Sitzung: 26.06.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 30/0398/2021/2
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.12.21 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Harlingen“ beschlossen.
Ziele der Planung waren eine planungsrechtliche Absicherung des
Fortbestandes des Stahlbetonfertigteilwerkes, die Ermöglichung einer behutsamen
Weiterentwicklung und einer nachhaltigen Energieversorgung.
Zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wurde der Neubau einer
Produktionshalle sowie die Sanierung der bestehenden Anlagen angestrebt. Um den
Neubau der Produktionshalle auf dem Grundstück realisieren zu können, wurde ein
bestehendes Hallen- und Bürogebäude teilweise abgerissen. Die verbliebenden
Bestandsgebäude sollen saniert und energetisch verbessert werden.
Der Neubau soll mit einer Photovoltaikanlage und einer vertikalen
Windenergieanlage ausgestattet werden. Die Planung für die Windenergieanlage
ist noch nicht konkret und wird daher auf ein nachgeordnetes Verfahren
abgeschichtet. Im Bebauungsplan wird vorsorglich eine Ausnahmeregelung für eine
Höhenüberschreitung berücksichtigt, um gegebenenfalls Kleinwindanlagen mit
einer Anlagenhöhe von unter 50 m zulassen zu können.
Im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens wurden bestehende Umweltmängel auf dem Werksgelände
festgestellt. Zum einen wurde eine Altlastensanierung im Fundamentbereich der
neuen Halle erforderlich. Zum andern darf das auf dem Werksgelände anfallende
Regenwasser nicht mehr in das überlastete Schmutzwasserkanalsystem der Stadt
Hitzacker abgeleitet werden, sondern muss über einen Bodenfilter fachgerecht
versickert werden. Um eine nachhaltige Regenwasserbeseitigung für das
Werksgelände zu ermöglichen, musste eine angrenzende Ackerfläche (Flurstück
17/14) als Erweiterungsfläche hinzuerworben werden.
Diese 0,67 ha große
Erweiterungsfläche, die von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingefasst ist und
im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche und Grünfläche ausgewiesen
ist, bietet nun die Option, den Standort in geringem Umfang weiter zu
entwickeln. Die Manzke Beton GmbH möchte die Produktionsanlagen zur Betonherstellung
(Silo und Mischanlage) in die gewerblich nutzbare Erweiterungsfläche verlagern.
Die Anlieferung der Zuschlagsstoffe (Kiestransporte, etc.) wird dann nicht mehr
wie bisher über die Harlinger Straße erfolgen, sondern ausschließlich über die bestehende
Zufahrt zur Landesstraße.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.04.23 bis
einschließlich 15.05.23 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Gewerbeaufsicht Lüneburg
- NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb
- Deutsche Telekom Uelzen
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I der Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Harlingen“ als Satzung beschlossen werden kann.
Frau Hiepler
erläutert den o.g. Sachverhalt.
Der Fachausschuss
und der Verwaltungsausschuss haben hierzu einstimmige Empfehlungen
ausgesprochen.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Harlingen“ wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.