Sitzung: 26.06.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0249/2023
Sachverhalt:
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung
des geplanten Vorhabens des Flächeneigentümers, welcher die Umnutzung des
bisherigen Schwimmbadbereiches zu einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren bei
gleichzeitiger Erhaltung des Saunabereiches, der Herstellung von
Kneippangeboten auf den angrenzenden Freiflächen sowie von Räumen für eine
Physiotherapiepraxis plant.
Aufgrund der im bestehenden Bebauungsplan
festgesetzten Art der Nutzung ist die Tagespflege
jedoch bisher nicht genehmigungsfähig, da
derartige Einrichtungen den sozialen
Zwecken zugeordnet werden, die bisher in dem
festgesetzten Sondergebiet nicht zulässig
sind. Außerdem überschreitet das geplante
Vorhaben die bisher zulässige GRZ.
Bei der Änderung bleiben die zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Kurgebiet und
Feriendorf - TN und Erweiterung für den Geltungsbereich der 2. Änderung,
welcher das bisher festgesetzte Sondergebiet Wohnen/Hotel umfasst, überwiegend
rechtskräftig. Nur die Zweckbestimmung des
Sondergebietes wird angepasst. Gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung
„Hotel/Wohnen“ wird die Zweckbestimmung im Hinblick auf die geplante
Tagespflegeeinrichtung geändert in Sondergebiet „Wohnen, Pflege und
Beherbergung“.
Die Änderung wurde als textliche Änderung im
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Da der Geltungsbereich teilweise
innerhalb eines, teilweise angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt, wurde eine
FFH-Vorprüfung durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der
Begründung in der Zeit vom 09.05.23 bis einschließlich 09.06.23 aus.
Anregungen und Bedenken wurden gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage)
abgewogen.
Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan
„Kurgebiet und
Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des
Flurstücks 7/332“ als Satzung beschlossen werden kann.
Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den
o.g. Sachverhalt und berichtet, dass der Verwaltungsausschuss die einstimmige
Empfehlung ausgesprochen hat, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Rh Harney hält die Änderung der
Grundflächenzahl in diesem Verfahren für nicht mehr geringfügig. Er befürchtet
eine zu hohe Versiegelung von Flächen.
Zudem spricht er sich dafür aus, wie bereits
im Verwaltungsausschuss angesprochen, den Wanderweg, der unmittelbar an dem zu
bebauenden Grundstück vorbeiführt, zu erhalten. Es wird ein größerer
Terrassenbau angenommen, daher befürchtet man die Überbauung des Wanderweges.
Dieses gilt es zu vermeiden.
Ferner merkt er an, dass die Untere
Naturschutzbehörde und auch die Biosphäre in ihrer Stellungnahme bereits eine
klare Position zu dem Terrassenbau bezieht. Den Bauherren sollte vermittelt
werden, sich an diese Vorgaben zu halten.
Auch stellv. Bgm’in Laudel-Voigt möchte in
der Niederschrift festgehalten haben, dass der Wanderweg auf jeden Fall zu
erhalten ist, da dieser unter anderem auch von vielen Touristen genutzt wird.
Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt möchte zudem
vermeiden, dass eine mögliche nachträgliche Genehmigung seitens der Stadt
erfolgen soll, wenn der Terrassenbau doch größer gestaltet wird, als
flächenmäßig möglich.
Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt
nochmals, dass der Wanderweg sich auf städtischem Grund befindet. Wenn die
Fläche des Wanderweges durch einen Terrassenbau beeinträchtigt werden sollte,
muss im Baugenehmigungsverfahren darauf verwiesen werden.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst
folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf -
Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.