Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 20.06.22 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kurgebiet und Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung des geplanten Vorhabens des Flächeneigentümers, welcher die Umnutzung des bisherigen Schwimmbadbereiches zu einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren bei gleichzeitiger Erhaltung des Saunabereiches, der Herstellung von Kneippangeboten auf den angrenzenden Freiflächen sowie von Räumen für eine Physiotherapiepraxis plant.

Aufgrund der im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Art der Nutzung ist die Tagespflege

jedoch bisher nicht genehmigungsfähig, da derartige Einrichtungen den sozialen

Zwecken zugeordnet werden, die bisher in dem festgesetzten Sondergebiet nicht zulässig

sind. Außerdem überschreitet das geplante Vorhaben die bisher zulässige GRZ.

Bei der Änderung bleiben die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf - TN und Erweiterung für den Geltungsbereich der 2. Änderung, welcher das bisher festgesetzte Sondergebiet Wohnen/Hotel umfasst, überwiegend rechtskräftig. Nur die Zweckbestimmung des Sondergebietes wird angepasst. Gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung „Hotel/Wohnen“ wird die Zweckbestimmung im Hinblick auf die geplante Tagespflegeeinrichtung geändert in Sondergebiet „Wohnen, Pflege und Beherbergung“.

Die Änderung wurde als textliche Änderung im Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Da der Geltungsbereich teilweise innerhalb eines, teilweise angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt, wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 09.05.23 bis einschließlich 09.06.23 aus.

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage) abgewogen.

 

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“ als Satzung beschlossen werden kann.

 

FBL Hesebeck leitet diesen Top mit dem Hinweis ein, dass erst am vergangenen Freitag den 09.06.2023 das offizielle Auslegungsverfahren (Zeitraum 09.05.-09.06.2023) abgelaufen ist. Das beauftragte Büro hat über das vergangene Wochenende alle Unterlagen zusammengestellt damit diese am heutigen Sitzungstag zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

 

Im Bereich des alten Kurmittelhauses soll eine Tagespflege auf den Weg gebracht werden. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen, welcher den Antragsteller zur Vorhaltung einer Infrastruktur zur Durchführung von kurmäßigen Kneipptherapien verpflichtet. 

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Rahmen einer textlichen Änderung, diese dient der Zulassung von Einrichtungen sozialer Zwecke, hier einer Tagespflegeeinrichtung. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wurde die Zweckbestimmung des Sondergebietes von ehemals „Hotel/Wohnen“ im Hinblick auf die geplante Tagespflegeeinrichtung in ein Sondergebiet mit neuer Zweckbestimmung „Wohnen, Pflege und Beherbergung“ geändert. Ebenfalls wurde die Grundflächenzahl um ein Minimum erhöht.

 

Das Terrassendeck wurde aufgrund der FFH-Überprüfung nicht in den Bebauungsplan übernommen. Diese Vorlage wird auch im VA und den Rat in den kommenden Wochen weiterbearbeitet/weiterbehandelt werden. Der Bauplan wurde an sich nicht verändert, es geht um die gleiche überbaubare Fläche, das gleiche Bild, sodass soziale Einrichtung der dort geplanten Art möglich werden und eine geringe Überbauung der mit der Grundflächenzahl mit der vorhandenen überbaubaren Fläche.

 

RH Harney betont, dass aufgrund der Nachreichung der Dokumente als Tischvorlage eine Abwägung sehr schwierig ist. Aufgrund dessen kann er am heutigen Tag keine Entscheidung treffen. Weiterhin merkt er an, dass der Aufstellungsbeschluss im vergangenen VA im Oktober gefasst wurde sowie darauffolgend im Dezember die Vergabe der Planungsleistungen beschlossen wurde.

 

RH Weiss stellt eine Textfrage zum Sachverhalt der Vorlage. Er fragt nach einer Textstelle im vorletzten Absatz aufgrund der Bezeichnung „vorwiegend rechtskräftig“.

(„Bei der Änderung bleiben die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Kerngebiet- und Feriendorf – TN und Erweiterung für den Geltungsbereich der 2. Änderung, welcher das bisher festgesetzte Sondergebiet „Wohnen/Hotel“ umfasst, überwiegend rechtskräftig.“) Zudem hebt er die Nutzungsänderung der Einrichtung hervor.

 

FBL Hesebeck entgegnet, dass all die Bestandteile des Bauvorhabens die jetzt nicht geändert werden, rechtskräftig bleiben, lediglich die Nutzung als soziale Einrichtung und die Erhöhung der GRZ ändern sich.

 

Auf Antrag von RH Harney wird der Tagesordnungspunkt wir daher einstimmig ohne Empfehlung in den VA der Stadt Hitzacker/(Elbe) zur weiteren Beratung und Empfehlung gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.