Sitzung: 21.06.2023 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Bgmin Gröning begrüßt zu
diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dörner und Herrn Herrmann von der JUWI GmbH und
übergibt das Wort an die Herren.
Herr Dörner erläutert, dass
es in den Planungen für den „Solarpark Volkfien“ einige Änderungen gibt. Die
wohl größte Änderung ist in der genehmigten Größe zu verzeichnen, so wurden die
beantragten 70 Hektar auf 20 Hektar reduziert, u.a. weil es sich bei einem
Großteil der Fläche um Vogelschutzgebiet handelt, hier brüten u.a. Ortolane und
nutzen die alten Eichen als sogenannte Singwarte.
Seit dem
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahren am 21.04.2021
hat sich also einiges getan, nun wäre der nächste Schritt den
Flächennutzungsplan zu ändern, um eine Bebauung zu ermöglichen.
Nördlich von „Hohe Luft“
wäre zudem noch eine Entlassung aus dem LSG zu beantragen, geprüft werden dabei
die Eigenart, Schönheit und die Vielfalt der Flächen, da dort vorrangig
Monokultur für Mais und Agrarfläche zu finden ist, sollte es keine Probleme
geben.
Herr Dörner erläutert, dass
rund 80 % der Fläche mit Photovoltaik bebaut werden, an der höchsten Stelle
sind die Anlagen 3,5 Meter hoch.
Wichtig wäre noch, welche
Kompensationsauflagen von Seiten der Oberen Baubehörde gefordert werden, wenn
an der einen Stelle eine Abwertung von Flächen durch Eingriffe erfolgt, muss
üblicherweise an anderer Stelle eine Aufwertung vorgenommen werden.
Dies wäre im vorliegenden
Fall vermutlich mit der Wertstufe 3 zu verfahren, eine Aufwertung in Form von
Streuobstwiese, Rasenfläche oder ähnliche Strukturen.
Die Reduzierung der
Nutzfläche macht das Projekt für die JUWI GmbH nicht unattraktiver, bei einem
Ertrag von mehr als 20 Megawatt hätte man sich eigene Abnehmer suchen müssen,
dies macht in einem großen Industrie- oder Gewerbegebiet Sinn, hier ist die
Erzeugung von maximal 20 Megawatt ein sinnvolles Vorhaben.
Für das Projekt haben bisher insgesamt 32 Begehungen
zur Forschung und Kartierung der Flächen stattgefunden, das Gebiet um „Hohe
Luft“ hat sich dabei als geeignete Fläche hervorgetan. Die weitere Vorplanung
bedarf nun der Erlaubnis des Rates.
Er bittet den Rat, die Planungsunterlagen beim
Landkreis bei den zuständigen Stellen zur Vorprüfung einreichen zu dürfen, dort
werden dann sämtliche Belange des öffentlichen Rechts z.B. Naturschutz,
Regionalplanung etc. geprüft.
Sämtliche beteiligten Träger haben dann eine 6-wöchige
Zeit zur Prüfung.
Danach liegt dann das Ergebnis der Vorprüfung vor und
je nach Ausgang kann das Projekt dann realisiert oder ganz verworfen werden, so
Herr Dörmer.
Bei der Vorprüfung werden auch bereits die konkreten
Einwände und Auflagen mitgeteilt, so dass man wirklich entscheiden kann, ob das
Projekt wirklich realisiert werden kann.
Rh Jakob möchte wissen, ob die JUWI bereits
einschätzen kann, wieviel Ausgleichsfläche notwendig wird bei einer Nutzfläche
von 20 Hektar.
Herr Dörner plant bzw. rechnet mit rd. 5 Hektar, die
Kalkulation läuft grundsätzlich mit 20 – 25 %.
Rh Waltke möchte wissen, welche Erwartungen heute an
den Rat gestellt sind, was konkret passieren soll. Er sieht sich nach den
bisherigen Informationen und dem dürftigen Handout nicht in der Position einen
Beschluss zu fassen. Deshalb kann er sich nur enthalten.
Bgmin Gröning erläutert, dass es ihr wichtig war, dass
die aktuelle Entwicklung und die Änderungen durch die Fachleute der JUWI GmbH
heute kurzfristig vorgestellt wurden.
Die Gemeinde Jameln ist in dieser Angelegenheit mit
ihrer Planung einen Schritt voraus und dieser Vorsprung sollte unbedingt
genutzt werden.
Herr Dörner wünscht sich ein Votum des Rates, dass die
Firma JUWI GmbH die erarbeiteten Unterlagen mit den erläuterten Änderungen zur
Vorprüfung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger Baubehörde
einreichen darf. Dabei handelt es sich um einen formalen Akt.
Herr Dörner verliest hierzu den formulierten Antrag
vom 19.06.2023, dieser liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Es wird beantragt, dass der aufgestellte Bebauungsplan
„Solarpark Volkfien“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie der
Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Vorprüfung
eingereicht werden.
Einige Ratsmitglieder monieren, dass man auf der
vorgelegten Zeichnung die Legende nicht entziffern und lesen kann.
Deshalb erläutert Herr Dörner die Zeichnung
detailliert und erläutert die Anmerkungen.
Bgmin Gröning erklärt, dass sie bei der
Bürgermeisterdienstversammlung beim Landkreis erfahren hat, dass nun mehrere
Gemeinden in die Planung gehen, deshalb war es ihr ein persönliches Anliegen
heute Abend die Firma JUWI GmbH begrüßen zu können und die Entwicklung und
Fortführung abzustimmen.
Herr Dörner ergänzt, dass beim Landkreis nun nach und
nach nun Vorprüfungsanträge eingehen werden und dass die Bearbeitung nach dem
„Windhundprinzip“ erfolgen wird. Er würde sich wünschen, dass die Gemeinde
Jameln dort in der Vorplanung und Vorprüfung ganz vorne mit dabei ist.
Auch bei der Stromabnahme ist es von Vorteil unter den
Ersten zu sein, Schaltfelder und Umspanner sind im ländlichen Raum rar und die
Netzkapazität schnell ausgelastet.
Abschließend teilt er mit, dass sowohl die JUWI GmbH
als auch das Planungsbüro für erneuerbare Energien bei der Durchführung der
notwendigen Bauleitplanung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung behilflich
sind. Das Vorplanungsverfahren leitet die JUWI GmbH selbstständig in die Wege,
sollte es heute Abend ein positives Votum geben.
Bgmin Gröning sieht wenig Kritikpunkte für das
Vorhaben, die Nutzfläche ist aus Rücksicht auf Natur- und Vogelschutz bereits
deutlich reduziert worden, die Bevölkerung ist bereits informiert, da die
Planung des Vorhabens seit über 2 Jahren läuft.
Rf Heimbucher sieht den Druck durch das
„Windhundprinzip“ als bestes Argument hier heute eine Entscheidung zu treffen,
um das Projekt voranzutreiben bzw. fortzuführen.
Rh Grunzke erinnert daran, dass der
Aufstellungsbeschluss seinerzeit einstimmig gewesen ist.
Er beantragt, dass dem vorliegenden Antrag auf
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und § 3 (1) BauGB frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit für den „Solarpark Volkfien“.
Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Dem Antrag der JUWI GmbH gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die
Abfrage der umweltrelevanten Informationen durchzuführen bzw. die zuständigen
Behörden einzuschalten sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit
frühzeitig zu beteiligen, wird zugestimmt.