Bgm Harms erörtert, dass die Bescheide vom Finanzamt bezüglich der neuen Grundsteuermessbeträge nicht gleichzusetzen ist mit der Höhe der tatsächlichen Kosten. Sobald die Samtgemeinde die Daten vom Finanzamt übermittelt bekommt, liegt es an ihr die Hebesätze entsprechend anzupassen. Ziel ist es Gleichheit herzustellen, sprich die Kosten sollen 2025 möglichst gleichbleiben. Eventuell erfolgt dann 2026 einen Nachregulierung. Dieses wird auch in einem Bericht in der örtlichen Presse thematisiert.