Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgmin Gröning erläutert, dass die Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) am 31.12.2023 auslaufen. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.

 

2019 fand die letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Jameln hat an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden teilgenommen.

 

Die Gemeinde Jameln benötigt für 2 Gebäude und für 15 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom, so Bgmin Gröning, derzeit liefert die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom.

 

Sollte sich die Gemeinde Jameln sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben.

Das bedeutet, dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen, dieses Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.

 

Auch in diesem Jahr ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant.

Die Aufteilung erfolgt wieder in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom.

Die Ausschreibung soll durch eine externe Firma durchgeführt werden.

Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde 2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend so vorzugehen.

Es wird der Gemeinde Jameln empfohlen, sich dieser gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.

 

Rh Waltke möchte wissen, warum die Ausschreibung extern vergeben und nicht intern von den Mitarbeitern der Samtgemeinde durchführt.

 

Dazu bittet Bgmin Gröning Frau Martin um Erklärung.

Frau Martin erläutert, dass sie im Hinterkopf habe, dass in den Sitzungen im Jahre 2019 erklärt wurde, dass es sicherer ist die Ausschreibung und die Lieferverträge von Fachjuristen durchgeführt bzw. erstellt werden, damit das gesamte Verfahren der Samtgemeinde und den beteiligten Gemeinden nicht um die Ohren fliegt.

Die vielen Feinheiten des Vertragsrechts in dieser Angelegenheit sind von den Kollegen und Kolleginnen der Samtgemeinde – auch zeitlich – nicht leistbar, so Frau Martin abschließend.

 

Rh Grunzke beantragt Abstimmung nach Vortrag.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Jameln schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.

Mit dem günstigsten Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.