Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH ist beauftragt, die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ zu erarbeiten.

 

Aktuelle Entwicklungen, wie der Strukturwandel des Einzelhandels mit einer zunehmenden Verlagerung zum Onlinehandel, der demografische Wandel, die voranschreitende Digitalisierung, die Verkehrswende sowie die zunehmende Bedeutung von Klimaschutz und Klimaresilienz beeinflussen Städte und Stadtgefüge. Auch Hitzacker (Elbe) ist sichtbar betroffen. Um diesen Entwicklungen aktiv zu begegnen, hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, einen Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ definiert der §141 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist öffentlich bekannt gemacht worden. Zuvor wurde das Gebiet als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt. In einem ersten Verfahren der „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind Bestandsaufnahmen zu dem aktuellen Zustand des Gebietes durchgeführt worden. In einem zweiten Verfahren wurden städtebauliche Missstände und Mängel abgeleitet und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet.

 

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer wurden um Unterstützung gebeten und konnten ihre Belange, Eindrücke, Vorschläge und Ideen für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ einbringen. Beteiligungsbögen wurden versandt und anschließend nach Rückgabe ausgewertet.

Bürgerinformationsveranstaltungen haben stattgefunden. In diesen öffentlich bekannt gemachten Bürgerinformationsveranstaltungen wurden die Ziele einer möglichen Sanierungsmaßnahme dargelegt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch (BauGB) hat stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert worden, eine entsprechende Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen abzugeben. Ein erster Maßnahmenplan ist den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet worden.

 

Nach der Auswertung der Anregungen und Bedenken aus den Bürgerinformationen, der Stellungnahmen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie der Wertung der Interessen der Träger öffentlicher Belange wurde ein erstes Konzept der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ erstellt. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 12. April 2023 behandelt und zur Kenntnis genommen. In dieser Ausschusssitzung wurde festgelegt, dass allen Ratsmitgliedern bis zum 24. April die textliche Fassung der Voruntersuchungen und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ vorzulegen ist.

Am 8. Mai fand eine interfraktionelle Zusammenkunft statt, an der die Verwaltung und der Vertreter der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH teilgenommen haben. Vorgetragene Anregungen der Ratsmitglieder wurden inzwischen in das Textdokument eingearbeitet.

Die Überarbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist der Vorlage in der Anlage beigefügt worden.

Das Konzept war unter folgendem Link einsehbar:

23-05-11_VU_ISEK_Hitzacker_Bericht_nach Interfraktioneller Sitzung.pdf

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, diesem Konzept zu folgen und dieses zu beschließen.

 

 

Frau Fallapp erläutert den o.g. Sachverhalt. Sie weist nochmal deutlich daraufhin, dass alle Maßnahmen, die sich aus diesem Konzept heraus ergeben und die durchgeführt werden sollen, vorher im Detail vom Rat der Stadt beschlossen werden müssen. Dieses Konzept ist lediglich eine Zusammenstellung von Mängeln und sanierungsbedürftigen Projekten sowie angedachten Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastrukturen etc. Es ist kein abgeschlossener Auftrag zur Umsetzung aller aufgeführten Möglichkeiten. Zu jeder einzelnen Maßnahme, die im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden soll, sind neben dem Beschluss des Rates auch entsprechende einzelne Kostenermittlungen durchzuführen und einzuholen.

Mit diesem Konzept könnten in der Stadt Hitzacker (Elbe) so rund 10 Mio. € investiert werden. Für die Finanzierung ist eine Drittelung (1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune) vorgesehen. Der Sanierungszeitraum könne sich auf bis zu 15 Jahren erstrecken.

 

Rh Flindt merkt an, dass in diesem Konzept Maßnahmen aufgeführt worden sind, die er für absolut nicht notwendig hält. So ist zum Beispiel die Verkehrsberuhigung der Elbstraße und der Drawehnertorstraße angesprochen, die sehr viel Geld kosten sollen und in seinen Augen nicht durchführbar sind. Er könne das Konzept so nicht mittragen und wird dem Vorhaben nicht zustimmen.

