Sitzung: 10.05.2023 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Frau Scharf teilt zum
Anspruch auf Ganztagsbetreuung (08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) mit, dass es noch
immer keine Richtlinien gibt.
Es gibt weiterhin große
Unsicherheit, wer in dieser Angelegenheit den Hut aufhat.
Wenn es wie geplant dem SGB
8 angegliedert wird, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis.
Es wird brenzlig, es gibt
einfach kein Fachpersonal, woher sollen die Schulträger die Betreuer*innen
nehmen? Wie bringt man Betreuung an die Schulen?
Es soll sich hier um
vernünftige Betreuung handeln und nicht nur Beaufsichtigung und Bespaßung.
Ab 2029 soll dann noch ein
Anspruch auf Betreuung in den Ferien bestehen, so dass Ferienschließungen von
max. 4 Wochen im Jahr möglich sind
Derzeit liegt die Betreuung an max. 3 Tagen
wöchentlich bis maximal 15:30 Uhr, es erfolgt eine Hausaufgabenbetreuung sowie
verschiedene Kursangebote.
Wie massiv die Betreuungsprobleme in der Samtgemeinde
Elbtalaue sind, lässt sich bereits an Zahlen festmachen, es werden 150 Schüler
eingeschult, es stehen jedoch maximal 130 Hortplätze zur Verfügung.
Die Umsetzung der Ganztagsschule ist ein frommer
Wunsch, jedoch ohne vorhandenes Fachpersonal bis 2026 nicht leistbar, so das
Fazit von Frau Scharf.
Es fehlt außerdem an Räumen und vernünftigen
Angeboten.
Mit den vorhandenen Gegebenheiten ist die Umsetzung
absolute Utopie.
Es liegen erste Stellungnahmen z.B. aus der Region
Hannover vor, dass die Umsetzung nicht möglich ist, berichtet Frau Scharf
abschließend.
1.Samtgemeinderat Beitz teilt mit, dass es gerade
gestern eine Sitzung mit der Kultusministerin Hamburg gab, dort wurde ganz klar
gesagt, dass an dem Rechtsanspruch ab 2026 festgehalten wird. Ihr sei
allerdings bewusst, dass es so nicht machbar ist.
Die Landesregierung hält den Druck auf die Kommunen
damit weiter aufrecht, bringt die Kommunen damit in Zugzwang und evtl.
Fördergelder sind derzeit noch nicht abrufbar.
Durch die unsichere Finanzierung können die Kommunen
keine Vorarbeit leisten, da die eigenen Finanzmittel für notwendige Anpassungen
nicht ausreichend sind.
Aus dem gestrigen Gespräch war zu diesem Thema nichts
Positives mitzunehmen, Herr Beitz hofft, dass sich die Angelegenheit
kurzfristig aufklärt und klare Richtlinien vorgelegt werden.
Positiv anzumerken bleibt, dass es im Gebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue bereits eine Mini-Ganztagsbetreuung gibt und unsere
Grundschulen dies eigenverantwortlich leisten, dafür möchte sich Herr Beitz bei
den anwesenden Schulleitungen bedanken.
AV Rohwedder stellt fest, dass einen diese
Angelegenheit sprachlos zurücklässt.
Rf J. Peters möchte wissen, was passiert, wenn die
Samtgemeinde den Rechtsanspruch bis 2026 nicht umsetzen kann. Gibt es die
Möglichkeit auf ein Klageverfahren?
Herr Beizt kann dazu noch nichts sagen, solche Fragen
werden erst bei Vorlage der Richtlinien beantwortet werden können. Aber es wird
vielen weiteren Kommunen so ergehen.
Es bleibt spannend.