Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.

 

Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue laufen Gespräche bezüglich einer Umsetzung.

 

Es stehen 2 Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer im Bereich des Baugebietes Hitzacker-Süd werden seit Mitte Februar geführt, ein abschließendes Ergebnis liegt bisher nicht vor.

 

Auch für das Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich. Hier ist zudem der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden werden.

 

Die Konditionen zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes für den Neubau sind in weiteren Gesprächen zu klären. Sofern öffentliche Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Eigentümer keine Mietzahlungen. Neben- und Unterhaltungskosten werden durch den Betreiber der Kita erstattet, der diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Landkreis geltend macht.

Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen kann und will.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der Kindertagesstätte.

Dies ist sowohl aus finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen (Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches gilt auch für Samtgemeinde.

 

Der Landkreis klärt derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.

Sollte dies nicht der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.

 

Die Bedarfsplanung geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2 Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.

 

Die Mit-Finanzierung der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete Zahlen aufzeigen kann.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

 

 

Stellv. StDir Kern erläutert kurz den Sachverhalt. Er berichtet, dass sich der Fachausschuss und auch der Verwaltungsausschuss mit der Angelegenheit befasst hat und mehrheitlich folgende Empfehlung ausgesprochen hat:

Beschlussempfehlung StTJH vom 08.03.2023 und VAH vom 14.03.2023

a) Für den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.

b) Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten.

c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt dafür das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.

 

 

Bg Flindt merkt an, dass er diese Empfehlung nicht in Gänze mittragen kann. Grundsätzlich kann er dem Ansinnen nach einem neuen Kindergarten zustimmen. Er hält das Grundstück im Ahornweg jedoch für zu klein. Ferner sei dort nach der aktuellen Bauleitplanung ein Spielplatz vorgesehen. Bei einer geänderten Bauleitplanung muss für den Spielplatz ein neues Grundstück gefunden werden.

 

Stellv. StDir Kern stellt klar, dass das Grundstück ausreichend wäre. Zudem laufen für ein weiteres Grundstück noch Verhandlungen im Hinblick auf einen möglichen Ankauf. Für beide Grundstücke ist in jedem Fall Bauleitplanung notwendig.

 

Rf Klose betont nochmal die Wichtigkeit und die Dringlichkeit weiterer Kita-Plätze.

Sie bittet darum, den Landkreis aufzufordern, einen entsprechenden Zeitplan vorzulegen.

 

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt plädiert dafür, mit einem heutigen Beschluss den ersten Schritt in die richtige Richtung zu machen. Auch sie betont, dass es zeitnah eine neue Einrichtung für Kinder geben muss. Es ist vor allem für die Familien notwendig, die vor Ort sind und die sich nicht die Unterbringung ihrer Kinder in einer entfernten Einrichtung leisten können.

 

Bgm Mertins berichtet, dass sich in diesem Zusammenhang bereits Interessenten als Bauträger und als Betreiber gemeldet hätten.

 

Rh Schneeberg bittet darum, den Interessenten zu fragen, ob dieser möglicherweise geeignete Grundstücke finden könne. Dieses könne parallel zu dem jetzigen Vorhaben erfolgen.

 

Da sich die CDU-Fraktion grundsätzlich mit der Schaffung neuer Kita-Plätze einverstanden erklärt, lediglich bei der Grundstückswahl ihre Zutimmung nicht erteilen kann, bittet stellv. Bgm’in Wiehler um getrennte Abstimmung über die Empfehlung des Fachausschusses und des VA. Die Empfehlung zu a) und zu b) kann en bloc erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden geänderten

 

 

 

 


Beschluss:

a) Für den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.

b) Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            12

 

c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt dafür das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja            10                           Nein      2