Sitzung: 26.06.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Vorlage: 04/0208/2023
Sachverhalt:
Die
Niedersächsische Landgesellschaft mbH ist beauftragt, die „Vorbereitenden
Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept
(ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ zu erarbeiten.
Aktuelle
Entwicklungen, wie der Strukturwandel des Einzelhandels mit einer zunehmenden
Verlagerung zum Onlinehandel, der demografische Wandel, die voranschreitende
Digitalisierung, die Verkehrswende sowie die zunehmende Bedeutung von
Klimaschutz und Klimaresilienz beeinflussen Städte und Stadtgefüge. Auch
Hitzacker (Elbe) ist sichtbar betroffen. Um diesen Entwicklungen aktiv zu
begegnen, hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, einen
Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen.
Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ definiert der §141 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist öffentlich bekannt gemacht worden.
Zuvor wurde das Gebiet als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Vorläufige
Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt. In einem ersten Verfahren der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ sind Bestandsaufnahmen zu dem aktuellen Zustand
des Gebietes durchgeführt worden. In einem zweiten Verfahren wurden
städtebauliche Missstände und Mängel abgeleitet und Sanierungsmaßnahmen
aufgelistet.
Grundstückseigentümerinnen
und Grundstückseigentümer wurden um Unterstützung gebeten und konnten ihre
Belange, Eindrücke, Vorschläge und Ideen für den Bereich „Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ einbringen. Beteiligungsbögen wurden versandt und
anschließend nach Rückgabe ausgewertet.
Bürgerinformationsveranstaltungen
haben stattgefunden. In diesen öffentlich bekannt gemachten
Bürgerinformationsveranstaltungen wurden die Ziele einer möglichen Sanierungsmaßnahme
dargelegt.
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) hat stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert
worden, eine entsprechende Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen
abzugeben. Ein erster Maßnahmenplan ist den Trägern öffentlicher Belange
zugeleitet worden.
Nach der Auswertung
der Anregungen und Bedenken aus den Bürgerinformationen, der Stellungnahmen der
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie der Wertung der
Interessen der Träger öffentlicher Belange wurde ein erstes Konzept der
„Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und des „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt
und Drawehnertorstraße“ erstellt. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und
Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 12. April 2023 behandelt und zur
Kenntnis genommen. In dieser Ausschusssitzung wurde festgelegt, dass allen
Ratsmitgliedern bis zum 24. April die textliche Fassung der Voruntersuchungen
und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ vorzulegen ist.
Am 8. Mai fand eine
interfraktionelle Zusammenkunft statt, an der die Verwaltung und der Vertreter
der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH teilgenommen haben. Vorgetragene
Anregungen der Ratsmitglieder wurden inzwischen in das Textdokument
eingearbeitet.
Die Überarbeitung
der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und des „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche
Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist der Vorlage in der Anlage beigefügt
worden.
Das Konzept war
unter folgendem Link einsehbar:
23-05-11_VU_ISEK_Hitzacker_Bericht_nach
Interfraktioneller Sitzung.pdf
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, diesem Konzept zu folgen und dieses zu
beschließen.
Frau Fallapp
erläutert den o.g. Sachverhalt. Sie weist nochmal deutlich daraufhin, dass alle
Maßnahmen, die sich aus diesem Konzept heraus ergeben und die durchgeführt
werden sollen, vorher im Detail vom Rat der Stadt beschlossen werden müssen.
Dieses Konzept ist lediglich eine Zusammenstellung von Mängeln und
sanierungsbedürftigen Projekten sowie angedachten Maßnahmen zur Verbesserung
von Infrastrukturen etc. Es ist kein abgeschlossener Auftrag zur Umsetzung
aller aufgeführten Möglichkeiten. Zu jeder einzelnen Maßnahme, die im Rahmen
der Städtebauförderung durchgeführt werden soll, sind neben dem Beschluss des
Rates auch entsprechende einzelne Kostenermittlungen durchzuführen und einzuholen.
Mit diesem Konzept
könnten in der Stadt Hitzacker (Elbe) so rund 10 Mio. € investiert werden. Für
die Finanzierung ist eine Drittelung (1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune)
vorgesehen. Der Sanierungszeitraum könne sich auf bis zu 15 Jahren erstrecken.
Rh Flindt merkt an,
dass in diesem Konzept Maßnahmen aufgeführt worden sind, die er für absolut
nicht notwendig hält. So ist zum Beispiel die Verkehrsberuhigung der Elbstraße
und der Drawehnertorstraße angesprochen, die sehr viel Geld kosten sollen und
in seinen Augen nicht durchführbar sind. Er könne das Konzept so nicht
mittragen und wird dem Vorhaben nicht zustimmen.