 

 

Rh Schneeberg bekundet zunächst, dass er sich grundsätzlich für die Durchführung einer städtebaulichen Sanierung ausspricht. Auch wenn bereits viele weitere konstruktive Vorschläge in das Konzept eingearbeitet worden sind, so stehen seiner Ansicht nach auch sehr viele unmögliche Vorhaben da drin, die er auf keinen Fall mittragen kann. Er geht davon aus, dass die Maßnahmen, die hier verankert und aufgeführt sind, auch irgendwann zum Tragen kommen.

Daher regt er an, insofern getrennt abzustimmen, dass einmal über die grundsätzliche Durchführung und einmal über die Maßnahmen im Konzept abgestimmt werden kann.

 

Rh Schneeberg führt weiter aus, dass in erster Linie die beiden Brücken (Drawehnertorbrücke und der Hiddosteg) saniert werden sollten. Dieses sind zwei wichtige Infrastruktureinrichtungen, auf die ein Hauptaugenmerk gelegt werden sollte.

Hinsichtlich des Gebäudebestandes ist zunächst das Alte Zollhaus anzuführen. Dieses ist dringend sanierungsbedürftig und wird bereits einen hohen Kostenaufwand haben.

Für nicht weniger sanierungsbedürftig hält er das Alte Rathaus, Am Markt 1. Dieses bezeichnet er als „Schrotthaus“ und will damit aussagen, dass auch hier ein hoher Sanierungsaufwand erforderlich ist. Diese Projekte sollten Vorrang haben.

Auch auf der Stadtinsel gibt es diverse sanierungsbedürftige Häuser.

Ferner führt auch er nochmal die angesprochene Verkehrsberuhigung in der Elbstraße an. Diese ist absolut unsinnig, da es hier ohnehin kaum Verkehr gibt.

Weiter spricht er die Erreichbarkeit der Innenstadt an. Nach seiner Recherche gibt es hier ca. 70 Betriebe, Praxen etc. Alle Gewerbetreibenden, Lieferanten und in den meisten Fällen auch Besucher/Patienten sind auf die Zufahrt zu den Betrieben mit Fahrzeugen angewiesen, daher ist der Verkehrsfluss nicht änderbar.

Als weiteres Beispiel führt er die Freisitze für Gäste an. Im Konzept ist hierzu eine falsche Aussage getroffen worden. Seiner Recherche nach gibt es im Untersuchungsgebiet derzeit 451 Plätze (Freisitze), davon befinden sich ca. 350 nur auf der Stadtinsel.

Auch das Thema Straßenbegleitgrün hat ihn beschäftigt. Seiner Ansicht nach gibt es ausreichend Büsche und Bäume auf der Insel, so dass von fehlendem Grün keine Rede sein kann.

Im Zusammenhang mit dem Hiddosteg ist in dem vorliegenden Konzept sogar von einer Gierseilfähre die Rede. Dieses hält er für völlig abwegig.

Den Hochwasserschutz vermisst er grundsätzlich in dem Konzept, dieser ist auch Teil der Innenstadt, jedoch findet sich hierzu keine weitere Maßnahme im Konzept wieder.

Aufgrund all der vorgebrachten Argumente hält er das Konzept in der Form wie es jetzt vorliegt für nicht konform kündigt für die CDU die Ablehnung eines entsprechenden Gesamtbeschlusses an.

 

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt weist nochmal daraufhin, dass es in erster Linie zunächst darum geht, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) überhaupt in die Städtebauförderung aufgenommen wird. Das Konzept sei lediglich eine Mängelliste mit Vorschlägen zur Abhilfe und zielt darauf ab, die Sinnhaftigkeit des Förderantrages zu dokumentieren und die Notwendigkeit von einer umfangreichen „Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme“ aufzuzeigen.

Sie stellt nochmal klar heraus, dass der heute zu fassende Beschluss sich auf die Fassung des Konzeptes bezieht, die auch im Stadtentwicklungsausschuss am 20.05.23 und im Verwaltungsausschuss am 25.05.23 Gegenstand der Beratung war. In diesem Konzept sind die von allen Fraktionen zusammengetragenen Vorschläge eingearbeitet worden.

Die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist auch für die Bürger ein weiterer Schritt, denn auch für private Sanierungsmaßnahmen können dann Zuschüsse und Fördermittel vergeben werden. Im Laufe der politischen Diskussionen ist auch immer deutlich gemacht worden, dass der Verkehr nicht gänzlich aus der Stadt herausgezogen werden soll und auch nicht kann.

