls müsste an jeder Schaltstelle ein Speicher eingebaut werden.

 

Rh Beckmann verweist noch einmal darauf, dass die Gemeinde bei einer 30 KW Anlage kein Minus machen würde. Im Falle des, vom Jagdpächter, zur Verfügung gestellten Daches sollte dieser Schritt einfach gewagt werden. Das optimale Ziel dabei wäre dann, in jedem Ort der Gemeinde Gusborn eine solche Anlage zu bauen. Auch meint er, dass man vorrangig Dächer mit PV belegen sollte, als Freiflächen.

Ein diesbezüglicher Antrag soll möglichst zur nächsten Sitzung formuliert werden.

 

Rf Heinz fragt wieviel m² Dachfläche für eine 30 KW Anlage benötigt werden.

Etwa 150m² beantwortet Rh Beckmann.

 

Bgm Ringel weist auf die nötigen Formalien seitens der Verwaltung hin. Sowohl die Suche nach einem Ingenieurbüro, als auch die Prüfung der Statik und letztlich die Ausschreibung sind vorab von der Verwaltung zu erledigen.

Dies sieht Rh Beckmann anders, die vor dem Aufbau zu erledigenden Schritte sind Aufgabe des beauftragten Elektrikers.

 

 

 

Rh Struck schlägt vor diesbezüglich den niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zu befragen.