Sitzung: 21.06.2023 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0190/2023
Sachverhalt:
Bgmin Gröning
erläutert, dass die Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne
Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) am 31.12.2023
auslaufen. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
2019 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Jameln hat an der gemeinsamen
Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden teilgenommen.
Die Gemeinde Jameln
benötigt für 2 Gebäude und für 15 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom, so
Bgmin Gröning, derzeit liefert die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den
Strom.
Sollte sich die
Gemeinde Jameln sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die
Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben.
Das bedeutet, dass
Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen, dieses Verfahren
könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als
bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant.
Die Aufteilung
erfolgt wieder in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre
betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom.
Die Ausschreibung
soll durch eine externe Firma durchgeführt werden.
Die Kosten für die
Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden
entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde
2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen
bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig
entsprechend so vorzugehen.
Es wird der
Gemeinde Jameln empfohlen, sich dieser gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.
Rh Waltke möchte
wissen, warum die Ausschreibung extern vergeben und nicht intern von den
Mitarbeitern der Samtgemeinde durchführt.
Dazu bittet Bgmin
Gröning Frau Martin um Erklärung.
Frau Martin
erläutert, dass sie im Hinterkopf habe, dass in den Sitzungen im Jahre 2019
erklärt wurde, dass es sicherer ist die Ausschreibung und die Lieferverträge
von Fachjuristen durchgeführt bzw. erstellt werden, damit das gesamte Verfahren
der Samtgemeinde und den beteiligten Gemeinden nicht um die Ohren fliegt.
Die vielen
Feinheiten des Vertragsrechts in dieser Angelegenheit sind von den Kollegen und
Kolleginnen der Samtgemeinde – auch zeitlich – nicht leistbar, so Frau Martin
abschließend.
Rh Grunzke
beantragt Abstimmung nach Vortrag.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Jameln
schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Mit dem günstigsten
Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung
abgeschlossen.