Sitzung: 12.06.2023 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0249/2023
Sachverhalt:
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung
des geplanten Vorhabens des Flächeneigentümers, welcher die Umnutzung des
bisherigen Schwimmbadbereiches zu einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren bei
gleichzeitiger Erhaltung des Saunabereiches, der Herstellung von
Kneippangeboten auf den angrenzenden Freiflächen sowie von Räumen für eine
Physiotherapiepraxis plant.
Aufgrund der im bestehenden Bebauungsplan
festgesetzten Art der Nutzung ist die Tagespflege
jedoch bisher nicht genehmigungsfähig, da
derartige Einrichtungen den sozialen
Zwecken zugeordnet werden, die bisher in dem
festgesetzten Sondergebiet nicht zulässig
sind. Außerdem überschreitet das geplante
Vorhaben die bisher zulässige GRZ.
Bei der Änderung bleiben die zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Kurgebiet und
Feriendorf - TN und Erweiterung für den Geltungsbereich der 2. Änderung,
welcher das bisher festgesetzte Sondergebiet Wohnen/Hotel umfasst, überwiegend
rechtskräftig. Nur die Zweckbestimmung des Sondergebietes wird angepasst.
Gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung „Hotel/Wohnen“ wird die
Zweckbestimmung im Hinblick auf die geplante Tagespflegeeinrichtung geändert in
Sondergebiet „Wohnen, Pflege und Beherbergung“.
Die Änderung wurde als textliche Änderung im
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Da der Geltungsbereich teilweise
innerhalb eines, teilweise angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt, wurde eine
FFH-Vorprüfung durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der
Begründung in der Zeit vom 09.05.23 bis einschließlich 09.06.23 aus.
Anregungen und Bedenken wurden gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage)
abgewogen.
Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan „Kurgebiet
und Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des
Flurstücks 7/332“ als Satzung beschlossen werden kann.
FBL Hesebeck leitet diesen Top mit dem
Hinweis ein, dass erst am vergangenen Freitag den 09.06.2023 das offizielle
Auslegungsverfahren (Zeitraum 09.05.-09.06.2023) abgelaufen ist. Das
beauftragte Büro hat über das vergangene Wochenende alle Unterlagen
zusammengestellt damit diese am heutigen Sitzungstag zur Verfügung stehen und
genutzt werden können.
Im Bereich des alten Kurmittelhauses soll
eine Tagespflege auf den Weg gebracht werden. Es wurde ein städtebaulicher
Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen, welcher den Antragsteller zur
Vorhaltung einer Infrastruktur zur Durchführung von kurmäßigen Kneipptherapien
verpflichtet.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im
Rahmen einer textlichen Änderung, diese dient der Zulassung von Einrichtungen
sozialer Zwecke, hier einer Tagespflegeeinrichtung. Zur planungsrechtlichen
Absicherung des Vorhabens wurde die Zweckbestimmung des Sondergebietes von
ehemals „Hotel/Wohnen“ im Hinblick auf die geplante Tagespflegeeinrichtung in
ein Sondergebiet mit neuer Zweckbestimmung „Wohnen, Pflege und Beherbergung“
geändert. Ebenfalls wurde die Grundflächenzahl um ein Minimum erhöht.
Das Terrassendeck wurde aufgrund der
FFH-Überprüfung nicht in den Bebauungsplan übernommen. Diese Vorlage wird auch
im VA und den Rat in den kommenden Wochen weiterbearbeitet/weiterbehandelt
werden. Der Bauplan wurde an sich nicht verändert, es geht um die gleiche
überbaubare Fläche, das gleiche Bild, sodass soziale Einrichtung der dort
geplanten Art möglich werden und eine geringe Überbauung der mit der
Grundflächenzahl mit der vorhandenen überbaubaren Fläche.
RH Harney betont, dass aufgrund der
Nachreichung der Dokumente als Tischvorlage eine Abwägung sehr schwierig ist.
Aufgrund dessen kann er am heutigen Tag keine Entscheidung treffen. Weiterhin
merkt er an, dass der Aufstellungsbeschluss im vergangenen VA im Oktober gefasst wurde sowie darauffolgend im
Dezember die Vergabe der Planungsleistungen beschlossen wurde.
RH Weiss stellt
eine Textfrage zum Sachverhalt der Vorlage. Er fragt nach einer Textstelle im
vorletzten Absatz aufgrund der Bezeichnung „vorwiegend rechtskräftig“.
(„Bei der Änderung
bleiben die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des
Ursprungsbebauungsplanes Kerngebiet- und Feriendorf – TN und Erweiterung für
den Geltungsbereich der 2. Änderung, welcher das bisher festgesetzte
Sondergebiet „Wohnen/Hotel“ umfasst, überwiegend rechtskräftig.“) Zudem hebt er
die Nutzungsänderung der Einrichtung hervor.
FBL Hesebeck
entgegnet, dass all die Bestandteile des Bauvorhabens die jetzt nicht geändert
werden, rechtskräftig bleiben, lediglich die Nutzung als soziale Einrichtung
und die Erhöhung der GRZ ändern sich.
Auf Antrag von RH
Harney wird der Tagesordnungspunkt wir daher einstimmig ohne Empfehlung in den
VA der Stadt Hitzacker/(Elbe) zur weiteren Beratung und Empfehlung gegeben.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf -
Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.