Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Vortrag durch den Antragsteller in der Sitzung

 

Bgm Mertins merkt an, dass die Adresse aus der Vorlage nicht korrekt sei. Es geht nicht um eine Fläche nahe dem Friedhof, sondern um die Gemeindeverbindungsstraße H28 Höhe Hausnummer 19 und 19a in Tießau.

Es gibt in Tießau noch einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Landwirt diesen Weg nutzt um mit seinen Maschinen zu seinen Äckern und Flächen zu gelangen. Oftmals kann er die benannte Engstelle nicht passieren, da die Anwohner Ihre Fahrzeuge am Straßenrand/auf der Straße parken.

 

 RH Flindt erwähnt das vor ca. 20 Jahren der ehemalige Eigentümer eigenmächtig einen Weg von seinem Grundstück bis zum Gemeindeverbindungsweg gepflastert hat. Die neuen Eigentümer parken im Seitenraum (mit an- und abgemeldeten PKW, sowie auch Anhängern) des Gemeindeverbindungsweges, sodass kein PKW-Begegnungsverkehr an dieser Stelle möglich ist. Zudem parken die Anwohner ihre Fahrzeuge so, dass man entgegenkommende PKW‘s nicht rechtzeitig sehen kann. Da es sich um eine Gemeindestraße handelt, ist dieser TOP eine Samtgemeindeangelegenheit.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bereits im August 2022 ist auf Samtgemeindeebene ein Antrag für die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes bei der Samtgemeinde eingegangen. Nach mehrmaliger Überprüfung der Situation vor Ort ist der Antrag im Oktober 2022 von der Verkehrsbehörde der Samtgemeinde mit der nachfolgenden Begründung abgelehnt worden:

Die benannten Fahrzeuge parken nicht auf der Fahrbahn, sondern im Seitenraum. Die Fahrbahn hat eine verbleibende Breite von 3,00m. Zudem hat die Polizei darauf hingewiesen, dass wenn man an benannter Stelle für den Seitenraum ein Halteverbot einrichten würde, würde sich möglicherweise das Parkproblem in den Seitenraum des Postweges verlagern. Der Postweg mit dem dazugehörigem Seitenraum ist wesentlich schmaler als die H28, somit gäbe es eventuell sogar eine Verschlechterung der Situation.

 


Beschlussvorschlag: