Frau Scharf teilt zum Anspruch auf Ganztagsbetreuung (08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) mit, dass es noch immer keine Richtlinien gibt.

Es gibt weiterhin große Unsicherheit, wer in dieser Angelegenheit den Hut aufhat.

Wenn es wie geplant dem SGB 8 angegliedert wird, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis.

Es wird brenzlig, es gibt einfach kein Fachpersonal, woher sollen die Schulträger die Betreuer*innen nehmen? Wie bringt man Betreuung an die Schulen?

Es soll sich hier um vernünftige Betreuung handeln und nicht nur Beaufsichtigung und Bespaßung.

Ab 2029 soll dann noch ein Anspruch auf Betreuung in den Ferien bestehen, so dass Ferienschließungen von max. 4 Wochen im Jahr möglich sind

Derzeit liegt die Betreuung an max. 3 Tagen wöchentlich bis maximal 15:30 Uhr, es erfolgt eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Kursangebote.

Wie massiv die Betreuungsprobleme in der Samtgemeinde Elbtalaue sind, lässt sich bereits an Zahlen festmachen, es werden 150 Schüler eingeschult, es stehen jedoch maximal 130 Hortplätze zur Verfügung.

 

Die Umsetzung der Ganztagsschule ist ein frommer Wunsch, jedoch ohne vorhandenes Fachpersonal bis 2026 nicht leistbar, so das Fazit von Frau Scharf.

Es fehlt außerdem an Räumen und vernünftigen Angeboten.

Mit den vorhandenen Gegebenheiten ist die Umsetzung absolute Utopie.

Es liegen erste Stellungnahmen z.B. aus der Region Hannover vor, dass die Umsetzung nicht möglich ist, berichtet Frau Scharf abschließend.

 

1.Samtgemeinderat Beitz teilt mit, dass es gerade gestern eine Sitzung mit der Kultusministerin Hamburg gab, dort wurde ganz klar gesagt, dass an dem Rechtsanspruch ab 2026 festgehalten wird. Ihr sei allerdings bewusst, dass es so nicht machbar ist.

Die Landesregierung hält den Druck auf die Kommunen damit weiter aufrecht, bringt die Kommunen damit in Zugzwang und evtl. Fördergelder sind derzeit noch nicht abrufbar.

Durch die unsichere Finanzierung können die Kommunen keine Vorarbeit leisten, da die eigenen Finanzmittel für notwendige Anpassungen nicht ausreichend sind.

Aus dem gestrigen Gespräch war zu diesem Thema nichts Positives mitzunehmen, Herr Beitz hofft, dass sich die Angelegenheit kurzfristig aufklärt und klare Richtlinien vorgelegt werden.

 

Positiv anzumerken bleibt, dass es im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue bereits eine Mini-Ganztagsbetreuung gibt und unsere Grundschulen dies eigenverantwortlich leisten, dafür möchte sich Herr Beitz bei den anwesenden Schulleitungen bedanken.

 

AV Rohwedder stellt fest, dass einen diese Angelegenheit sprachlos zurücklässt.

 

Rf J. Peters möchte wissen, was passiert, wenn die Samtgemeinde den Rechtsanspruch bis 2026 nicht umsetzen kann. Gibt es die Möglichkeit auf ein Klageverfahren?

Herr Beizt kann dazu noch nichts sagen, solche Fragen werden erst bei Vorlage der Richtlinien beantwortet werden können. Aber es wird vielen weiteren Kommunen so ergehen.

Es bleibt spannend.