Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck sowie die spendenden Personen bzw. Unternehmen bekannt zu
geben.
Fachbereichsleiter
Herr Kern berichtet, dass in 2022 zwanzig Spenden mit einem Gesamtwert von etwa
15.000 Euro eingegangen sind. Vorrangig waren diese für die Feuerwehr und die
Jugendarbeit bestimmt. An dieser Stelle richtet er seinen Dank an alle Spender:innen.