Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Bgmin Gröning begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dörner und Herrn Herrmann von der JUWI GmbH und übergibt das Wort an die Herren.

 

Herr Dörner erläutert, dass es in den Planungen für den „Solarpark Volkfien“ einige Änderungen gibt. Die wohl größte Änderung ist in der genehmigten Größe zu verzeichnen, so wurden die beantragten 70 Hektar auf 20 Hektar reduziert, u.a. weil es sich bei einem Großteil der Fläche um Vogelschutzgebiet handelt, hier brüten u.a. Ortolane und nutzen die alten Eichen als sogenannte Singwarte.

 

Seit dem Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahren am 21.04.2021 hat sich also einiges getan, nun wäre der nächste Schritt den Flächennutzungsplan zu ändern, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Nördlich von „Hohe Luft“ wäre zudem noch eine Entlassung aus dem LSG zu beantragen, geprüft werden dabei die Eigenart, Schönheit und die Vielfalt der Flächen, da dort vorrangig Monokultur für Mais und Agrarfläche zu finden ist, sollte es keine Probleme geben.

 

Herr Dörner erläutert, dass rund 80 % der Fläche mit Photovoltaik bebaut werden, an der höchsten Stelle sind die Anlagen 3,5 Meter hoch.

Wichtig wäre noch, welche Kompensationsauflagen von Seiten der Oberen Baubehörde gefordert werden, wenn an der einen Stelle eine Abwertung von Flächen durch Eingriffe erfolgt, muss üblicherweise an anderer Stelle eine Aufwertung vorgenommen werden.

Dies wäre im vorliegenden Fall vermutlich mit der Wertstufe 3 zu verfahren, eine Aufwertung in Form von Streuobstwiese, Rasenfläche oder ähnliche Strukturen.

 

Die Reduzierung der Nutzfläche macht das Projekt für die JUWI GmbH nicht unattraktiver, bei einem Ertrag von mehr als 20 Megawatt hätte man sich eigene Abnehmer suchen müssen, dies macht in einem großen Industrie- oder Gewerbegebiet Sinn, hier ist die Erzeugung von maximal 20 Megawatt ein sinnvolles Vorhaben.

 

Für das Projekt haben bisher insgesamt 32 Begehungen zur Forschung und Kartierung der Flächen stattgefunden, das Gebiet um „Hohe Luft“ hat sich dabei als geeignete Fläche hervorgetan. Die weitere Vorplanung bedarf nun der Erlaubnis des Rates.

 

Er bittet den Rat, die Planungsunterlagen beim Landkreis bei den zuständigen Stellen zur Vorprüfung einreichen zu dürfen, dort werden dann sämtliche Belange des öffentlichen Rechts z.B. Naturschutz, Regionalplanung etc. geprüft.

Sämtliche beteiligten Träger haben dann eine 6-wöchige Zeit zur Prüfung.

Danach liegt dann das Ergebnis der Vorprüfung vor und je nach Ausgang kann das Projekt dann realisiert oder ganz verworfen werden, so Herr Dörmer.

Bei der Vorprüfung werden auch bereits die konkreten Einwände und Auflagen mitgeteilt, so dass man wirklich entscheiden kann, ob das Projekt wirklich realisiert werden kann.

 

Rh Jakob möchte wissen, ob die JUWI bereits einschätzen kann, wieviel Ausgleichsfläche notwendig wird bei einer Nutzfläche von 20 Hektar.

 

Herr Dörner plant bzw. rechnet mit rd. 5 Hektar, die Kalkulation läuft grundsätzlich mit 20 – 25 %.

 

Rh Waltke möchte wissen, welche Erwartungen heute an den Rat gestellt sind, was konkret passieren soll. Er sieht sich nach den bisherigen Informationen und dem dürftigen Handout nicht in der Position einen Beschluss zu fassen. Deshalb kann er sich nur enthalten.

 

Bgmin Gröning erläutert, dass es ihr wichtig war, dass die aktuelle Entwicklung und die Änderungen durch die Fachleute der JUWI GmbH heute kurzfristig vorgestellt wurden.

Die Gemeinde Jameln ist in dieser Angelegenheit mit ihrer Planung einen Schritt voraus und dieser Vorsprung sollte unbedingt genutzt werden.

 

Herr Dörner wünscht sich ein Votum des Rates, dass die Firma JUWI GmbH die erarbeiteten Unterlagen mit den erläuterten Änderungen zur Vorprüfung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger Baubehörde einreichen darf. Dabei handelt es sich um einen formalen Akt.

 

Herr Dörner verliest hierzu den formulierten Antrag vom 19.06.2023, dieser liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

Es wird beantragt, dass der aufgestellte Bebauungsplan „Solarpark Volkfien“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie der Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Vorprüfung eingereicht werden.

 

Einige Ratsmitglieder monieren, dass man auf der vorgelegten Zeichnung die Legende nicht entziffern und lesen kann.

Deshalb erläutert Herr Dörner die Zeichnung detailliert und erläutert die Anmerkungen.

 

Bgmin Gröning erklärt, dass sie bei der Bürgermeisterdienstversammlung beim Landkreis erfahren hat, dass nun mehrere Gemeinden in die Planung gehen, deshalb war es ihr ein persönliches Anliegen heute Abend die Firma JUWI GmbH begrüßen zu können und die Entwicklung und Fortführung abzustimmen.

 

Herr Dörner ergänzt, dass beim Landkreis nun nach und nach nun Vorprüfungsanträge eingehen werden und dass die Bearbeitung nach dem „Windhundprinzip“ erfolgen wird. Er würde sich wünschen, dass die Gemeinde Jameln dort in der Vorplanung und Vorprüfung ganz vorne mit dabei ist.

Auch bei der Stromabnahme ist es von Vorteil unter den Ersten zu sein, Schaltfelder und Umspanner sind im ländlichen Raum rar und die Netzkapazität schnell ausgelastet.

 

Abschließend teilt er mit, dass sowohl die JUWI GmbH als auch das Planungsbüro für erneuerbare Energien bei der Durchführung der notwendigen Bauleitplanung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung behilflich sind. Das Vorplanungsverfahren leitet die JUWI GmbH selbstständig in die Wege, sollte es heute Abend ein positives Votum geben.

 

Bgmin Gröning sieht wenig Kritikpunkte für das Vorhaben, die Nutzfläche ist aus Rücksicht auf Natur- und Vogelschutz bereits deutlich reduziert worden, die Bevölkerung ist bereits informiert, da die Planung des Vorhabens seit über 2 Jahren läuft.

 

Rf Heimbucher sieht den Druck durch das „Windhundprinzip“ als bestes Argument hier heute eine Entscheidung zu treffen, um das Projekt voranzutreiben bzw. fortzuführen.

 

Rh Grunzke erinnert daran, dass der Aufstellungsbeschluss seinerzeit einstimmig gewesen ist.

Er beantragt, dass dem vorliegenden Antrag auf Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und § 3 (1) BauGB frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den „Solarpark Volkfien“.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Beschluss:

Dem Antrag der JUWI GmbH gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Abfrage der umweltrelevanten Informationen durchzuführen bzw. die zuständigen Behörden einzuschalten sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen, wird zugestimmt.