Zudem führt sie nochmal deutlich aus, dass über jede Maßnahme, die im Rahmen der Förderung durchgeführt werden soll, nochmal gesondert beraten und abgestimmt wird.

 

Rh Jatzkowski kann sich auch nicht mit allen Maßnahmen aus diesem Konzept einverstanden erklären, dennoch stimmt er der Gesamtthematik zu, da es ja zunächst um die Aufnahme in das Programm geht. Im Nachgang werden alle durchzuführenden Maßnahmen nochmal gesondert beraten, hier kann dann eine entsprechende Abwägung stattfinden und ein Diskussionsprozess geführt werden.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler bittet alle Fraktionen darum, ein Zeichen zu setzten und aufgrund der vorgebrachten Argumente vielleicht doch gemeinsam mit allen Ratsmitgliedern eine einstimmige Beschlussfassung herbeizuführen. Dann würde auch der Eindruck eines gemeinsamen Handelns für die Stadt Hitzacker (Elbe) entstehen. Mit viel Arbeit und dem Aufnehmen aller Stellungnahmen ist ein tragfähiges Konzept für die Zukunft unserer Stadt entstanden. Es sei daher nicht ganz unerheblich, eine einstimmige Beschlusslage zu haben.

Sie führt ebenfalls nochmal die Argumente an, die zu einer Zustimmung führen sollten. So ist die Maßnahme Altes Zollhaus in der Priorität auf Platz 1 gesetzt worden. Eine Verkehrsberuhigung, nicht das völlige Verbannen von motorisierten Fahrzeugen, ist für die Drawehnertorstraße in Erwägung gezogen, weil es hier künftig nicht nur mehr reine Gewerbenutzung, sondern verstärkt auch Wohnnutzung geben soll. Die Bausubstanzen in der Innenstadt sollen erhalten bleiben. Flächen sollen, wo es möglich ist, entsiegelt werden, um einen lebenswerten Raum zu schaffen.

 

Rh Schneeberg führt an, dass eine einheitliche Meinung dazu besteht, grundsätzlich in eine Städtebauförderung aufgenommen zu werden. Wenn es Einigkeit geben könnte, die von ihm aufgeführten Argumente aus dem Konzept zu streichen oder diese abzuändern, stünde einer einstimmigen Beschlussfassung nichts im Wege. Seiner Ansicht nach müsse man sich jedoch später an das vorliegende Konzept halten und ggfls. daran messen lassen. Aus diesem Grund kann er dem keine Zustimmung erteilen.

 

Frau Hiepler greift die vorgebrachten Argumente von Rh Schneeberg nochmal auf und schildert erneut den Verfahrensablauf. Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um ein Rahmenprogramm, das ganz objektiv von einem Beratungsunternehmen erstellt worden ist und das auch gewissen Grundsätzen des BauGB unterliegt.

Die im Konzept angeführte Kosten- und Finanzierungsübersicht ist eine voraussichtliche Kostenermittlung, die das BauGB hier vorschreibt. Es handelt sich um eine Gesamtermittlung und nicht Kosten für einzelne Maßnahmen, so dass die Verwendung der Mittel innerhalb des im Konzept aufgeführten Maßnahmen flexibel ist. Erst nach nochmaliger Beratung wird durch den Rat festgelegt, wie viele Mittel für welche Maßnahme verwendet werden. Innerhalb dieser Finanzierungsübersicht können Mittel entsprechend umgeschichtet werden.

 

Rh Harney empfindet das Konzept als sehr positiv. Sehr zu begrüßen sei, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) nach Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit bekommt viel Geld zu investieren um in der Stadt etwas bewegen zu können und die Stadt zukunftsfähiger aufstellen zu können.

Er dankt der Verwaltung für die Arbeit und die Zeit, die in die Vorbereitungen und in die Erstellung der Unterlagen geflossen sind. Er sieht das ganze positiv und wäre erfreut, wenn die Stadt Hitzacker (Elbe) in das Förderprogramm aufgenommen wird und Maßnahmen daraus erwachsen, die ohne eine Förderung nicht möglich wären.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ sowie das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ werden beschlossen).

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die finale beschlossene Fassung des Konzeptes ist im Ratsinformationssystem abrufbar oder kann in Papierform in der Verwaltung angefordert werden.