Sitzung: 10.05.2023 Rat der Gemeinde Karwitz
Bgm Harms erörtert, dass
die Bescheide vom Finanzamt bezüglich der neuen Grundsteuermessbeträge nicht
gleichzusetzen ist mit der Höhe der tatsächlichen Kosten. Sobald die
Samtgemeinde die Daten vom Finanzamt übermittelt bekommt, liegt es an ihr die Hebesätze
entsprechend anzupassen. Ziel ist es Gleichheit herzustellen, sprich die Kosten
sollen 2025 möglichst gleichbleiben. Eventuell erfolgt dann 2026 einen
Nachregulierung. Dieses wird auch in einem Bericht in der örtlichen Presse
thematisiert.