Rh Schneeberg
bekundet zunächst, dass er sich grundsätzlich für die Durchführung einer
städtebaulichen Sanierung ausspricht. Auch wenn bereits viele weitere
konstruktive Vorschläge in das Konzept eingearbeitet worden sind, so stehen
seiner Ansicht nach auch sehr viele unmögliche Vorhaben da drin, die er auf
keinen Fall mittragen kann. Er geht davon aus, dass die Maßnahmen, die hier
verankert und aufgeführt sind, auch irgendwann zum Tragen kommen.
Daher regt er an,
insofern getrennt abzustimmen, dass einmal über die grundsätzliche Durchführung
und einmal über die Maßnahmen im Konzept abgestimmt werden kann.
Rh
Schneeberg führt weiter aus, dass in erster Linie die beiden Brücken
(Drawehnertorbrücke und der Hiddosteg) saniert werden sollten. Dieses sind zwei
wichtige Infrastruktureinrichtungen, auf die ein Hauptaugenmerk gelegt werden
sollte.
Hinsichtlich
des Gebäudebestandes ist zunächst das Alte Zollhaus anzuführen. Dieses ist
dringend sanierungsbedürftig und wird bereits einen hohen Kostenaufwand haben.
Für
nicht weniger sanierungsbedürftig hält er das Alte Rathaus, Am Markt 1. Dieses
bezeichnet er als „Schrotthaus“ und will damit aussagen, dass auch hier ein
hoher Sanierungsaufwand erforderlich ist. Diese Projekte sollten Vorrang haben.
Auch
auf der Stadtinsel gibt es diverse sanierungsbedürftige Häuser.
Ferner
führt auch er nochmal die angesprochene Verkehrsberuhigung in der Elbstraße an.
Diese ist absolut unsinnig, da es hier ohnehin kaum Verkehr gibt.
Weiter
spricht er die Erreichbarkeit der Innenstadt an. Nach seiner Recherche gibt es
hier ca. 70 Betriebe, Praxen etc. Alle Gewerbetreibenden, Lieferanten und in
den meisten Fällen auch Besucher/Patienten sind auf die Zufahrt zu den
Betrieben mit Fahrzeugen angewiesen, daher ist der Verkehrsfluss nicht
änderbar.
Als
weiteres Beispiel führt er die Freisitze für Gäste an. Im Konzept ist hierzu
eine falsche Aussage getroffen worden. Seiner Recherche nach gibt es im
Untersuchungsgebiet derzeit 451 Plätze (Freisitze), davon befinden sich ca. 350
nur auf der Stadtinsel.
Auch
das Thema Straßenbegleitgrün hat ihn beschäftigt. Seiner Ansicht nach gibt es
ausreichend Büsche und Bäume auf der Insel, so dass von fehlendem Grün keine
Rede sein kann.
Im
Zusammenhang mit dem Hiddosteg ist in dem vorliegenden Konzept sogar von einer
Gierseilfähre die Rede. Dieses hält er für völlig abwegig.
Den
Hochwasserschutz vermisst er grundsätzlich in dem Konzept, dieser ist auch Teil
der Innenstadt, jedoch findet sich hierzu keine weitere Maßnahme im Konzept
wieder.
Aufgrund
all der vorgebrachten Argumente hält er das Konzept in der Form wie es jetzt
vorliegt für nicht konform kündigt für die CDU die Ablehnung eines
entsprechenden Gesamtbeschlusses an.
Stellv.
Bgm’in Laudel-Voigt weist nochmal daraufhin, dass es in erster Linie zunächst
darum geht, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) überhaupt in die Städtebauförderung
aufgenommen wird. Das Konzept sei lediglich eine Mängelliste mit Vorschlägen
zur Abhilfe und zielt darauf ab, die Sinnhaftigkeit des Förderantrages zu
dokumentieren und die Notwendigkeit von einer umfangreichen „Städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme“ aufzuzeigen.
Sie
stellt nochmal klar heraus, dass der heute zu fassende Beschluss sich auf die
Fassung des Konzeptes bezieht, die auch im Stadtentwicklungsausschuss am
20.05.23 und im Verwaltungsausschuss am 25.05.23 Gegenstand der Beratung war.
In diesem Konzept sind die von allen Fraktionen zusammengetragenen Vorschläge
eingearbeitet worden.
Die
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist auch für die Bürger ein weiterer
Schritt, denn auch für private Sanierungsmaßnahmen können dann Zuschüsse und
Fördermittel vergeben werden. Im Laufe der politischen Diskussionen ist auch
immer deutlich gemacht worden, dass der Verkehr nicht gänzlich aus der Stadt
herausgezogen werden soll und auch nicht kann.
