Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert die, von Rh Beckmann in der letzten Sitzung gestellte, Anfrage nach der Sperrung des Radweges zwischen Landsatz und

 . Hier hat der Dannenberger Deich- und Wasserverband, der Eigentümer der Flächen ist, die Verkehrssicherungspflicht abgelehnt. Diese hat die Samtgemeinde übernommen. An einigen Bäumen wäre, um die Verkehrssicherungspflicht aufrecht zu erhalten, ein Rückschnitt erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Besitz- und Zuständigkeitsverhältnissen, die Hoheit am Beschnitt liegt bei der Biosphärenreservatsverwaltung, auch der Landkreis hat hier entsprechende Anteile. Mittlerweile haben sich alle Beteiligten mehrfach getroffen und einen entsprechenden Rückschnitt unter Aufsicht der Biosphärenreservatsverwaltung vereinbart. Dieses ist vor etwa 3 Wochen passiert. Der Verband hat zusätzlich ein Gutachten in über die Bäume in Auftrag gegeben. Sobald dieses vorliegt, hofft die Samtgemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht wieder aufnehmen zu können.

 

Rh Beckmann hätte sich gewünscht den Bereich um die entsprechenden Bäume abzusperren. Den Radweg in diesem Bereich komplett zu sperren ist nicht einzusehen, zumal auch auf der Ausweichstrecke der Kreisstraße Bäume abzubrechen drohen.