Sitzung: 12.06.2023 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0398/2021/2
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.12.21 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Harlingen“ beschlossen.
Ziele der Planung waren eine planungsrechtliche Absicherung des
Fortbestandes des Stahlbetonfertigteilwerkes, die Ermöglichung einer behutsamen
Weiterentwicklung und einer nachhaltigen Energieversorgung.
Zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wurde der Neubau einer
Produktionshalle sowie die Sanierung der bestehenden Anlagen angestrebt. Um den
Neubau der Produktionshalle auf dem Grundstück realisieren zu können, wurde ein
bestehendes Hallen- und Bürogebäude teilweise abgerissen. Die verbliebenden
Bestandsgebäude sollen saniert und energetisch verbessert werden.
Der Neubau soll mit einer Photovoltaikanlage und einer vertikalen
Windenergieanlage ausgestattet werden. Die Planung für die Windenergieanlage
ist noch nicht konkret und wird daher auf ein nachgeordnetes Verfahren
abgeschichtet. Im Bebauungsplan wird vorsorglich eine Ausnahmeregelung für eine
Höhenüberschreitung berücksichtigt, um gegebenenfalls Kleinwindanlagen mit
einer Anlagenhöhe von unter 50 m zuzulassen zu können.
Im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens wurden bestehende Umweltmängel auf dem Werksgelände
festgestellt. Zum einen wurde eine Altlastensanierung im Fundamentbereich der
neuen Halle erforderlich. Zum andern darf das auf dem Werksgelände anfallende
Regenwasser nicht mehr
in das überlastete
Schmutzwasserkanalsystem der Stadt Hitzacker abgeleitet werden, sondern muss
über einen Bodenfilter fachgerecht versickert werden. Um eine nachhaltige
Regenwasserbeseitigung für das Werksgelände zu ermöglichen, musste eine
angrenzende Ackerfläche (Flurstück 17/14) als Erweiterungsfläche hinzuerworben
werden.
Diese 0,67 ha große
Erweiterungsfläche, die von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingefasst ist und
im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche und Grünfläche ausgewiesen
ist, bietet nun die Option, den Standort in geringem Umfang weiter zu
entwickeln. Die Manzke Beton GmbH möchte die Produktionsanlagen zur
Betonherstellung (Silo und Mischanlage) in die gewerblich nutzbare
Erweiterungsfläche verlagern. Die Anlieferung der Zuschlagsstoffe
(Kiestransporte, etc.) wird dann nicht mehr wie bisher über die Harlinger
Straße erfolgen, sondern ausschließlich über die bestehende Zufahrt zur
Landesstraße.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.04.23 bis
einschließlich 15.05.23 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Gewerbeaufsicht Lüneburg
- NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb
- Deutsche Telekom Uelzen
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zu Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Harlingen“ als Satzung beschlossen werden kann.
RF Zühlke merkt an
das die Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden.
RH Weiss erwähnt
eine Textstelle, in der es um eine kleine Fläche, im Bezug auf die hohe
Wertigkeit des Eichenwäldchens, es muss gewährleistet werden, dass dieses
erhalten wird.
Er weist weiterhin
darauf hin, dass im Rahmen eines evtl. nachgesonderten Bauantragsverfahrens für
eine Kleinwindanlage das Fledermausvorkommen zu berücksichtigen ist.
Positiv zu erwähnen
ist die zusätzliche Aufwertung der dazukommenden Ackerfläche, auf der eine
Anpflanzung einer vier reihigen Hecke vorgesehen ist sowie die Möglichkeit zur
gezielteren und saubereren Regenwasserversickerung besteht.
Der BPUKH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Harlingen“ wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.