Zudem
führt sie nochmal deutlich aus, dass über jede Maßnahme, die im Rahmen der
Förderung durchgeführt werden soll, nochmal gesondert beraten und abgestimmt
wird.
Rh
Jatzkowski kann sich auch nicht mit allen Maßnahmen aus diesem Konzept
einverstanden erklären, dennoch stimmt er der Gesamtthematik zu, da es ja
zunächst um die Aufnahme in das Programm geht. Im Nachgang werden alle
durchzuführenden Maßnahmen nochmal gesondert beraten, hier kann dann eine
entsprechende Abwägung stattfinden und ein Diskussionsprozess geführt werden.
Stellv.
Bgm’in Wiehler bittet alle Fraktionen darum, ein Zeichen zu setzten und
aufgrund der vorgebrachten Argumente vielleicht doch gemeinsam mit allen
Ratsmitgliedern eine einstimmige Beschlussfassung herbeizuführen. Dann würde
auch der Eindruck eines gemeinsamen Handelns für die Stadt Hitzacker (Elbe)
entstehen. Mit viel Arbeit und dem Aufnehmen aller Stellungnahmen ist ein
tragfähiges Konzept für die Zukunft unserer Stadt entstanden. Es sei daher
nicht ganz unerheblich, eine einstimmige Beschlusslage zu haben.
Sie
führt ebenfalls nochmal die Argumente an, die zu einer Zustimmung führen
sollten. So ist die Maßnahme Altes Zollhaus in der Priorität auf Platz 1
gesetzt worden. Eine Verkehrsberuhigung, nicht das völlige Verbannen von
motorisierten Fahrzeugen, ist für die Drawehnertorstraße in Erwägung gezogen,
weil es hier künftig nicht nur mehr reine Gewerbenutzung, sondern verstärkt
auch Wohnnutzung geben soll. Die Bausubstanzen in der Innenstadt sollen
erhalten bleiben. Flächen sollen, wo es möglich ist, entsiegelt werden, um
einen lebenswerten Raum zu schaffen.
Rh
Schneeberg führt an, dass eine einheitliche Meinung dazu besteht, grundsätzlich
in eine Städtebauförderung aufgenommen zu werden. Wenn es Einigkeit geben
könnte, die von ihm aufgeführten Argumente aus dem Konzept zu streichen oder
diese abzuändern, stünde einer einstimmigen Beschlussfassung nichts im Wege.
Seiner Ansicht nach müsse man sich jedoch später an das vorliegende Konzept
halten und ggfls. daran messen lassen. Aus diesem Grund kann er dem keine
Zustimmung erteilen.
Frau Hiepler greift
die vorgebrachten Argumente von Rh Schneeberg nochmal auf und schildert erneut
den Verfahrensablauf. Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um ein
Rahmenprogramm, das ganz objektiv von einem Beratungsunternehmen erstellt
worden ist und das auch gewissen Grundsätzen des BauGB unterliegt.
Die im Konzept
angeführte Kosten- und Finanzierungsübersicht ist eine voraussichtliche
Kostenermittlung, die das BauGB hier vorschreibt. Es handelt sich um eine
Gesamtermittlung und nicht Kosten für einzelne Maßnahmen, so dass die
Verwendung der Mittel innerhalb des im Konzept aufgeführten Maßnahmen flexibel
ist. Erst nach nochmaliger Beratung wird durch den Rat festgelegt, wie viele
Mittel für welche Maßnahme verwendet werden. Innerhalb dieser Finanzierungsübersicht
können Mittel entsprechend umgeschichtet werden.
Rh Harney empfindet
das Konzept als sehr positiv. Sehr zu begrüßen sei, dass die Stadt Hitzacker
(Elbe) nach Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit bekommt viel Geld zu
investieren um in der Stadt etwas bewegen zu können und die Stadt
zukunftsfähiger aufstellen zu können.
Er dankt der
Verwaltung für die Arbeit und die Zeit, die in die Vorbereitungen und in die
Erstellung der Unterlagen geflossen sind. Er sieht das ganze positiv und wäre
erfreut, wenn die Stadt Hitzacker (Elbe) in das Förderprogramm aufgenommen wird
und Maßnahmen daraus erwachsen, die ohne eine Förderung nicht möglich wären.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die „Vorbereitenden
Untersuchungen (VU)“ sowie das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept
(ISEK)“ (Teilfortschreibung) für den Bereich „Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ werden beschlossen).
Anmerkung der Verwaltung:
Die finale
beschlossene Fassung des Konzeptes ist im Ratsinformationssystem abrufbar oder
kann in Papierform in der Verwaltung angefordert werden.