Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck sowie die spendenden Personen bzw. Unternehmen bekannt zu geben.

 

Fachbereichsleiter Herr Kern berichtet, dass in 2022 zwanzig Spenden mit einem Gesamtwert von etwa 15.000 Euro eingegangen sind. Vorrangig waren diese für die Feuerwehr und die Jugendarbeit bestimmt. An dieser Stelle richtet er seinen Dank an alle Spender:innen.